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Frage vom 14.06.2018, F 1305 In der juristischen Auseinandersetzung um den Gutleuthafen hat die Stadt Frankfurt dreimal hintereinander vor Gericht verloren.
Ich frage den Magistrat: Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten der Stadt Frankfurt über alle drei Instanzen für ihre ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittel, einschließlich der durch sie zu übernehmenden Kosten für die Streithelferinnen?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich starte mit der Frage von Herrn Dr. Rahn. Es ist tatsächlich so, wie Sie es in der eingereichten Frage beschrieben haben, dass eine Auseinandersetzung zwischen der Managementgesellschaft für Hafen und Markt auf der einen Seite und der Gutleut Immobilien GmbH & Co. KG auf der anderen Seite besteht. Die Prozess- und Gerichtskosten, die bisher angefallen sind, weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden auf etwa 150.000 Euro beziffert. Das Zweite ist die Frage von Herrn Mund. Ich will dazu ein bisschen ausholen, um Ihnen zu erläutern, um was es geht. Wir haben die Hafengesellschaft, die eben nicht nur Gewinnmaximierung mit unseren Grundstücken betreibt. Wir achten bei der Hafengesellschaft darauf, dass wir Unternehmen unterstützen, die Arbeitsplätze schaffen. Wir vergeben Grundstücke an Unternehmen, die für unsere Stadt einen Wert haben. Wir schauen sehr genau, dass auch die Mischung im Hafen zueinander passt. Die Hafengesellschaft gibt sich extrem große Mühe. Es gab einen über 60 Jahre alten Mietvertrag und eine Firma, die diesen Mietvertrag nicht beenden und der Hafengesellschaft die Grundstücke zurückgeben wollte. Diese Firma hat sich dafür entschieden, eine Ausgründung vorzunehmen. Sie hat einen Teil des Unternehmens mit einer Hafenfläche von 40.000 Quadratmetern ausgegründet und an eine Einmanngesellschaft verkauft, welche das Grundstück nicht erworben hat, um dort zu produzieren oder Arbeitsplätze zu schaffen, sondern mit der Idee, die Fläche aufzuspalten und Teilflächen weiterzuvermieten. Rechtlich mag es sein, dass so etwas funktioniert. Aber, ich glaube, wenn wir nur wenige Minuten darüber nachdenken, stellen wir sehr schnell fest, dass es nicht im Sinne unserer Stadt sein kann, dass nicht wir, unsere Hafengesellschaft, gemeinsam mit einem demokratisch legitimierten Aufsichtsrat über die Vergabe von Grundstücken entscheiden, sondern dass irgendwelche Spekulanten in unsere Stadt kommen, um dann zum Beispiel mit den Flächen der Hafenbetriebe Gewinnmaximierung zu betreiben. Das will die Stadt Frankfurt nicht.
(Beifall) Es gibt in der Vergangenheit schöne Beispiele. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen wie die Lufthansa Technik, das Technologieprodukte repariert, also Flugzeuge, Fahrwerke, Turbinen, Probleme bekommt und schnell Hilfe braucht, ist es gut, eine solche Einheit zu haben, die dann auch helfen kann, sofern wir selbst die Grundstücke vergeben können. Ein anderes Beispiel ist die Hafenmühle. Unser Einfluss hat dafür gesorgt, dass wir die Hafenmühle retten konnten. So konnten zehn Millionen Euro und viele Arbeitsplätze gesichert werden. Das, meine Damen und Herren, können wir nicht, wenn unsere Grundstücke von Einmanngesellschaften, zum Beispiel aus dem Lerchesbergring, besessen werden und es nur noch darum geht, das Maximale aus den Grundstücken herauszuholen. Deshalb haben unsere Hafenbetriebe sehr genau hingeschaut. Unsere Hafenbetriebe haben diesen Vertrag nicht geschlossen und hätten ihn auch nie geschlossen. Es war eine Ausgründung. Sie konnten nicht eingreifen, aber sie konnten darauf bestehen, dass zum Beispiel eine Sicherheitsleistung erbracht wird. Sie müssen sich vorstellen, wenn ein Unternehmen eine Fläche zurückgibt, wollen wir nicht, dass irgendwelche Schäden ungedeckt sind, beispielsweise Kontaminationen. Deshalb muss ein Unternehmen, das eine Fläche anmietet, eine Sicherheitsleistung bezahlen. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie vermieten eine Wohnung und der neue Wohnungsmieter bezahlt die Kaution nicht. Dann würden Sie den Schlüssel nicht übergeben. In dem Fall war das ein bisschen schwieriger, wie gesagt, es ging um eine Ausgründung, und die Hafengesellschaft hat darauf bestanden, dass wir die Sicherheitsleistung bekommen. Wir haben sie aber nicht bekommen. Es gab immer wieder Verhandlungen mit der Gesellschaft, man hat sich dann darauf geeinigt, dass man die Sicherheitsleistung reduziert. Aber die Sicherheitsleistung wurde wieder nicht bezahlt. Jetzt frage ich Sie, wie man mit einer solchen Situation umgeht, ob man dann sagt, der will die nicht bezahlen, ist aber unser Freund, dann lassen wir das. Ich glaube nicht, dass das richtig wäre. Ich glaube, die Geschäftsführung hat richtig gehandelt, indem sie auf die Sicherheitsleistung bestanden hat.
