Die Wichtigkeit städtischer Gärten, wie Kleingärten oder Freizeitgärten, ist in unserer Stadt unbestritten, und die Vorl
Zusammenfassung
Die Frage thematisiert die Nutzung und Pflege städtischer Gärten, insbesondere von Kleingärten und Freizeitgärten. Es wird erfragt, wie die Vereine die Nutzung der Flächen sicherstellen und welche Einflussmöglichkeiten der Magistrat hat. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Gärten für die Stadt und die Bürger zu unterstreichen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Die Wichtigkeit städtischer Gärten, wie Kleingärten oder Freizeitgärten, ist in unserer Stadt unbestritten, und die Vorlage des KEK unterstreicht diese Tatsache. Gern nutzt der Bürger diese Anlagen auch für Spaziergänge und bewundert die gepflegten Gärten, die die Jahreszeiten mit ihrer abwechslungsreichen Bepflanzung wiedergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Inwieweit stellen die Vereine als Betreiber der Anlagen sicher, dass die zur Verfügung gestellten Flächen ihrer Bestimmung entsprechend auch genutzt werden, und welche Einflussmöglichkeiten für die Pflege und Nutzung von Freizeitgärten hat der Magistrat?
Antwort des Magistrats
Die Vorstände der Kleingartenvereine stellen die zweckgemäße Nutzung der Flächen, entsprechend den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main sicher.
Eine übergeordnete Regelung, wie für Kleingärten, gibt es für Freizeitgärten derzeit nicht. Hier stehen lediglich die allgemeinen Rechtsverordnungen wie Landschaftsschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz, Wasserrahmenrichtlinie, Hessisches Nachbarrechtsgesetz regelnd zur Verfügung.
Lediglich 22 Prozent der Freizeitgartenfläche befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Die Einflussmöglichkeiten des Magistrats bezüglich ihrer Pflege und Nutzung sind dadurch beschränkt. Die Möglichkeit einer Einflussnahme beschränkt sich auf die Gestaltung der einzelnen Pachtverträge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.