Im Stadtteil Riederwald steht derzeit das Grundstück Rümelinstraße 41-45 zum Verkauf. Die bestehende Baugenehmigung für
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, ob er bereit ist, Verhandlungen über den Ankauf des Grundstücks Rümelinstraße 41-45 zu führen, um dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Antwort des Magistrats zeigt, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich einer Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzung liegt und die ABG Frankfurt Holding bereit ist, das Grundstück zu erwerben, sofern der Preis angemessen ist.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Im Stadtteil Riederwald steht derzeit das Grundstück Rümelinstraße 41-45 zum Verkauf. Die bestehende Baugenehmigung für dieses Grundstück wurde jahrelang nicht genutzt und soll mittlerweile ausgelaufen sein. Ursprünglich haben dort preisgünstige Mietwohnungen existiert, die im Vorgriff auf das geplante Bauprojekt freigezogen werden mussten. Ich frage daher den Magistrat: Ist der Magistrat bereit, kurzfristig Verhandlungen über einen Ankauf dieses Grundstücks zu führen, um dort dann - zum Beispiel durch die ABG - bezahlbaren Wohnraum zu erstellen?
Antwort des Magistrats
Auf dem in der Frage angesprochenen Grundstück befindet sich ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Das Gebäude wurde laut Presseberichten im Jahr 2015 vom vorherigen Eigentümern entmietet, den Bestandsmietern wurden Umzugspauschalen gezahlt. Ein im südlichen Bereich angrenzender gewerblich genutzter Gebäudeteil wurde im Jahr 2019 abgebrochen. Die ehemals bestehende Baugenehmigung zu umfangreichen Um- und Ausbauarbeiten an dem Wohn- Geschäftshaus einschließlich der Nutzungsänderung der gewerblichen Teile zu Wohnraum beziehungsweise einer freiberuflichen Nutzung ist erloschen. Seit September 2020 fanden zwei Bauberatungen mit Kaufinteressenten statt. Da sich das Grundstück zudem nicht im Geltungsbereich einer Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzung befindet, steht dem Magistrat der Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf kein Vorkaufsrecht zu. Aus diesem Grund wäre ausschließlich ein freihändiger Erwerb auf Grundlage von Verhandlungen denkbar. Ein Angebot zum Erwerb der Bestandsliegenschaft liegt dem Magistrat nicht vor. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sieht sich aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten wirtschaftlichen und personellen Ressourcen nicht in der Lage, Wohnbauprojekte zu erwerben, diese in eigener Regie zu beplanen und dann umzusetzen. Für solche Projekte existiert die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding, ABG, die - um die doppelte Zahlung von Grunderwerbsteuer zu vermeiden - dann auch unmittelbar den Ankauf tätigen sollte. Die ABG steht gerne als Käuferin und Investorin für das Grundstück bereit, sofern der Preis angemessen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Mai 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.