(Beifall) Wenn die Sicherheitsleistung nicht kommt, was sollen wir dann machen? Dann braucht man juristischen Beistand, und dass dieser bezahlt werden muss, ist doch auch klar. Aber glauben Sie doch nicht, dass wir mit dem Ausgang des Rechtsverfahrens zufrieden sind. Damit können wir nicht zufrieden sein. Das Oberlandesgericht hat dann zusammengezählt und gesagt, dass es insgesamt nicht für eine fristlose Kündigung ausreicht. Die Hafengesellschaft war da anderer Meinung und hat deshalb den Mietvertrag gekündigt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die dort arbeiten. Es handelt sich um drei oder vier Unternehmen, die betroffen sind. Diese standen plötzlich ohne Vermieter da. Jetzt frage ich Sie: Wenn Sie zu Ihrer Bank gehen und investieren wollen, dann werden Sie doch gefragt, wie lange läuft der Mietvertrag noch? Dann sagen Sie: Ganz schwierige Verhältnisse, ich habe keinen Mietvertrag, weil mein Vermieter, der Hauptmieter, die Sicherheitsleistung nicht bezahlt und sich mit dem Hauptvermieter zerstritten hat und daraufhin gekündigt wurde. Deshalb haben unsere Hafenbetriebe einen direkten Mietvertrag mit diesen Unternehmen abgeschlossen, um ihnen die Sicherheit zu geben, hier in Frankfurt weiter produzieren zu können und die Arbeitsplätze zu sichern. Das hat das Gericht kritisiert. Das ist der Fall. Jetzt geht es darum, wie man im Ergebnis mit diesem Urteil umgeht und das dann auch vollstreckt. Aber die Geschäftsführung, um das noch einmal ganz deutlich zu sagen, habe ich erlebt als Männer, die natürlich reflektieren was dort passiert ist und die natürlich alles tun, damit so etwas nicht noch einmal passieren kann. Wir werden uns also jetzt erst einmal darum kümmern, bei zukünftigen Mietverträgen auszuschließen, dass durch Abspaltung irgendwelche Dritte Zugriff auf unsere Grundstücke bekommen. Ich glaube, das ist schon einmal eine gute Entscheidung. Natürlich wird es hierzu eine Rechtsberatung geben und selbstverständlich wird das Geld kosten. Aber ganz am Ende ist doch die Frage, wie steht die Stadt Frankfurt, welche Haltung habt ihr zu euren Grundstücken. Das ist doch der Ausgangspunkt. Da finde ich es wichtig, wer eines von unseren Grundstücken haben möchte, um dort ein Unternehmen zu führen, der wendet sich bitte an die Hafenbetriebe. In Zukunft muss es so sein, dass die Hafenbetriebe darüber entscheiden, an welcher Stelle welches Unternehmen ein Grundstück zugeteilt bekommt. Ich glaube, das ist wichtig und hierbei sollten wir unsere Hafenbetriebe unterstützen, damit diejenigen, die in Frankfurt produzieren und Arbeitsplätze schaffen, auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wir sollten uns nicht Menschen ausliefern, die andere Geschäfte machen und eben nicht unser Ziel vor Augen haben, nämlich das Wohl der Stadt Frankfurt am Main. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Dr. Rahn. Bitte! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Sie hatten gerade eben erwähnt, dass die HFM Untermietverträge abgeschlossen hat, also mit den Firmen, die auch vorher schon Untermieter waren. Haben Sie persönlich, wie man in der Zeitung lesen konnte, denn im Rahmen dieses Vertrags oder dieses Vertragsabschlusses in irgendeiner Weise, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung der HFM, Einfluss auf den Abschluss dieser Verträge genommen? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Also, es gab einmal eine Zeit, lieber Dr. Rahn, da war ich sehr traurig, dass ich nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender unserer HFM war. Das war als der Oberbürgermeister gerade gewählt wurde und keine CDU-Leute Aufsichtsratsvorsitzende sein sollten. Dummerweise ist das genau in dieser Zeit passiert, also habe ich dort keinen persönlichen Einfluss genommen. Da hatten wir einen anderen Aufsichtsratsvorsitzenden. Ich war auch in dieser Zeit nur Gast im Aufsichtsrat. Diese Theorie, die Sie schon einmal erzeugt haben, funktioniert an diesem Beispiel leider nicht, Herr Dr. Rahn. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Mund. Bitte! