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Bisher hat die Stadtverordnetenversammlung Bauvorlagen ihrer städtischen Gesellschaften beziehungsweise Gesellschaften m

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung fragt, ob es haushalts- oder beteiligungsrechtliche Gründe gibt, die gegen die bisherige Vorgehensweise bei der Beschlussfassung von Bauvorlagen sprechen. Ziel ist es, Planungssicherheit für zukünftige Bauvorhaben zu gewährleisten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Bisher hat die Stadtverordnetenversammlung Bauvorlagen ihrer städtischen Gesellschaften beziehungsweise Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gemeinsam mit der Finanzierung beschlossen, sodass bereits bei dem Bauvorhaben Planungssicherheit für die nachfolgende Finanzierung bestand.

Dies vorangestellt, möchte ich fragen, ob haushalts- oder beteiligungsrechtliche Gründe dagegen sprechen, an diesem Vorgehen weiter festzuhalten, und falls ja, welche.

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Pause,

liebe Anna,

liebe Stadtverordnete!

Ich nutze auch hier die Gelegenheit, unsere kommenden Mitarbeitenden meinerseits herzlich zu begrüßen, schön, dass Sie alle da sind. Da kann man tatsächlich klatschen.

(Beifall)

Ich hoffe, Sie bleiben bei uns.

Die Bau- und Finanzierungsvorlagen als gesonderte Beschlussfassung sind die Voraussetzung für die Umsetzung im städtischen Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen, das steht unter der Ziffer 2.2 in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften. Das heißt, wenn Investitionskostenzuschüsse für Bauvorhaben beziehungsweise Kapitaleinlagen an städtische Gesellschaften aus dem Investitionsprogramm des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main geleistet werden, müssen zur Mittelfreigabe entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlagen für diese Bauvorhaben gefertigt werden müssen. Es ist aber so, wenn die Gesellschaft eigenständig baut und finanziert, dann entfällt die städtische Mittelfreigabe.

Einer Beschlussfassung zur Bauausführung bedarf es aufgrund des fehlenden Weisungs- beziehungsweise Direktionsrechts der Stadtverordnetenversammlung gegenüber wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Gesellschaften nicht. In diesem Fall auch nicht, wenn sie ohne entsprechende Zuschüsse baut und finanziert. Insofern hat sich weder die Rechtslage noch die Verfahrensweise verändert, und es gibt auch - das war die Frage - keine haushalts- oder beteiligungsrechtlichen Gründe, die eine Änderung der Vorgehensweise nötig machen würden.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1311

Stadtverordnete Anna Pause, SPD:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Bergerhoff,

werte Kolleg:innen und

werte Gäste!

Noch bevor wir uns in diesem Jahr wieder offiziell mit dem städtischen Haushalt oder neuen Bauvorlagen beschäftigen, war es mir wichtig, diese zentrale Frage zu klären. Ich danke Ihnen, Herr Stadtrat Dr. Bergerhoff, für Ihre Ausführungen. Uns Stadtverordneten kommt es sicherlich entgegen, das gewohnte Verfahren, wie von Ihnen vorgestellt, anzuwenden und so Planungssicherheit bei all unseren Vorhaben zu gewährleisten. Für mich als sicherheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion geht es dabei natürlich auch darum, sicherzustellen, dass wir als Stadt unserem Auftrag nachkommen können, die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts bestmöglich in Notsituationen zu schützen und Gefahren nach Möglichkeit im Vorfeld zu reduzieren. Aber das funktioniert nur mit angemessener Ausstattung, entsprechend geplanten und finanzierten Gebäuden sowie genügend Personal. In der aktuellen Zeit der sogenannten Multiproblemlagen kommt es leider dazu, dass sich unsere Sicherheits- und Rettungskräfte in einem nahezu dauerhaften Krisenmodus befinden. Wir müssen in dieser Situation das über Jahrzehnte in Deutschland eher stiefmütterlich behandelte Krisenmanagement neu denken. Der Bevölkerungsschutz sollte künftig wieder mehr in den Fokus unserer Politik gestellt werden, denn auch ohne außerordentliche Katastrophen werden wir, bedingt durch die Klimakrise, einen Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperatur verzeichnen und mit den Folgen, wie zum Beispiel Waldbränden und Starkregenereignissen, umgehen müssen. Das wirkt sich auch auf die Bedarfe der Sicherheitskräfte aus. So stellen hohe Temperaturen im Sommer andere Erfordernisse an die Bekleidung und Arbeitsmittel der Einsatzkräfte.

Schon im vergangenen Hitzesommer haben sie aber - die Feuerwehr, die Stadtpolizei und die Rettungsdienste - dennoch alles dafür getan, das hohe Niveau ihrer Arbeit in Frankfurt zu halten. Ein wesentliches Mittel zur politischen Steuerung und auch Schwerpunktsetzung ist immer auch die Finanzplanung. Für den Bevölkerungsschutz vor Ort ist es unheimlich wichtig, dass wir unseren lokalen Sicherheitskräften und Rettungsdiensten alles Mögliche an die Hand geben, um diese Stadt resilient gegen kommende Herausforderungen, Katastrophen oder Ereignisse sicher zu machen. Nur so können unsere Einsatzkräfte die aktuell sehr hohe Qualität ihrer Arbeit auch künftig beibehalten. Die Verantwortung dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt bei uns.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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