Die Städtische Verkehrspolizei ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung konsequent, wie der Dezernent zuletzt im
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Städtische Verkehrspolizei wird aufgefordert, die Überwachung des Gehwegparkens in der Kullmannstraße und Im Niemandsfeld zu überprüfen. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten und die Probleme des Gehwegparkens zu adressieren. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesen Straßen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Die Städtische Verkehrspolizei ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung konsequent, wie der Dezernent zuletzt im Mobilitätsausschuss am 23.01.2023 bekräftigt hat. Dem entgegen stehen jedoch Antworten auf eine Eingabe eines Bürgers, der sich über das systematische Gehwegparken in der Kullmannstraße beziehungsweise Im Niemandsfeld beschwert hatte. In den schriftlichen Antworten legen Amt und Dezernent dar, dass dort grundsätzlich nicht eingeschritten wird, weil dies "hieße[,] zunächst die Probleme zu verlagern und an anderer Stelle wegen ‚wilden' Parkens zu verschärfen".
Dies vorangestellt, frage ich den Magistrat:
Was macht die Straßen Kullmannstraße und Im Niemandsfeld so besonders, dass ausgerechnet dort die StVO nicht durchgesetzt wird?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat ist selbstverständlich der Ansicht, dass jede Straße in unserem Frankfurt etwas ganz Besonderes ist. Dazu gehört, dass die Städtische Verkehrspolizei in der mit Fußverkehr besonders frequentierten Straße Niemandsfeld Regelverstöße aller Art überwacht, wie auch im übrigen Stadtgebiet.
Um dies möglichst effizient und wirksam zu tun, werden die Maßnahmen stets gemäß dem sogenannten "pflichtgemäßen Ermessen" nach § 47 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, OWiG, auf die jeweiligen Gebiete abgestimmt.
Der Magistrat wird sich in diesem Sinne nochmals eingehend mit der Überwachung des Gehwegparkens in der Kullmannstraße befassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.