Auf eine Frage der FDP-Fraktion in der Plenarsitzung am 20.10.2022 zur unangekündigten Ausstellung von Strafzetteln am M
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die widersprüchlichen Aussagen zur Ausstellung von Strafzetteln am Marbachweg. Es wird hinterfragt, wie die Darstellung des Magistrats zustande kam und welche Behörde für die Kontrollen verantwortlich war. Ziel ist es, Klarheit über die Vorgehensweise der Behörden zu erhalten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Auf eine Frage der FDP-Fraktion in der Plenarsitzung am 20.10.2022 zur unangekündigten Ausstellung von Strafzetteln am Marbachweg und in der Ebersheimstraße antwortete der Magistrat, die Initiative der Ahndung sei von der Fahrradstaffel der Landespolizei ausgegangen. Die Landespolizei widersprach kürzlich dieser Darstellung und teilte mit, die Fahrradstaffel habe im Bereich des Marbachwegs keine anlassbezogenen und gezielten Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen durchgeführt.
Daher frage ich den Magistrat:
Wie kam es zu der Darstellung des Magistrates, die Initiative sei von der Landespolizei ausgegangen, und wie sind die widersprüchlichen Aussagen zu verstehen?
Antwort des Magistrats
Eine Pflicht zur Ankündigung entsprechender Kontrollen existiert nicht und würde auch die Bemühungen um eigenverantwortliches Handeln und Beachtung der Staßenverkehrs-Ordnung konterkarieren.
Dennoch informiert die Städtische Verkehrspolizei bei weitreichenden Änderungen der verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Beginn die Bürger:innen, bevor kostenpflichtige Verwarnungen oder gar Abschleppungen erfolgen. Warum dies in diesem Fall bedauerlicher Weise nicht erfolgte, ist im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten des Geh- und Radwegs im Marbachweg wurde der Radweg teilweise so beparkt, dass er nicht mehr nutzbar war. Dieser Zustand stellte einen massiven Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung zu Lasten schwächerer Verkehrsteilnehmenden dar, weshalb von den Behörden umgehend Maßnahmen zu ergreifen waren. Aufgrund der Tragweite der Verstöße waren sogar Abschleppmaßnahmen notwendig.
Auch welche Behörde das erste Einschreiten veranlasst hat, ist nicht mehr nachvollziehbar. Zum Einschreiten berechtigt sind neben der für den ruhenden Verkehr originär zuständigen Städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei beziehungsweise auch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.