Deutschland ächzt unter dem Problem des Fachkräftemangels. Statt alles zu tun, um bereits in Deutschland lebende Arbeitn
Zusammenfassung
Die Stadt wird aufgefordert, ein Vorgehen für betroffene Einwanderer*innen zu entwickeln, die aufgrund der aktuellen politischen Situation in Afghanistan Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Dokumente für einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Ziel ist es, den Betroffenen zu helfen, ihre Identität nachzuweisen und somit ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verbessern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Deutschland ächzt unter dem Problem des Fachkräftemangels. Statt alles zu tun, um bereits in Deutschland lebende Arbeitnehmer*innen zu halten, werden Einwanderer*innen von der Ausländerbehörde mit teils abstrusen Forderungen verunsichert. So aktuell ein junger Mann aus Afghanistan, der bereits im dritten Ausbildungsjahr ist und alle erforderlichen Unterlagen vorweisen kann, die er benötigt, um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu bekommen, allerdings nicht den geforderten Pass, da die Botschaften seit der Machtübernahme durch die Taliban keine mehr ausstellen.
Ich frage daher den Magistrat:
Welches Vorgehen schlägt die Stadt den Betroffenen vor?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Annette Rinn:
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren!
Zunächst ist festzustellen, dass man diese Forderungen abstrus finden kann, aber die stellt nicht die Ausländerbehörde, sondern das sind die gesetzlichen Vorgaben, an die sich die Ausländerbehörde halten muss.
Es ist so, dass bei der Prüfung, ob im Einzelfall eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, die rechtlichen Vorgaben der Aufsichtsbehörden und des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Klärung der Identität von Betroffenen einen überaus hohen Stellenwert hat und das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuletzt in einem Länderschreiben vom 12.08.2021 festgestellt hat, dass für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch im Rahmen der Ermessensausübung nicht von der Identitätsklärung abgesehen werden kann.
Für afghanische Staatsangehörige bedeutet dies, dass, soweit kein Reisepass vorgelegt werden kann, ein mehrstufiges Verfahren zur abschließenden Bewertung vorgesehen ist. Beginnend mit der Vorlage anderer anerkannter amtlicher Dokumente, Urkunden oder Unterlagen über eventuelle nichtamtliche Dokumente und die Prüfung der Angaben in etwaigen Asylverfahren auf Plausibilität bis hin zu Zeugenaussagen muss eine Bewertung vorgenommen werden. Hier berät die Ausländerbehörde und kann gegebenenfalls Wege aufzeigen, welche Nachweise für eine Identitätsklärung vorgelegt werden können, und das tut sie auch.
(Beifall)
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Brillante. Bitte!
Stadtverordneter Luigi Brillante, ÖkoLinX-ELF:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für die Antwort! Ist es denn richtig, dass inzwischen dieser Jugendliche die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen erhalten hat? Und dann würde ich fragen: Gibt es eine städtische Anweisung, wonach die Jobcenter der Ausländerbehörde die Namen der Migranten nennen sollen, die öffentliche Leistungen stellen?
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Lieber Luigi Brillante, die erste Frage darf ich nicht beantworten, und die zweite Frage kann ich nicht beantworten, aber das kann ich selbstverständlich herauskriegen. Zur ersten Frage darf ich aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nichts sagen, und zur Beantwortung der zweiten Frage müsste ich mich schlau machen.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Er hätte auch nur eine Frage stellen dürfen. Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Telyakar von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte!
Stadtverordneter Emre Telyakar, GRÜNE:
(Zusatzfrage)
Frau Stadträtin Rinn, diesen einen Fall können wir vielleicht exemplarisch nehmen. Ist ein Reisepass nicht vorhandenen und kann auch aufgrund der Taliban-Regierung nicht ausgestellt werden, greift das Sonderverfahren. Aber wenn dieses Sonderverfahren, wie in diesem einen Fall, der gerade sehr präsent in der Presse ist, ebenfalls abgelehnt wurde, weil die Geburtsurkunde zur Identitätsfeststellung im September letzten Jahres ausgestellt wurde und die ausstellende Behörde diese dann ablehnt, weil sie von den Taliban ausgestellt wurde, an welche Stelle können sich Betroffene dann wenden, wenn auch dieser Widerspruch oder dieses Sonderverfahren nicht zielführend ist? Vielen Dank!
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Ich darf aus Datenschutzgründen zu Einzelfällen nichts sagen. Prinzipiell kann ich versichern, dass die Ausländerbehörde die Leute berät und ihnen so gut es geht hilft, wie sie tatsächlich an diese Dokumente kommen können oder diesen Identitätsnachweis durchführen können.
