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In seinem Urteil vom 11.09.2017 stellt das OLG Frankfurt gegenüber der HFM GmbH fest, dass der Zugriff auf das Gelände i

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Frage vom 14.06.2018, F 1308 In seinem Urteil vom 11.09.2017 stellt das OLG Frankfurt gegenüber der HFM GmbH fest, dass der Zugriff auf das Gelände im Gutleuthafen gegenüber dem Mieter, der Gutleut Immobilien GmbH & Co. KG, beziehungsweise deren Untermietern unverhältnismäßig war und ihr Verhalten als verbotene Eigenmacht anzusehen sei. Nach Bestätigung des Urteils durch den BGH stellte der amtierende Geschäftsführer der HFM GmbH fest: "Ich würde es wieder so machen."

Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Aussage unter Berücksichtigung der nun auf ihn zukommenden Schadenersatzforderungen, und welche personellen Konsequenzen gedenkt er gegebenenfalls daraus zu ziehen?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich starte mit der Frage von Herrn Dr. Rahn. Es ist tatsächlich so, wie Sie es in der eingereichten Frage beschrieben haben, dass eine Auseinandersetzung zwischen der Managementgesellschaft für Hafen und Markt auf der einen Seite und der Gutleut Immobilien GmbH & Co. KG auf der anderen Seite besteht. Die Prozess- und Gerichtskosten, die bisher angefallen sind, weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden auf etwa 150.000 Euro beziffert. Das Zweite ist die Frage von Herrn Mund. Ich will dazu ein bisschen ausholen, um Ihnen zu erläutern, um was es geht. Wir haben die Hafengesellschaft, die eben nicht nur Gewinnmaximierung mit unseren Grundstücken betreibt. Wir achten bei der Hafengesellschaft darauf, dass wir Unternehmen unterstützen, die Arbeitsplätze schaffen. Wir vergeben Grundstücke an Unternehmen, die für unsere Stadt einen Wert haben. Wir schauen sehr genau, dass auch die Mischung im Hafen zueinander passt. Die Hafengesellschaft gibt sich extrem große Mühe. Es gab einen über 60 Jahre alten Mietvertrag und eine Firma, die diesen Mietvertrag nicht beenden und der Hafengesellschaft die Grundstücke zurückgeben wollte. Diese Firma hat sich dafür entschieden, eine Ausgründung vorzunehmen. Sie hat einen Teil des Unternehmens mit einer Hafenfläche von 40.000 Quadratmetern ausgegründet und an eine Einmanngesellschaft verkauft, welche das Grundstück nicht erworben hat, um dort zu produzieren oder Arbeitsplätze zu schaffen, sondern mit der Idee, die Fläche aufzuspalten und Teilflächen weiterzuvermieten. Rechtlich mag es sein, dass so etwas funktioniert. Aber, ich glaube, wenn wir nur wenige Minuten darüber nachdenken, stellen wir sehr schnell fest, dass es nicht im Sinne unserer Stadt sein kann, dass nicht wir, unsere Hafengesellschaft, gemeinsam mit einem demokratisch legitimierten Aufsichtsrat über die Vergabe von Grundstücken entscheiden, sondern dass irgendwelche Spekulanten in unsere Stadt kommen, um dann zum Beispiel mit den Flächen der Hafenbetriebe Gewinnmaximierung zu betreiben. Das will die Stadt Frankfurt nicht.

