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Die Anwendung der §§ 13 a und b BauGB ist aus Sicht des Naturschutzbeirates und des BUND für Frankfurt am Main verwerfli

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Anwendung der §§ 13 a und b des Baugesetzbuches wird als problematisch angesehen, da sie den Umwelt- und Naturschutz in neuen Baugebieten gefährdet. Der Magistrat wird gefragt, ob weiterhin keine Bedenken bestehen, insbesondere hinsichtlich der häufigen Anwendung des § 13 a. Es wird erwartet, dass die Stadtverwaltung die Forderungen des Naturschutzbeirates und des BUND unterstützt.

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Frage an den Magistrat

Die Anwendung der §§ 13 a und b BauGB ist aus Sicht des Naturschutzbeirates und des BUND für Frankfurt am Main verwerflich. Die Stadt schmückt sich mit Green City und nutzt die erste Gelegenheit, den Umwelt- und Naturschutz in neuen Baugebieten abzuschaffen. Von der zuständigen Dezernentin, Stadträtin Rosemarie Heilig, wird erwartet, die Forderung des Beirates und des BUND zu unterstützen. Ich frage den Magistrat: Bestehen weiterhin keine Bedenken, insbesondere den § 13 a BauGB so zahlreich anzuwenden wie bisher?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Mike Josef: Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwichtenberg! Ich sage Ihnen erst einmal meine Antwort, und dann lese ich vor, was hier steht. Die Umweltdezernentin hat dahin gehend absolut recht, wenn sie sagt, dass der § 13b hier keine Anwendung finden soll und auch wird, weil der § 13b sagt, dass in den Außenbereichen das beschleunigte Verfahren angewandt wird, was momentan im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes verlängert worden ist. Das lehnen wir ab. Im Außenbereich machen wir keine beschleunigten Verfahren. Der § 13a wurde 2007 eingeführt, um in der Innenentwicklung Anreize zu schaffen nach dem Motto: Innen- vor Außenentwicklung. In den Innenbereichen, die versiegelt sind, das sind überwiegend fast nur Gewerbegebiete, ist es eher eine Debatte und Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsdezernenten, der berechtigterweise sagt, ich brauche auch Gewerbe und Industrie in meiner und unserer Stadt. Wir schaffen im Innenbereich das beschleunigte Verfahren auch als Anreiz, eben Innen- vor Außenentwicklung zu betreiben, auf die versiegelten Flächen zu gehen, und in aller Regel sind auch auf diesen Flächen danach die Umweltbelange besser, als sie es vorher waren, Sprichwort Altlasten, stärkere Versiegelung der Flächen et cetera pp. Deswegen ist der § 13a mit Blick auf die Innenentwicklung und die Ziele der Städte ein sinnvoller Paragraf. Im Übrigen bezieht sich die Beschleunigung der Verfahren nicht nur, weil es so auch von Ihnen in der Öffentlichkeit dargestellt wurde, auf die Frage der Umweltberichte, die in der Tat nicht so vollumfänglich sind, weil es versiegelte Flächen in der Innenentwicklung sind, sondern da sind unter anderem die Auslegefristen und so weiter und so fort kürzer als bei den normalen Bebauungsplanverfahren. Der große Vorteil ist eben, dass man nicht erst die Änderungen im Flächennutzungsplan abwarten muss, beispielsweise wenn man in die Konversionsfläche von Gewerbe in Wohnen geht, sondern dass man in das Bebauungsplanverfahren gehen kann und dann im Nachhinein letztendlich die Flächennutzungsplanung angepasst wird. Der zweite Punkt ist, weil Sie hier mitgeben oder zumindest den Eindruck erwecken, er wird sehr zahlreich angewandt, das teile ich nicht mit Ihnen, einfach noch einmal die Zahlen: In den letzten zehn Jahren wurden von 48 Satzungsbeschlüssen zehn über das beschleunigte Verfahren nach § 13a verabschiedet. Momentan befinden sich vier Verfahren im beschleunigten Verfahren von etlichen Bebauungsplänen, die momentan auf den Weg gebracht werden. Ansonsten gebe ich Ihnen die Antwort mit, die ist noch einmal ausführlicher, angesichts der Zeit werde ich sie jetzt nicht komplett vorlesen, aber da haben unsere Ämter natürlich klasse Arbeit gemacht. Der letzte Punkt der § 13a kann durchaus auch ein Vorteil sein, weil in Grenzfällen, was das Planungsrecht angeht, also § 34 oder eventueller Bebauungsplan, ist es auch sinnvoll, beispielsweise bei einer höheren Ausnutzung, bei einem Bebauungsplan über ein beschleunigtes Verfahren zu gehen, weil wir da Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung haben, und weil wir dort beispielsweise über das beschleunigte Verfahren im Bebauungsplanverfahren auch Folgekosten wie geförderter Wohnungsbau, Schulen und Infrastruktur und so weiter und so fort fördern können. Das ist nämlich 2007 die Intension gewesen, Anreize zu schaffen und nicht nur über 34er-Gebiete in der Innenentwicklung zu gehen, wo wir gar keine Einflussmöglichkeiten haben. Deswegen ist der § 13a durchaus sinnvoll im Gegensatz zum § 13b. Im Übrigen hat auch das Land Hessen auf Bundesebene zum § 13b interveniert, er wurde aber trotzdem verlängert. Das in aller Kürze, ansonsten haben Sie hier noch einmal vier Seiten, die Sie gerne zur Lektüre mitnehmen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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