Teilweise werden in Frankfurt nach Beendigung von Straßenbauarbeiten die entsprechenden Schilder - Verbot der Durchfahrt
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Frage vom 24.01.2014, F 1300 Teilweise werden in Frankfurt nach Beendigung von Straßenbauarbeiten die entsprechenden Schilder - Verbot der Durchfahrt, Sackgasse - nicht entfernt, obwohl die Bauarbeiten beendet sind, zum Beispiel an der Ecke Bleiweißstraße /Gruneliusstraße in der dritten bis vierten Kalenderwoche 2014. So werden Autofahrer genötigt, weite Umwege zu nehmen, obwohl die Durchfahrt möglich ist.
Ich frage den Magistrat: Welches Ziel verfolgt der Magistrat damit, nach Beendigung von Straßenbauarbeiten ein Durchfahrtverbot nicht aufzuheben, obwohl kein Hindernis mehr besteht?
Antwort des Magistrats: Es ist das Bestreben des Magistrats, Verkehrsbehinderungen durch Baumaßnahmen im öffentlichen wie im privaten Raum auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken. Dies dokumentiert sich unter anderem durch die vor einigen Jahren im Verkehrsdezernat eingerichtete Baustellenkoordinierung, die gewährleisten soll, dass Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum zeitlich und räumlich so aufeinander abgestimmt werden, dass Verkehrsbehinderungen auf das unvermeidbare Maß beschränkt bleiben. Leider kommt es gleichwohl immer wieder einmal vor, dass Baustelleneinrichtungen oder hierfür aufgestellte Beschilderungen nicht unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme abgeräumt werden. Bei der Fülle der Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraums - im Jahr 2013 waren dies etwa 5.700 - ist es jedoch in Einzelfällen leider nicht immer zu gewährleisten, zu prüfen, ob der Träger der Baumaßnahme seiner Verpflichtung zum Rückbau baustellenbedingter Einrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme nachgekommen ist. Der Magistrat ist hier für jeden entsprechenden Hinweis aus der Bürgerschaft dankbar. Die in der Frage angesprochene baustellenbedingte Beschilderung an der Ecke Bleiweißstraße/Gruneliusstraße wurde im Übrigen zwischenzeitlich entfernt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.