Die von der Stadt Frankfurt eingeführte Reduzierung bzw. Abschaltung der Straßenbeleuchtung beeinträchtigt das subjektiv
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat die Straßenbeleuchtung reduziert, was das Sicherheitsgefühl der Bürger, insbesondere von Frauen, beeinträchtigt. Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um die Sicherheit in der Nacht zu gewährleisten und ob eine ausreichende Beleuchtung nicht die bessere Entscheidung wäre.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Die von der Stadt Frankfurt eingeführte Reduzierung bzw. Abschaltung der Straßenbeleuchtung beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, insbesondere von Frauen. Bleiben das Mainufer sowie der Eiserne Steg und der Holbeinsteg unbeleuchtet, so ist dies auch objektiv betrachtet nicht der Sicherheit in diesen Bereichen zuträglich. Dabei sollte die Sicherheit der Bürger oberste Priorität haben, egal ob in der Innenstadt oder in den Stadtteilen.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt der Magistrat konkret, um trotz dieser Sparmaßnahme für die Sicherheit der Bürger auch in der Nachtzeit zu sorgen, oder wäre ein weiterhin ausreichend beleuchteter öffentlicher Raum nicht die bessere und verantwortungsvollere Entscheidung?
Antwort des Magistrats
Im Einvernehmen mit Frau Stadträtin Heilig beantworte ich die Frage wie folgt:
Auf der Website der Bundesnetzagentur steht nach wie vor zu lesen: "Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale Gasmangellage im Winter kann vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird. Zweitens müssen die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen."
Da immer noch ein großer Teil der Stromproduktion im Winter durch Gaskraftwerke erfolgt, trägt der Stromverbrauch dazu bei, wertvolle Gaskapazitäten zu verbrauchen. Eine Kilowattstunde Strom entspricht dabei circa drei Kilowattstunden Gas.
Der Gesetzgeber hat die Priorität der Beleuchtung öffentlicher Plätze in der Kurzfristenergiesicherungsmaßnahmenverordnung zum Ausdruck gebracht:
"§ 8 Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern
(1) Die Beleuchtung von öffentlichen Nichtwohngebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie die Beleuchtung anlässlich traditioneller und religiöser Feste.
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann."
Hier bedarf es der Abwägung, inwieweit die verbleibende Beleuchtung der genannten Einrichtungen ausreicht, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten oder andere Gefahren abzuwenden.
In konkreten Gefahrenlagen können sich Bürger*innen stets an die Sicherheitsbehörden wenden. Über das Sicherheitstelefon ist auch die Stadtpolizei rund um die Uhr erreichbar. Die Bediensteten der Task-Force-Sicherheit sind darüber hinaus auch nachts im öffentlichen Raum präsent, um für Sicherheit zu sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.