Auf die Frage Nr. 671 vom 24.03.2022 antwortete der Magistrat, dass derzeit „weitere bauaufsichtliche Maßnahmen“ bezügli
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die bauaufsichtlichen Maßnahmen für ein Grundstück, das ohne Genehmigung umgebaut wurde. Die Nutzung als Wohn- oder Wochenendhaus ist im Außenbereich unzulässig, weshalb die Beseitigung des Gebäudes angeordnet wurde.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Auf die Frage Nr. 671 vom 24.03.2022 antwortete der Magistrat, dass derzeit "weitere bauaufsichtliche Maßnahmen" bezüglich des Grundstücks südwestlich der Kreuzung "Hansenweg/Altebergsweg" geprüft werden.
Daher frage ich den Magistrat:
Was hat die Prüfung weiterer bauaufsichtlicher Maßnahmen bezüglich des Grundstücks südwestlich der Kreuzung "Hansenweg/Altebergsweg" ergeben?
Antwort des Magistrats
Das auf dem Grundstück ehemals bestehende Stallgebäude wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung weitgehend zu einem Wohn- beziehungsweise Wochenendhaus umgebaut.
Eine derartige Nutzung ist im hier vorliegenden Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet unzulässig. Daher hat der Magistrat zwischenzeitlich Ende September dieses Jahres die Beseitigung des Gebäudes verfügt. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt, welcher sich derzeit in der Bearbeitung befindet.
Das vom Magistrat im März erlassene Bauverbot besteht weiterhin und wird eingehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.