In Frankfurt haben circa 23.000 Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Leistungen zur Lernförderung aus dem Teilhabep
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 14.06.2018, F 1306 In Frankfurt haben circa 23.000 Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Leistungen zur Lernförderung aus dem Teilhabepaket, aber lediglich 511 haben sie im Jahr 2017 beantragt. Ähnliche Quoten sind auch aus anderen Städten des Rhein-Main-Gebietes bekannt. Fachleute haben schon oft darauf hingewiesen, dass die bürokratischen Hürden für diese Hilfe viel zu hoch seien.
Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um hier Abhilfe zu schaffen?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Frau Pauli, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Pauli, erlauben Sie mir zunächst etwas zu Ihrer Fragestellung zu sagen, denn Ihre Fragestellung suggeriert eigentlich, dass wir 23.000 Kinder und Jugendliche in der Stadt haben, die Anspruch auf Leistung zur Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Das ist aber mitnichten der Fall.
(Beifall) Nicht alle Kinder, die aus Haushalten mit SGB II-Leistungen kommen, oder Wohngeldempfänger, die einen Kinderzuschlag bekommen oder Eltern mit geringem Einkommen haben, haben Anspruch auf Lernförderung. Ich erkläre gleich noch, was es mit der Lernförderung auf sich hat. Es ist vielmehr so - die unter uns, die länger hier dabei sind, da waren Sie, Frau Pauli, noch nicht dabei, wissen -, dass Sie jetzt eines meiner Lieblingsthemen aufgegriffen haben. Denn im Jahr 2011, als das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt wurde und ich hier in der Stadt Frankfurt für die Umsetzung verantwortlich wurde, das war auch in einem Hochsommer gewesen, hat es uns heiß erwischt. Wir mussten in den Sommerferien innerhalb von einigen Wochen tausende von Eltern über diese Ansprüche informieren: Wir haben das mit einem wahnsinnigen Aufwand gemacht, alle Eltern über das Jugend- und Sozialamt und das Jobcenter einzeln angeschrieben und informiert. Seitdem bin ich nicht nur eine große Kritikerin dieses Bildungs- und Teilhabepaketes und habe immer wieder beklagt, was das an Bürokratie und Verwaltungsaufwand, personellem Aufwand beim Jobcenter und beim Jugend- und Sozialamt abfordert, sondern ich habe auch immer wieder gesagt, dass ich mich dennoch darum kümmere, dass es gut umgesetzt wird. Deswegen, Frau Pauli, würde ich Ihnen doch gerne mitteilen, dass im letzten Jahr fast 21.000 Kinder von den 23.000 Kindern einen oder mehrere Ansprüche, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, tatsächlich erhalten haben. Im Übrigen liegt der größte Anteil beim Schulbedarf mit fast 20.000 Leistungen. Also 20.000 Kinder, die wir erreicht haben, und die, die länger dabei sind, wissen, dass ich mich von Anfang an für die Zukunft von Frankfurter Kindern eingesetzt habe und deswegen entsprechend auch in anderen Bereichen, die vom Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden, starkgemacht habe. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich mit Roland Frischkorn zum Beispiel und dann später auch mit Markus Frank das andere Bürokratiemonster, was umzusetzen war, nämlich Sportvereine, bearbeitet habe. Denn für die Sportvereine war das unheimlich schwierig, diese sozialen und kulturellen Leistungen, die in dem Bildungs- und Teilhabepaket stecken, tatsächlich zu verwalten. Denn jedes Kind hat Anspruch auf 10 Euro sportliche oder musikalische Förderung. Das ist aber für unsere 426 Sportvereine total schwierig gewesen, zu bewerkstelligen. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen von allen, die hier im Stadtparlament und im Magistrat dafür Verantwortung tragen, ist es gelungen, dieses Bürokratiemonster zu bewältigen. Jetzt zu Ihrer Frage zur Lernförderung. Die Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket steht nicht jedem Kind zu. Es gibt hier ganz klar definierte Regelungen. Sie ist nur möglich, wenn die Versetzung oder die Erreichung eines Schulabschlusses gefährdet sind. Grundlage dafür ist ein Antrag der Schule, die bestätigt, dass hier ein konkreter Förderbedarf besteht. Also, über die Lehrkraft, über die Schule muss die Antragstellung erfolgen. Das ist ein bürokratischer Aufwand, der meiner Meinung nach auch anders und besser gestaltet werden könnte. Aber