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In der Carl-von-Weinberg-Siedlung plant Vonovia ab März 2023 umfassende Modernisierungsmaßnahmen in 105 Wohnungen. Die M

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, die Zwei-Euro-Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen durchzusetzen. Dies soll sicherstellen, dass die Mieten für die betroffenen Wohnungen nicht über die vereinbarte Grenze steigen. Das erwartete Ergebnis ist ein verbesserter Mieterschutz für die Mieter in der Carl-von-Weinberg-Siedlung.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

In der Carl-von-Weinberg-Siedlung plant Vonovia ab März 2023 umfassende Modernisierungsmaßnahmen in 105 Wohnungen. Die Modernisierungsankündigung wurde noch durch die Deutsche Wohnen, die seit 2021 mit Vonovia fusioniert hat , verschickt. Die Mieterhöhung nach Abschluss der Arbeiten soll drei Euro pro Quadratmeter betragen, obwohl die Vonovia mit der Stadt Frankfurt eine Vereinbarung zur Kappung der Mieterhöhung nach energetischen Modernisierungen auf zwei Euro pro Quadratmeter abgeschlossen hat. Vonovia missachtet dadurch die Zwei-Euro-Kappungsgrenze.

Ich frage den Magistrat:

Wie wird der zuständige Planungsdezernent Mike Josef, dem die städtische Stabsstelle Mieterschutz untersteht, die Zwei-Euro-Kappungsgrenze für die Siedlung durchsetzen?

Antwort des Magistrats

Die Deutsche Wohnen AG besteht als selbstständige Aktiengesellschaft unverändert fort. Die Vereinbarung der Vonovia mit der Stadt Frankfurt gilt derzeit nicht für den Wohnungsbestand der Deutsche Wohnen AG. Die Deutsche Wohnen AG hat allerdings in der an die Mietenden versandten Modernisierungsankündigung eine deutlich mieterschützende Regelung festgeschrieben. Demnach soll ein sogenannter Härtefall vorliegen, wenn durch die Geltendmachung einer Modernisierungsmieterhöhung die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigen würde. Mit dieser sehr transparenten Regelung sind Mietende weitgehend geschützt. Für zahlreiche Mietende kann diese Zusage der Deutsche Wohnen zu einem vollständigen Entfall einer Modernisierungsmieterhöhung führen.

Darüber hinaus hat die Stabsstelle Mieterschutz in Verhandlungen erreicht, dass die Frist zur Geltendmachung eines Härtefalleinwandes nicht wie ursprünglich vorgesehen am 31.01.2023, sondern erst am 30.04.2023 abläuft. Außerdem wurde gegenüber der Stabsstelle Mieterschutz klargestellt, dass Einwände nicht nur postalisch, sondern auch per E-Mail akzeptiert werden.

Zuletzt ist deutlich zu machen, dass die Vonovia der Stabsstelle Mieterschutz in den stattgefundenen Gesprächen ausdrücklich bestätigt hat, dass das allgemein bekannte deutschlandweite Wohnversprechen der Deutsche Wohnen aus dem Jahr 2019 weiterhin gilt.

Dieses besagt, dass für Wohnungen der Deutsche Wohnen AG die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so erhöht wird, dass Mietende maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen und dass darüber hinaus Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel so begrenzt werden, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss. Ausdrücklich soll der letztgenannte Punkt auch gelten, wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde.

Mietende sind hierdurch sehr gut geschützt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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