(Beifall) Es gibt in der Vergangenheit schöne Beispiele. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen wie die Lufthansa Technik, das Technologieprodukte repariert, also Flugzeuge, Fahrwerke, Turbinen, Probleme bekommt und schnell Hilfe braucht, ist es gut, eine solche Einheit zu haben, die dann auch helfen kann, sofern wir selbst die Grundstücke vergeben können. Ein anderes Beispiel ist die Hafenmühle. Unser Einfluss hat dafür gesorgt, dass wir die Hafenmühle retten konnten. So konnten zehn Millionen Euro und viele Arbeitsplätze gesichert werden. Das, meine Damen und Herren, können wir nicht, wenn unsere Grundstücke von Einmanngesellschaften, zum Beispiel aus dem Lerchesbergring, besessen werden und es nur noch darum geht, das Maximale aus den Grundstücken herauszuholen. Deshalb haben unsere Hafenbetriebe sehr genau hingeschaut. Unsere Hafenbetriebe haben diesen Vertrag nicht geschlossen und hätten ihn auch nie geschlossen. Es war eine Ausgründung. Sie konnten nicht eingreifen, aber sie konnten darauf bestehen, dass zum Beispiel eine Sicherheitsleistung erbracht wird. Sie müssen sich vorstellen, wenn ein Unternehmen eine Fläche zurückgibt, wollen wir nicht, dass irgendwelche Schäden ungedeckt sind, beispielsweise Kontaminationen. Deshalb muss ein Unternehmen, das eine Fläche anmietet, eine Sicherheitsleistung bezahlen. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie vermieten eine Wohnung und der neue Wohnungsmieter bezahlt die Kaution nicht. Dann würden Sie den Schlüssel nicht übergeben. In dem Fall war das ein bisschen schwieriger, wie gesagt, es ging um eine Ausgründung, und die Hafengesellschaft hat darauf bestanden, dass wir die Sicherheitsleistung bekommen. Wir haben sie aber nicht bekommen. Es gab immer wieder Verhandlungen mit der Gesellschaft, man hat sich dann darauf geeinigt, dass man die Sicherheitsleistung reduziert. Aber die Sicherheitsleistung wurde wieder nicht bezahlt. Jetzt frage ich Sie, wie man mit einer solchen Situation umgeht, ob man dann sagt, der will die nicht bezahlen, ist aber unser Freund, dann lassen wir das. Ich glaube nicht, dass das richtig wäre. Ich glaube, die Geschäftsführung hat richtig gehandelt, indem sie auf die Sicherheitsleistung bestanden hat.

(Beifall) Wenn die Sicherheitsleistung nicht kommt, was sollen wir dann machen? Dann braucht man juristischen Beistand, und dass dieser bezahlt werden muss, ist doch auch klar. Aber glauben Sie doch nicht, dass wir mit dem Ausgang des Rechtsverfahrens zufrieden sind. Damit können wir nicht zufrieden sein. Das Oberlandesgericht hat dann zusammengezählt und gesagt, dass es insgesamt nicht für eine fristlose Kündigung ausreicht. Die Hafengesellschaft war da anderer Meinung und hat deshalb den Mietvertrag gekündigt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die dort arbeiten. Es handelt sich um drei oder vier Unternehmen, die betroffen sind. Diese standen plötzlich ohne Vermieter da. Jetzt frage ich Sie: Wenn Sie zu Ihrer Bank gehen und investieren wollen, dann werden Sie doch gefragt, wie lange läuft der Mietvertrag noch? Dann sagen Sie: Ganz schwierige Verhältnisse, ich habe keinen Mietvertrag, weil mein Vermieter, der Hauptmieter, die Sicherheitsleistung nicht bezahlt und sich mit dem Hauptvermieter zerstritten hat und daraufhin gekündigt wurde. Deshalb haben unsere Hafenbetriebe einen direkten Mietvertrag mit diesen Unternehmen abgeschlossen, um ihnen die Sicherheit zu geben, hier in Frankfurt weiter produzieren zu können und die Arbeitsplätze zu sichern. Das hat das Gericht kritisiert. Das ist der Fall. Jetzt geht es darum, wie man im Ergebnis mit diesem Urteil umgeht und das dann auch vollstreckt. Aber die Geschäftsführung, um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, habe ich erlebt als Männer, die natürlich reflektieren was dort passiert