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1316
Stadtverordneter Luigi Brillante, ÖkoLinX-ELF:
Herr Vorsteher,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein junger Flüchtling, minderjährig, unbegleitet, schafft es aus einem Land zu fliehen, in dem die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Er kommt nach Deutschland, integriert sich, lernt Deutsch, wird volljährig und erlernt einen Beruf. Er ist im dritten Ausbildungsjahr. Statt ihm die erforderlichen Aufenthaltsdokumente auszuhändigen, wird er von der Ausländerbehörde regelrecht drangsaliert. Sie verlangt von ihm einen gültigen Pass seines Herkunftslandes Afghanistan, obwohl sie wissen, dass die inzwischen wieder an die Macht gekommenen Taliban keine Pässe ausstellen. Die Ausländerbehörde ist wegen des Bearbeitungsstaus, der Wartezeit vor der Behörde im Gallus und des Umgangs mit Kunden schon seit Jahren in der Kritik. Bei einem derartigen Engpass sollte man denken, dass die Behörde die Bearbeitung von Fällen nach Dringlichkeit sortiert, aber dem ist nicht so. Kürzlich bekam ein EU-Bürger, der seit über 25 Jahren in Frankfurt lebt, ein dreiseitiges Schreiben von der Ausländerbehörde, in dem Folgendes stand: "Nach Mitteilung des Jobcenters wurde bekannt, dass Sie öffentliche Leistungen beziehen." Anscheinend spioniert hier das Jobcenter für die Ausländerbehörde und nennt Namen von Migranten, die sich erdreisten, öffentliche Leistungen zu beantragen. Dann folgte im Schreiben: "Dieser Leistungsbezug gibt Anlass, zu prüfen, ob bei Ihnen ein Aufenthaltsrecht vorliegt." Dann folgte noch eine Belehrung, dass er abgeschoben werden könnte. Dann gab es einen regen Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde - ein sehr reger Schriftverkehr wegen dieses Falles, bei dem ich dachte, die Ausländerbehörde hat wohl nichts Besseres zu tun, als sich mit EU-Bürgern zu befassen, die seit 20 Jahren in Frankfurt leben. Heute würde ich sagen, es wäre besser gewesen, die Ausländerbehörde hätte den Fall bearbeitet, welcher der Commerzbank den Anlass gegeben hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen. Gerne würde ich auch wissen, welchen Beitrag zur Verbesserung der Situation die Taskforce von Frau Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg bisher geleistet hat.
Danke schön!
(Beifall)
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Danke schön! Als Nächstes hat das Wort Frau Stadtverordnete Schnitzler von der FDP-Fraktion. Bitte schön!
Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP:
Werter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
liebe Kollegen!
Die Frage, ob und welche Dokumente beziehungsweise Nachweise akzeptiert werden dürfen, beantwortet nicht die Ausländerbehörde, sondern ist vorgegeben durch das Aufenthaltsgesetz, welches ein Bundesrecht ist. Es gibt rechtliche Vorgaben, die umgesetzt werden müssen. Drangsaliert wird deswegen noch lange niemand. Zu diesen Vorgaben und Voraussetzungen gehört im Übrigen auch - das sei angemerkt - das Beziehen öffentlicher Leistungen. Wenn das für die Fragesteller aber abstruse Forderungen sind, dann kann ich nur sagen, diskutieren Sie das bitte an anderer Stelle. Einen Einzelfall ohne fundierte Informationen aufzuarbeiten und vor allem ohne das Hören aller Beteiligten finde ich in höchstem Maße unseriös.
(Beifall)
Bevor sich hier übrigens Einzelne auf diesen Fall stürzten und ihre Social-Media-Accounts damit schmückten, hat unser Fraktionsvorsitzender das Thema gemeinsam mit dem Betroffenen in Wiesbaden aufgegriffen. Da gehört es nämlich auch hin. Ich verzichte gerne an der Stelle auf den Hinweis, welche Parteien da eigentlich in der Verantwortung sind. Worauf ich nicht verzichte, ist der Hinweis, dass die aktuelle Bundesregierung derzeit Anstrengungen unternimmt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Behörden in den Kommunen tatsächlich entlasten soll. Ich will die Zeit hier aber offen gestanden vor allem nutzen, um einmal eine Lanze für die Beschäftigten in der Ausländerbehörde zu brechen. Diese schieben Überstunden wie bekloppt, werden mit Erwartungen der Antragsteller konfrontiert, die zu erfüllen überhaupt nicht in ihrer Macht steht und bekommen dann in der öffentlichen Wahrnehmung die volle Breitseite: faul, ausländerfeindlich, unfähig. Ganz ehrlich, die Ausländerbehörde und vor allen Dingen das Ausländerrecht ist hochkomplex. Nicht umsonst gibt es Kanzleien, die sich nur auf dieses Thema spezialisiert haben.
(Zurufe)
Dass der einzelne Sachbearbeiter hier sicherlich auch Fehler macht, einen schlechten Tag hat . .
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Keine Zwischenfragen bitte!
Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP:
(fortfahrend)
Nein, es ist nur Zwischenpöbeln.
(Beifall)
Dass der einzelne Sachbearbeiter sicherlich auch einmal einen Fehler macht, einen schlechten Tag hat und unfreundlich ist, das kann sein. Das ist menschlich und bei den Umständen derzeit im Übrigen auch überhaupt kein Wunder. So wie hier derzeit der Zeigefinger von allen möglichen Seiten gehoben wird, hat doch keiner Lust, diesen Job zu machen. Die, die den Zeigefinger permanent heben, haben nämlich nachweislich von der Materie überhaupt gar keinen Plan.
(Beifall)
Die Koalition, vorneweg Annette Rinn als zuständige Dezernentin, versucht derzeit alles möglich zu machen, das Abarbeiten des Rückstaus zu ermöglichen. Den Rückstau haben wir im Übrigen geerbt. Der Druck muss von den Mitarbeitern genommen werden, um die Ausländerbehörde zu einem besseren Dienstleister zu machen.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP:
(fortfahrend)
Der letzte Satz: Ziehen wir da doch lieber alle an einem Strang, statt uns auf Einzelfälle zu stützen und in Empörung zu suhlen.
Vielen Dank!
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.