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Covid-19 hat die Bedeutung von Homeoffice maßgeblich verändert. Aufgrund der Pandemie sowie der damit einhergehenden Pra

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Auswirkungen der Homeoffice-Praxis auf den Büroflächenbedarf der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit der Homeoffice-Arbeit zu fördern, falls kein Rückgang des Büroflächenbedarfs festgestellt wird. Das erwartete Ergebnis ist eine Anpassung der Büroflächen an die neuen Arbeitsmodelle.

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Frage an den Magistrat

Covid-19 hat die Bedeutung von Homeoffice maßgeblich verändert. Aufgrund der Pandemie sowie der damit einhergehenden Praxis seitens Bund und Land konnte man in den letzten zwei Jahren eine rapide und stetige Zunahme von Homeoffice-Arbeit in verschiedensten Berufssphären verzeichnen.

Darum frage ich den Magistrat:

Hat diese Homeoffice-Praxis zu einem Rückgang an Büroflächenbedarf der Stadtverwaltung geführt und falls nein, müsste man darum die Möglichkeit der Homeoffice-Arbeit nun noch stärker fördern und ausbauen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Ritter,

meine Damen und Herren!

Das Amt für Bau und Immobilien kann bisher keinen Rückgang des Büroflächenbedarfs der Stadtverwaltung feststellen. Eine kurzfristige Auswirkung der Coronapandemie und der damit verbundenen Homeofficearbeit auf die Quantität der angemieteten Flächen war nicht zu erwarten, da die Stadt Frankfurt am Main meist in langfristigen Vertragsverhältnissen gebunden ist, die häufig über eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren oder länger geschlossen wurden.

Die Nutzung und Entwicklung von Büroflächen hängt von vielfältigen Faktoren und Einflüssen ab und unterliegt den örtlichen Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung mit ihren unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Beziehungen jeweils im Einzelfall. Der Charakter der Bürolandschaften ebenso wie die Art der Zusammenarbeit - Mensch, Aufgabe, Raum - sind jeweils gemeinsam zu denken.

Im Rahmen der Personalgewinnung und -bindung von Mitarbeitenden bietet die Stadt Frankfurt am Main als attraktive Arbeitgeberin ihren Mitarbeitenden ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort an. So werden die Leistungen der Stadt Frankfurt am Main für ihre Bürger*innen in gut 3.000 Arbeitszeitmodellen erbracht. Ein Drittel der Mitarbeitenden arbeitet in unterschiedlichsten Teilzeitmodellen. Seit Einführung der Arbeitsformen des mobilen Arbeitens und der alternierenden Telearbeit über die Dienstvereinbarung, DV, Nr. 235 nutzten zuletzt 6.300 Mitarbeitende diese Möglichkeiten zu den anderen Flexibilisierungsformen, häufig in Kombination. Dabei spielen die jeweiligen Zeitmodelle eine bedeutende Rolle. Ein großer Teil der Mitarbeitenden - gut 4.750 - arbeitet ergänzend situativ - gelegentlich - oder regelmäßig in alternierender Telearbeit - etwa 1.570.

Dahinter stehen jeweils die Anforderungen an die Interessensabwägungsprozesse der dienstlichen Belange mit den Belangen der Mitarbeitenden. Erfolgsfaktor ist hierbei das Prinzip der Freiwilligkeit der Mitarbeitenden, die jeweiligen Flexibilisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Den Flexibilisierungsformen liegen rechtliche, tarifliche Regelungen sowie Dienstvereinbarungen zugrunde. Würden sich die Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden von der Freiwilligkeit zu einer Anordnung durch die Arbeitgeberin verschieben, zieht dies weitere veränderte Folgen aus dem Arbeits- und Dienstrecht nach sich bis hin zu möglichen Kompensationsleistungen für entstehende Kosten einer Verlagerung/Auslagerung von Arbeit. Eine solche Zielsetzung wäre in vielen Facetten zu betrachten. Auch die Planbarkeit der Modelle hat eine Halbwertszeit, da sie häufig befristet und je nach Lebensphase und -lage genutzt werden. Gesamtgesellschaftlich wie auch arbeitsmarktpolitisch ist diese Flexibilität zur Fachkräftesicherung erforderlich. Der Mensch, die Fachkraft, spielt bei der Entwicklung und Planung von Aufgaben und Raumkonzepten eine wesentliche Rolle.