ist und die natürlich alles tun, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann. Wir werden uns also jetzt erst einmal darum kümmern, bei zukünftigen Mietverträgen auszuschließen, dass durch Abspaltung irgendwelche Dritte Zugriff auf unsere Grundstücke bekommen. Ich glaube, das ist schon einmal eine gute Entscheidung. Natürlich wird es hierzu eine Rechtsberatung geben und selbstverständlich wird das Geld kosten. Aber ganz am Ende ist doch die Frage, wie steht die Stadt Frankfurt, welche Haltung habt ihr zu euren Grundstücken. Das ist doch der Ausgangspunkt. Da finde ich es wichtig, wer eines von unseren Grundstücken haben möchte, um dort ein Unternehmen zu führen, der wendet sich bitte an die Hafenbetriebe. In Zukunft muss es so sein, dass die Hafenbetriebe darüber entscheiden, an welcher Stelle welches Unternehmen ein Grundstück zugeteilt bekommt. Ich glaube, das ist wichtig und hierbei sollten wir unsere Hafenbetriebe unterstützen, damit diejenigen, die in Frankfurt produzieren und Arbeitsplätze schaffen, auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wir sollten uns nicht Menschen ausliefern, die andere Geschäfte machen und eben nicht unser Ziel vor Augen haben, nämlich das Wohl der Stadt Frankfurt am Main. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Dr. Rahn. Bitte! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sie hatten gerade eben erwähnt, dass die HFM Untermietverträge abgeschlossen hat, also mit den Firmen, die auch vorher schon Untermieter waren. Haben Sie persönlich, wie man in der Zeitung lesen konnte, denn im Rahmen dieses Vertrags oder dieses Vertragsabschlusses in irgendeiner Weise, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung der HFM, Einfluss auf den Abschluss dieser Verträge genommen? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Also, es gab einmal eine Zeit, lieber Dr. Rahn, da war ich sehr traurig, dass ich nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender unserer HFM war. Das war als der Oberbürgermeister gerade gewählt wurde und keine CDU-Leute Aufsichtsratsvorsitzende sein sollten. Dummerweise ist das genau in dieser Zeit passiert, also habe ich dort keinen persönlichen Einfluss genommen. Da hatten wir einen anderen Aufsichtsratsvorsitzenden. Ich war auch in dieser Zeit nur Gast im Aufsichtsrat. Diese Theorie, die Sie schon einmal erzeugt haben, funktioniert an diesem Beispiel leider nicht, Herr Dr. Rahn. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Mund. Bitte! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Frank, vielen Dank für Ihre ausführlichen Darlegungen! Offensichtlich haben Sie auch nach der dritten Instanz noch nicht verstanden, was es mit der Sicherheitsleistung auf sich hatte. Aber ich wollte Sie jetzt einmal fragen, inwieweit das zutreffend ist oder ob Sie darüber Auskunft geben können, dass die HFM den bisherigen Untermietern des Hauptmieters die Liegenschaft zu annähernd gleichen Konditionen vermietet hat wie vorher der von Ihnen gekündigte Hauptmieter, und wie Sie das jetzt erklären, gerade im Hinblick darauf - Sie haben das angesprochen -, dass Sie Spekulantentum verhindern wollen? Das haben Sie auch am 28.09.2017 in der Fragestunde so gesagt. Aber wenn jetzt die bisherigen Untermieter überhaupt keinen finanziellen Vorteil erlangen und sich die Stadt Frankfurt alles in die Tasche steckt, wo bleibt dann das Ausschalten des Spekulantentums? Wo werden die Unternehmen Ihrer Meinung nach bessergestellt? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Ich glaube, dass die Unternehmen natürlich bessergestellt werden, wenn die Hafengesellschaft Vermietungen durchführt. Die Hafengesellschaft wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert. Jetzt bin ich wieder Vorsitzender und auch froh darüber. Das ist ein demokratisch legitimiertes Gremium, das im Grunde erst einmal für die Stadt Frankfurt am Main handelt und nicht auf eigene Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben eine Gesamtstrategie vor Augen. Wir wollen natürlich gerade produzierende Unternehmen unterstützen. Deswegen haben wir auch für den Hafen gekämpft und sind froh, dass mit dem Hafenkonzept 2050 dort langfristig Gewerbe und Industrie möglich ist. Das ist natürlich viel besser, auch für das Gremium Stadtverordnetenversammlung, wenn die Hafengesellschaft agiert, kontrolliert durch den Aufsichtsrat, als dass sie mit irgendwelchen Einmanngesellschaften verhandeln müssen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die dritte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Schenk. Bitte! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Entschuldigung, Herr Stadtrat Frank, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre letzten Ausführungen im Grunde genommen den Schluss zulassen, dass also Kapital- oder auch Personengesellschaften, die als Vermieter agieren, um dann unterzuvermieten, nicht demokratisch legitimiert sind? Die haben doch genauso einen demokratisch legitimierten Anspruch, hier Geschäfte in unserer Stadt zu betreiben oder etwa nicht? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Aber die Frage ist doch, wenn wir als Stadt eigene Grundstücke haben, wie zum Beispiel im Hafen, wie das Gesamtgremium Stadtverordnetenversammlung es organisieren möchte, dass Grundstücke vergeben werden. Klar, es gibt gewisse Dinge, die wir in der Stadt als Missstand erkannt haben. Zum Beispiel ist es in der letzten Zeit öfters aufgefallen, dass Büroimmobilien genutzt wurden, um Menschen unterzubringen. Das sind Dinge, die würde hier im Raum keiner unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Grundstücke unserer Hafengesellschaft so vergeben werden, wie die Stadtverordnetenversammlung das als Grundkonzept auf den Weg gebracht hat. Deshalb glaube ich, dass es einen qualitativen Unterschied gibt, ob ein Gremium wie die Hafengesellschaft sich um die Vermarktung unseres Hafens kümmert oder ob wir das Unternehmern auf dem freien Markt überlassen, die sich irgendwo eingekauft haben, um natürlich Profit zu machen. Profit zu machen, ist erst einmal nichts Schlimmes, aber wir haben eine andere Strategie. Wir wollen besondere Unternehmen fördern und in der Stadt halten. Es kann sein, dass wir uns auch für ein Unternehmen entscheiden, weil es eine besondere Relevanz hat, die für einen normalen Investor nicht interessant ist. Die Hafengesellschaft hat die Möglichkeit, eine Mischung herzustellen, die gesamtwirtschaftlich von Interesse ist. Darum geht es uns. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die vierte Zusatzfrage ist von Frau Stadtverordneter Busch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, stimmen Sie mir zu, dass jemand, der ein Mandat in Frankfurt in der Stadtverordnetenversammlung oder auch im Magistrat annimmt und daher auch in gewisser Weise sich dem Gemeinwohl verpflichtet, eigentlich auch als Geschäftspartner der Stadt Frankfurt diese Gemeinwohlverpflichtung im Auge haben sollte? (Beifall, Heiterkeit) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Liebe Frau Busch, das ist die Idealvorstellung. (Beifall, Heiterkeit) Aber wie wir in den letzten Monaten und Jahren erkennen mussten, sind wir von dieser Idealvorstellung weit entfernt.