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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Frage vom 14.06.2018, F 1343 In den Medien wurde der vom Magistrat errichtete Zaun im Ostpark, der Nilgänse von der Liegewiese fernhalten soll, als Lachnummer bezeichnet, weil sich die Gänse nicht an das Verbot halten, die Liegewiese zu betreten.
Ich frage den Magistrat: Wer hatte die Idee zu diesem Zaun, und wurde hierzu vorher fachlicher Rat eingeholt, etwa zur Frage, ob Vögel in der Lage sind, einen Zaun durch Überfliegen zu überwinden?
Antwort des Magistrats: Entsprechende Zäune zur Vergrämung von Wildgänsen wurden bereits schon vor einiger Zeit mit gutem Erfolg in Bayern im Rahmen eines "Gänsemanagements" an Badeseen aufgestellt. Hier wie auch in Frankfurt ist der Tatbestand bekannt, dass Gänse fliegen können. Bevor der Zaun im Ostpark aufgestellt wurde, ist das Thema ausführlich und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Bayern im Rahmen eines "Runden Tisches" diskutiert worden. Beteiligt waren dabei Vertreterinnen und Vertreter des Hessisches Umweltministerium, der Vogelschutzwarte, des Frankfurter Umweltdezernats, sowie des Grünflächenamtes, Umweltamtes, Gesundheitsamtes und der Bäder-Betriebe Frankfurt. Allen Beteiligten war von Anfang an klar, dass eine solche Maßnahme nicht unmittelbar zu einer sofortigen Verhaltensänderung der Wildgänse führen kann, sondern dass hier die Periode der Jungtieraufzucht wie der Mauser der Gänse in den Untersuchungszeitraum mit einbezogen werden muss. Entsprechend wurde ein Monitoring durch die Vogelschutzwarte beauftragt. Der Untersuchungszeitraum war zunächst für drei Monate angedacht, März bis Juni, wurde aber unlängst bis Ende August 2018 verlängert, damit außerdem beobachtet werden kann, wie sich die Gänse nach der Mauser verhalten. Ab Anfang September ist dann mit belastbaren Ergebnissen zu rechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Horst Reschke
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.