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Ab 2023 sollen die CO2-Ausstöße von Müllverbrennungsanlagen bepreist werden. Es ist zu erwarten, dass sich dies auf die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Ab 2023 soll eine Bepreisung der CO2-Ausstöße von Müllverbrennungsanlagen eingeführt werden, was voraussichtlich die Müllentsorgungsgebühren in Frankfurt beeinflussen wird. Der Magistrat wird um Informationen zur Höhe der Bepreisung und deren Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung in den kommenden Jahren gebeten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

Ab 2023 sollen die CO2-Ausstöße von Müllverbrennungsanlagen bepreist werden. Es ist zu erwarten, dass sich dies auf die Müllentsorgungsgebühren in Frankfurt auswirkt. Daher frage ich den Magistrat: Ist bekannt, inwieweit es ab dem nächsten Jahr zu einer Bepreisung der CO2-Ausstöße von Müllverbrennungsanlagen der Stadt Frankfurt kommen wird, und wie wirkt sich dies auf die Entwicklung der Müllentsorgungsgebühren in den nächsten Jahren aus?

Antwort des Magistrats

Der Start der CO 2 -Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen ist auf den 01.01.2024 verschoben worden. Bis heute gibt es keine Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers zur Berechnung der Höhe der dann fälligen Abgaben.

Der anfängliche CO 2 -Preis soll 35 Euro pro Tonne betragen. Dieser Wert soll in mehreren Stufen bis 2027 (?) auf 65 Euro pro Tonne steigen. Bei der Verbrennung von Abfällen entsteht je nach Art des Abfalls unterschiedlich viel CO 2 pro Tonne Abfall. Daher will der Gesetzgeber Standardemissionswerte für einzelne Abfallarten festlegen. Für Restabfall aus Haushalten könnte dieser Wert bei circa 0,5 Tonnen CO 2 pro Tonne Restabfall liegen. Dies könnte für den Frankfurter Gebührenhaushalt im Jahr 2024 eine Mehrbelastung von circa 3,2 Millionen Euro bedeuten - circa 156.000 Tonnen Restabfall x 35 Euro pro Tonne x 0,5 zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Ob diese Belastung eintritt und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt davon ab, wie die von der Stadt Frankfurt am Main mit der Restabfallbeseitigung beauftragte RMA GmbH diese Kosten, die der RMA GmbH wiederum von FES in Rechnung gestellt werden, an ihre kommunalen Auftraggeber weitergeben wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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