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Frank, vielen Dank für Ihre ausführlichen Darlegungen! Offensichtlich haben Sie auch nach der dritten Instanz noch nicht verstanden, was es mit der Sicherheitsleistung auf sich hatte. Aber ich wollte Sie jetzt einmal fragen, inwieweit das zutreffend ist oder ob Sie darüber Auskunft geben können, dass die HFM den bisherigen Untermietern des Hauptmieters die Liegenschaft zu annähernd gleichen Konditionen vermietet hat wie vorher der von Ihnen gekündigte Hauptmieter, und wie Sie das jetzt erklären, gerade im Hinblick darauf - Sie haben das angesprochen -, dass Sie Spekulantentum verhindern wollen? Das haben Sie auch am 28.09.2017 in der Fragestunde so gesagt. Aber wenn jetzt die bisherigen Untermieter überhaupt keinen finanziellen Vorteil erlangen und sich die Stadt Frankfurt alles in die Tasche steckt, wo bleibt dann das Ausschalten des Spekulantentums? Wo werden die Unternehmen Ihrer Meinung nach bessergestellt? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Ich glaube, dass die Unternehmen natürlich bessergestellt werden, wenn die Hafengesellschaft Vermietungen durchführt. Die Hafengesellschaft wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert. Jetzt bin ich wieder Vorsitzender und auch froh darüber. Das ist ein demokratisch legitimiertes Gremium, das im Grunde erst einmal für die Stadt Frankfurt am Main handelt und nicht auf eigene Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben eine Gesamtstrategie vor Augen. Wir wollen natürlich gerade produzierende Unternehmen unterstützen. Deswegen haben wir auch für den Hafen gekämpft und sind froh, dass mit dem Hafenkonzept 2050 dort langfristig Gewerbe und Industrie möglich ist. Das ist natürlich viel besser, auch für das Gremium Stadtverordnetenversammlung, wenn die Hafengesellschaft agiert, kontrolliert durch den Aufsichtsrat, als dass sie mit irgendwelchen Einmanngesellschaften verhandeln müssen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die dritte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Schenk. Bitte! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Entschuldigung, Herr Stadtrat Frank, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihre letzten Ausführungen im Grunde genommen den Schluss zulassen, dass also Kapital- oder auch Personengesellschaften, die als Vermieter agieren, um dann unterzuvermieten, nicht demokratisch legitimiert sind? Die haben doch genauso einen demokratisch legitimierten Anspruch, hier Geschäfte in unserer Stadt zu betreiben oder etwa nicht? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Aber die Frage ist doch, wenn wir als Stadt eigene Grundstücke haben, wie zum Beispiel im Hafen, wie das Gesamtgremium Stadtverordnetenversammlung es organisieren möchte, dass Grundstücke vergeben werden. Klar, es gibt gewisse Dinge, die wir in der Stadt als Missstand erkannt haben. Zum Beispiel ist es in der letzten Zeit öfters aufgefallen, dass Büroimmobilien genutzt wurden, um Menschen unterzubringen. Das sind Dinge, die würde hier im Raum keiner unterstützen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Grundstücke unserer Hafengesellschaft so vergeben werden, wie die Stadtverordnetenversammlung das als Grundkonzept auf den Weg gebracht hat. Deshalb glaube ich, dass es einen qualitativen Unterschied gibt, ob ein Gremium wie die Hafengesellschaft sich um die Vermarktung unseres Hafens kümmert oder ob wir das Unternehmern auf dem freien Markt überlassen, die sich irgendwo eingekauft haben, um natürlich Profit zu machen. Profit zu machen, ist erst einmal nichts Schlimmes, aber wir haben eine andere Strategie. Wir wollen besondere Unternehmen fördern und in der Stadt halten. Es kann sein, dass wir uns auch für ein Unternehmen entscheiden, weil es eine besondere Relevanz hat, die für einen normalen Investor nicht interessant ist. Die Hafengesellschaft hat die Möglichkeit, eine Mischung herzustellen, die gesamtwirtschaftlich von Interesse ist. Darum geht es uns. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die vierte Zusatzfrage ist von Frau Stadtverordneter Busch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, stimmen Sie mir zu, dass jemand, der ein Mandat in Frankfurt in der Stadtverordnetenversammlung oder auch im Magistrat annimmt und daher auch in gewisser Weise sich dem Gemeinwohl verpflichtet, eigentlich auch als Geschäftspartner der Stadt Frankfurt diese Gemeinwohlverpflichtung im Auge haben sollte? (Beifall, Heiterkeit) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)
Liebe Frau Busch, das ist die Idealvorstellung. (Beifall, Heiterkeit) Aber wie wir in den letzten Monaten und Jahren erkennen mussten, sind wir von dieser Idealvorstellung weit entfernt.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.