Beim diesjährigen Neujahrsempfang des DGB hat der Frankfurter DGB-Vorsitzende Philipp Jacks die Stadt Frankfurt aufgefor
Zusammenfassung
Der DGB-Vorsitzende fordert die Stadt Frankfurt auf, städtische Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben. Dies soll rechtlich möglich sein und die Einhaltung von Tarifverträgen sicherstellen. Die Stadt Frankfurt am Main wird jedoch darauf hinweisen, dass dies in einigen Bereichen die Aufgabenerfüllung erheblich einschränken könnte.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Beim diesjährigen Neujahrsempfang des DGB hat der Frankfurter DGB-Vorsitzende Philipp Jacks die Stadt Frankfurt aufgefordert, städtische Aufträge nur noch an tariftreue beziehungsweise tarifgebundene Unternehmen zu vergeben, und wies gleichzeitig darauf hin, dass dies seit der Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auch rechtlich einwandfrei sei.
Daher frage ich den Magistrat:
Können wir davon ausgehen, dass die Stadt Frankfurt am Main zukünftig bei der Ausschreibung beziehungsweise Vergabe städtischer Aufträge nur noch tarifgebundene Unternehmen berücksichtigt?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Amann,
meine Damen und Herren!
Die Stadt Frankfurt am Main verwendet das Formular des Landes Hessen "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, HVTG, vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338" als Standard. Alle Unternehmen, die an Ausschreibungsverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, dieses Formular unterschrieben mit ihren Unterlagen den ausschreibenden Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen.
Sofern gültige Tarifverträge existieren, sind diese von den Auftragnehmer:innen anzuwenden, ansonsten gelten die Regelungen für den Mindestlohn.
Planungsleistungen - Architekten- und Ingenieurleistungen - unterliegen regelmäßig keinem Tarifvertrag, für diese gibt es lediglich unverbindliche Gehaltstarifempfehlungen des Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure e.
V.
Eine grundsätzliche Vergabe an tarifgebundene Unternehmen ist auch für bestimmte andere Leistungsarten nicht möglich; tarifungebundene Unternehmen mit einem Alleinstellungsmerkmal, zum Beispiel Freiberufler:innen im IT-Bereich, können nicht ausgeschlossen werden.
Würden wir als Stadt Frankfurt am Main bei der Vergabe städtischer Aufträge ausschließlich tarifgebundene Unternehmen berücksichtigen, wären wir vor dem oben beschriebenen Hintergrund in einigen Bereichen maßgeblich an der Aufgabenerfüllung gehindert, weil vielfach Aufträge nicht erteilt werden könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.