wir konnten bisher wenig machen, außer dass es sowohl im Ausschuss für Soziales und Gesundheit als auch im Deutschen Städtetag ein Dauerthema von mir ist, dass wir diesen Aufwand dieser Bürokratie verringern können. Die kommunalen Spitzenverbände haben es immer wieder vorgetragen und sind jetzt offensichtlich erhört worden. Denn die aktuelle Bundesregierung hat die Kritik offenbar zum Anlass genommen, nunmehr im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, den Schulen zukünftig zu ermöglichen, gesammelte Anträge für die Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Außerdem soll die Lernförderung ermöglicht werden, auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Das finde ich auch eine hervorragende Idee. Das würde mir im Übrigen die Arbeit für die vielen Briefe, die ich in der Woche an Eltern versenden muss, um dieses Bürokratiemonster zu erklären, warum ihr Kind mit einer Vier noch nicht versetzungsgefährdet ist und keinen Anspruch auf Lernförderung hat, ersparen. Aber ich will noch einmal sagen: Wir machen alles, was nur irgendwie möglich ist. Wir haben Flyer jedes Jahr aktualisiert, beim Jobcenter, beim Jugend- und Sozialamt, in den Sozialrathäusern, in den Familienbildungsstätten, bei den Sozialbezirksvorstehern, die im Übrigen vor Jahren von mir verpflichtet worden sind, die Familien in den Stadtteilen aufzusuchen. Sie sind nicht nur dafür da, den Senioren oder anderen bei irgendwelchen Formularen zu helfen, sondern sie sind ausdrücklich von mir verpflichtet worden, das Bildungs- und Teilhabepaket an die Familien zu bringen.
(Beifall) Wir bieten Fortbildungen für Familienhebammen und für Schulsekretärinnen an, die Stadtteilarbeitskreise und die Schularbeitskreise werden informiert, neue Mitarbeiter und alte Mitarbeiter ständig auf den aktuellen Stand gebracht. Und mein neustes, seit dem letzten Jahr auf dem Markt befindliche Projekt ist, dass wir jetzt auch Flyer in einfacher Sprache haben, die in den Praunheimer Werkstätten gedruckt und dem Willkommenspaket der Stadt Frankfurt beigelegt werden. Wir haben aus unserer Sicht alles getan, um hoffentlich noch näher an die 23.000 Kinder zu kommen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Schubring. Bitte! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, vor einiger Zeit haben wir hier diskutiert, wie es mit der Lernförderung in Fällen von Dyskalkulie und Legasthenie aussieht. Es war immer ein bisschen schwierig, aus welchem Topf das Geld dafür genommen werden soll. Wie ist da der letzte Stand? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Vielen Dank, Frau Schubring, das gibt mir wieder einmal die Gelegenheit, auch hier die Vorreiterrolle Frankfurts darzustellen. Mit der Lernförderung bei den Kindern, die mutmaßlich eine Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eine Rechenschwäche haben, ist es so, dass zunächst erst einmal die Schule in der Pflicht ist, denn sie muss ihren umfassenden Bildungsauftrag umsetzen. Kommt es dann zu Auffälligkeiten bei einzelnen Kindern, muss die Schule aus ihrer Verpflichtung heraus in Absprache mit den Eltern zunächst einmal intern klären, welche Maßnahmen man ergreifen könnte, also Hausaufgabenbetreuung, Lesehilfe oder Nachhilfe. Wenn diese schulischen Angebote - noch einmal, die haben zunächst Vorrang - und tatsächlich dann eben auch die Lernförderung im Rahmen des BuT, von dem ich eben berichtet habe, nicht ausreichen, dann entscheidet der Jugendhilfeträger, nämlich das Jugend- und Sozialamt, über die Lernförderung im Rahmen des SGB VIII. Damit aber die Eltern und die betroffenen Kinder bis zu der Entscheidung des Jugendhilfeträgers die notwendigen Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket hinaus bekommen, hat Frankfurt schon von Anfang an diese vorläufige Lernförderung in Angriff genommen, hat sie dann übernommen und damit das hessische Sozialministerium in der Folge davon überzeugen können, dass das Bildungs- und Teilhabegesetz hessenweit für die Lernförderung für diese Kinder in dem zeitlichen Zwischenraum, bis die Entscheidung über die Hilfen erfolgt, auch tatsächlich eingesetzt werden darf.
(Beifall) Sie merken also, unsere Eltern sind in Frankfurt wirklich immer gut beraten und versorgt. Das hoffe ich zumindest. Danke schön!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.