Zu den letzten beiden Jahren ist festzustellen, dass ausgelöst durch Covid-19 auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Arbeiten von zu Hause temporär in Varianten ermöglicht wurde, die über die DV zum ortsflexiblen Arbeiten hinausgingen, um soziale Kontakte zu reduzieren und damit das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu senken. Konkret ging es um eine Reduktion des Risikos einer Infektion in öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg von oder zur Arbeit sowie auf der Arbeit selbst. In einigen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung konnten Mitarbeitende von zu Hause arbeiten, weil es die Aufgabenstellung erlaubte. In einigen Aufgabenbereichen konnte davon nicht Gebrauch gemacht werden, da die betreffenden Aufgaben nur vor Ort wahrgenommen werden konnten und damit eine persönliche Anwesenheit erforderlich war. Darüber hinaus gab es bei Büroarbeitsplätzen vielerorts technische, digitale, datenschutz- und informationstechnische Grenzen aufgrund von papiergebundener Aktenführung.

Mit dem Rückgang der SARS-CoV-2-Infektionen und dem Auslaufen der Möglichkeit, auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes auch über die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit hinaus von zu Hause arbeiten zu können, ist wieder eine vermehrte Präsenz der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu verzeichnen. Wann eine verlässliche Aussage zu einem nachhaltig wirkenden Raum-Nutzungsverhalten prognostiziert werden kann, hängt von vielfältigen Faktoren ab und bleibt zu beobachten.

Dabei wurde mit Blick auf das Auslaufen der gesetzlichen Grundlage im Rahmen der Coronasonderregelungen verstärkt für eine Überleitung auf die ortsflexiblen Arbeitsformen der DV geworben. Von dieser Möglichkeit wurde/wird zunehmend wie vorab beschrieben, je nach Bedarfslage auch unterschiedlich, Gebrauch gemacht.

Mit zunehmenden Digitalisierungsgrad in der Stadtverwaltung werden die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten und Telearbeit zunehmend verbessert. Der bereits laufende Roll-Out der E-Akte in der Stadtverwaltung sowie die Weiterentwicklung von Fach-IT werden dies begünstigen. Darüber hinaus werden durch die Zunahme von Onlinedienstleistungen die persönlichen Vorsprachen tendenziell abnehmen, sodass auch hier die Notwendigkeit einer Anwesenheit am Arbeitsplatz geringer wird. All das wird sich ebenfalls auf den Flächenbedarf auswirken. Wichtig ist jedoch, dass die Reduzierung des Flächenbedarfs ein Ergebnis sein kann, das unter anderem von der Aufgabenstellung, dem Grad der Onlinedienstleistungen sowie der informationstechnischen Unterstützung der Sachbearbeitung abhängt.

Orts- und auch zeitflexibles Arbeiten sind Elemente von NewWork und zusammen mit Aspekten wie Werte- und Sinnorientierung, Arbeiten jenseits von Hierarchien und Organigrammen zu bedenken und entwickeln. Folglich werden diese Entwicklungen individuell auf den jeweiligen Aufgabenbereich Stadtverwaltung Frankfurt am Main zugeschnitten sein. Der Flächenbedarf wird dadurch perspektivisch sinken.

Gleichzeitig verändert sich der Charakter der Bürolandschaften ebenso wie die Art der Zusammenarbeit. Dies drückt sich in veränderten Raumkonzepten aus, die den neuen Anforderungen gerecht werden müssen, wie Änderung bestehender Büroflächen in Desksharing-Zonen, Einrichtung von Interaktions- und Kommunikationsflächen, Fokusräume für konzentriertes und ungestörtes Arbeiten, Angebot von Rückzugsorten und Möglichkeiten für Treffen in informeller Atmosphäre.

Ziel dabei ist weiter einerseits, die Mitarbeitenden bestmöglich in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, mehr Dynamik zu schaffen, dabei Individualität zu gewährleisten und andererseits aber auch Büroflächen einzusparen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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