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1308 Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: Herr Stadtverordnetenvorsteher, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wahrlich ein Husarenstück, das der verantwortliche Dezernent Markus Frank der HFM mit der Kündigung des Hauptmieters im Gutleuthafen hat durchgehen lassen. Zunächst wurden unwahre und in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht haltbare Kündigungsgründe konstruiert, um den unliebsam gewordenen Mieter einer städtischen Beteiligung loszuwerden. Dann wurden dessen Untermieter im Gutleuthafen durch die HFM mit Hinweis auf eine mögliche Räumung unter Druck gesetzt und dazu genötigt, direkte Mietverträge mit selbiger abzuschließen. Man nennt ein solches Vorgehen auch Erpressung. Im Weiteren hat die HFM dann versucht, eine Räumungsklage gegen den Hauptmieter gerichtlich durchzusetzen, was bekanntlich in allen drei Instanzen scheiterte, und das, obwohl der von der Kündigung betroffene Hauptmieter bereits im April 2014 dem verantwortlichen Dezernenten Markus Frank eine objektive Zusammenfassung und Darstellung des Sach- und Streitstandes zugeleitet hatte, aus der klar und deutlich die überaus schwache Rechtsposition der HFM herauszulesen war. Nicht nur, dass Sie, Herr Frank, es also wissentlich in Kauf genommen haben, dass hier städtische Gelder für einen von vornherein aussichtlosen Prozess über drei Instanzen verpulvert wurden - wir haben gerade gehört, dass es sich hierbei um mindestens 150.000 Euro handelt -, nein, Sie sind bereits in der Fragestunde der Plenarsitzung vom 28.09.2017 von meinem Fraktionskollegen Patrick Schenk gefragt worden, welche Indikatoren zum Zeitpunkt der Beschreitung des Rechtsweges dahin gehend vorlagen, dass dieser aller Voraussicht nach erfolglos verlaufen würde. Sie sind der Frage ausgewichen und haben stattdessen vollmundig die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH angekündigt, und Sie haben versucht, hier die Niederlage vor dem OLG schönzureden, was seinerzeit in Ihrer Aussage gipfelte: "Ich glaube, der Aufsichtsrat würde genauso entscheiden wie damals." Dabei haben Sie zwar ausgeführt, dass Sie damals nicht Aufsichtsratsvorsitzender der Hafenbetriebe waren, aber wohlweislich verschwiegen, dass Sie seinerzeit sehr wohl Mitglied des Aufsichtsrats als auch zuständiger Dezernent gewesen sind. Auch Ihr klares Nein auf die Frage des Kollegen Dr. Rahn nach einer Beeinflussung der Anwälte der Gegenseite seitens der Stadt muss heute aufgrund vorliegender Erkenntnisse infrage gestellt werden. Jetzt tut es der Geschäftsführer der HFM nach der letztinstanzlichen Niederlage dem Dezernenten gleich und meint, er würde es wieder so machen wollen. Logisch, denn es heißt ja zu Recht, "wie der Herr, so's Gescherr". Was ich hier vermisse, ist eine auch nur ansatzweise rechtliche Würdigung des letztinstanzlichen Richterspruchs durch die HFM und Stadtrat Frank. Herr Oberbürgermeister Feldmann - er ist nicht hier, aber die Kamera ist schon da -, ordnen Sie als oberster Dienstherr zu allererst die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Dezernates von Stadtrat Frank neu, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Die Frankfurter Steuerzahler würden es Ihnen danken.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Wortmeldung kommt von Frau Puttendörfer von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Birgit Puttendörfer, SPD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde die Frage nach den Kosten, die das Verfahren verursacht hat, gestellt. Wäre nicht die Frage richtiger, weshalb der Mieter eigentlich nicht diese Sicherheitsleistung gezahlt hat, die er zahlen sollte? Wäre es nicht einfacher gewesen, diesen Betrag zu zahlen? Wir hätten keine Klageverfahren gehabt, die Mieter, die er dort angesiedelt hat, wären unbehelligt geblieben. Die Kündigung beruht ja darauf, dass er nicht gezahlt hat. Die Stadt beziehungsweise die HFM musste sich absichern. Wenn sie das nicht einfordert, wenn sie nicht kündigt, wer ist dann zuständig, wenn die Gesellschaft nicht mehr vorhanden ist? Sie könnte ja plötzlich Insolvenz anmelden, sie könnte verschwinden. Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen? Die HFM und letztendlich der Steuerzahler. Ich glaube, hier werden Sachen hin und her geworfen, denn das Gericht hat ja bestätigt, dass diese Sicherheitsleistung berechtigt war und rechtzeitig gefordert wurde. Deswegen sollte man sich nicht so stark auf die Kündigung berufen, sondern eher einmal darauf eingehen, was der Ursprung war, nämlich die Sicherheitsleistung, die einen höheren Betrag darstellt, und im Hinblick darauf sind die 150.000 Euro Anwaltskosten eine kleine Begleitgeschichte dazu. Ich denke, es wäre wichtiger - und wir sind alle, die daran beteiligt sind, irgendwie mit der Stadt verbandelt, nämlich entweder auf der Magistratsbank oder es sind städtische Gesellschaften, und wir arbeiten alle im Sinne der Stadt, nämlich zum Wohle der Stadt und nicht für die eigenen Taschen - zu überlegen, wie wir kostengünstig für alle Beteiligten aus dieser Sache herauskommen. Danke!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau Puttendörfer! Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Dr. Rahn von der AfD-Fraktion. Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sollte, bevor man sich Gedanken darüber macht, wie man kostengünstig aus einer solchen Situation herauskommt, sich erst einmal Gedanken machen, wie man nicht in eine solche Situation hineinkommt. Es geht auch nicht um die Sicherheitsleistung, sondern es geht um die Kündigung. Das Gericht hat nun in drei Instanzen klar festgestellt, Herr Frank, dass diese Kündigung rechtswidrig war. Das heißt, unabhängig davon, wie man die Frage der Sicherheitsleistung bewerten will, war die Kündigung jedenfalls nicht die angemessene Antwort darauf. Darüber kann man sich sicherlich streiten, aber spätestens nach der ersten Instanz, und das Urteil, ich habe es gelesen, war nun in der Diktion eindeutig, hätte sich jeder intelligente Mensch fragen müssen, ob das Gericht nicht möglicherweise recht hat. Was machen Sie? Sie gehen in die nächste Instanz, obwohl Ihnen klar gesagt wurde, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Also, auch nach diesem zweiten völlig klaren Urteil wachen Sie nicht auf, sondern meinen, dann noch vor den BGH gehen zu müssen, der Sie auch glatt abgebügelt hat. Dann sagen Sie noch, so werden Sie jedenfalls in der Zeitung zitiert, Sie seien sehr überrascht gewesen. Da muss ich mich doch fragen, wie kann man überrascht sein, wenn man bereits in der ersten Instanz nun wirklich klar und deutlich gesagt bekommt, dass diese Kündigung rechtswidrig ist. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Wie kann man da nach der dritten Instanz denn noch überrascht sein? Dann sagen Sie, Sie haben sich selbst nichts vorzuwerfen. Das ist klar, Sie werfen sich nie selbst etwas vor, aber andere tun das schon, wir zum Beispiel, und Ihr Geschäftsführer sagt, er würde das Ganze wieder so machen. Nun haben Sie ja vorhin ausgeführt, dass Sie gerne selbst, Sie oder die HFM, die Kontrolle über die Mieter haben wollen. Das ist sicherlich legitim, aber Sie haben auch klar gesagt, dass die Konditionen, die Sie den Untermietern jetzt abverlangen, mit denen identisch sind, die - so haben Sie es selbst bezeichnet - der Spekulant gefordert hat. Das heißt, Sie betätigen sich selbst als Spekulant, und genau das ist wohl auch die Intention gewesen. Sie oder die HFM wollten das Geschäft selbst machen und haben dabei dann auch zu Mitteln gegriffen, die zumindest fragwürdig sind. Es ist das Wort Erpressung gefallen. Ich kenne Erpressung von einer anderen städtischen Gesellschaft, ich habe das hier vor vier Wochen erwähnt. Die Mainova, die mich seit einem Jahr erpresst, ist ein kriminelles Unternehmen, das hier mit Erpressung arbeitet. Es würde mich nicht wundern ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Dr. Rahn, ich habe Sie in der letzten Plenarsitzung bereits dafür gerügt. Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (fortfahrend) Dafür nicht.

Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Doch, das habe ich, weil Sie genau diese Ausdrucksweise am Mikrofon gebraucht hatten. Sie waren beleidigend gegenüber Mitarbeitern der Mainova. Diese Respektlosigkeit unterbinde ich an dieser Stelle.

(Beifall) Darüber hinaus ist Ihre Redezeit seit 17 Sekunden abgelaufen. (Beifall, Zurufe) Die vierte Wortmeldung ist von Frau Loizides von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte schön! Stadtverordnete Christiane Loizides, CDU: Herr Mund, es ist schon erstaunlich, wie gut Sie informiert sind. Dass Herr Dr. Rahn sich für einen intelligenten Menschen hält, davon bin ich überzeugt. Sie sagten, jeder intelligente Mensch hätte das durchblickt. Ich würde einmal davon ausgehen, dass der Anwalt der beklagten Seite, deren Geschäftsführer Sie sehr gut kennen, sicherlich eine gewisse Hilfestellung beim Verständnis des Ganzen geleistet hat und auch bei der Information über das, was geschehen ist. Den eigentlichen Skandal hat Frau Busch vorhin mit Ihrer Zusatzfrage schon für uns alle offensichtlich gemacht. Wir kennen ihn, wir lesen auch die Presse. Der eigentliche Skandal ist doch der, dass hier jemand, der aufgrund ehrenamtlicher Verpflichtungen dem Wohl der Stadt Frankfurt dienen sollte, in unzähligen Konstellationen die Stadt mit unzähligen Prozessen überzieht. (Beifall, Zurufe) Im einen Fall, auf das Ergebnis kommt es immer an, nicht erfolgreich, das wissen wir alle. Im anderen Fall, ich habe das Urteil auch gelesen, ich bin nämlich Mitglied im Aufsichtsrat und es steht mir zu, mich zu informieren, war es durchaus so, dass das Gericht bestätigt hat, dass im Rahmen der unsäglichen Vertragsbeziehungen, die der HFM von Gesetzes wegen aufgedrängt worden ist, gegen die sie sich nicht wehren konnte, Vertragsverletzungen stattgefunden haben, die das Gericht auch als solche anerkannt hat.

(Zurufe) Aber intelligente Menschen wie Sie und einige andere wissen auch, dass fristlose Kündigungen, egal in welchem Bereich, ob das im Arbeitsrecht, im Schuldrecht oder sonst wo ist, hohe Hürden zu überwinden haben. Lediglich in diesem Rahmen hat das Gericht in etwa gesagt, dass es noch nicht ausgereicht hat. Also wollte es damit sagen, dass die nächste Vertragsverletzung es dann ermöglicht hätte. Es ist doch so, Frau Puttendörfer hat es schon gesagt, zum Ausgleich dafür, dass ein langjähriges und gutes Vertragsverhältnis durch diese Umwandlung beendet wurde, stand der Stadt nach Paragraf 22 Umweltgesetz, eine Sicherheitsleistung zu. Und um die zu bekommen, auch zum Wohle der Stadt, handeln nämlich die treuen und braven Geschäftsführer, das will ich auch einmal sagen, die sich haben anwaltlich beraten lassen und nicht irgendwie fantasiert haben. Über Herrn Frank wollen wir jetzt gar nicht reden. Die Geschäftsführer haben dieses gemacht. Dass Sie das skandalisieren wollen, ist wieder etwas anderes. Das habe ich auch in der Presse gelesen. Das ist ja lächerlich. Die Geschäftsführer wurden anwaltlich beraten und haben gesagt, diese Sicherheitsleistung müssen wir auf jeden Fall für die Stadt bekommen. Wir haben sie bis heute nicht. Das ist leider der Standpunkt. Die Sicherheitsleistung steht uns zu, das steht im Gesetz. Wir haben sie bis heute nicht erhalten. Das ist ein immenser Schaden, den der Betreffende, der für die Geschäftsführung der beklagten Seite verantwortlich ist, verursacht hat, und das ist ein Skandal, nichts anderes.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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