Bei den bevorstehenden landschaftlichen Eingriffen durch den Ausbau der A 661 sind nach EUNaturschutz-Richtlinien gesch
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Fledermausarten und den Eichenheldbock im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 661. Es wird erwartet, dass vor Beginn der Bauarbeiten geeignete Maßnahmen zur Schaffung neuer Lebensräume und zur Verbringung der Tiere getroffen werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Bei den bevorstehenden landschaftlichen Eingriffen durch den Ausbau der A 661 sind nach EU-Naturschutz-Richtlinien geschützte Fledermausarten betroffen, ebenso vermutlich der streng geschützte Eichenheldbock. Deshalb müssen vor Umsetzung des Bauvorhabens entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, also die Vorbereitung neuer Lebensräume und Verbringung der Tiere, umgesetzt sein.
Ich frage den Magistrat:
Wie ist der Stand der Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Fledermäuse und der Untersuchungen beim Eichenheldbock durch die Autobahn GmbH?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Untere Naturschutzbehörde ist für die artenschutzrechtliche Prüfung und Entscheidung bei Planfeststellungsverfahren nicht zuständig. Die zuständige Fachbehörde ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Dem Magistrat der Stadt Frankfurt ist der Stand der Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Fledermäuse und der Untersuchungen beim Eichenheldbock durch die Autobahn GmbH nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.