Per se sind erhöhte Abschlagszahlungen sinnvoll, um hohe Nachforderungen, die dann für die Mieter*innen nicht mehr stemm
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Angemessenheit der erhöhten Abschlagszahlungen der ABG im Hinblick auf die zu erwartenden Energieeinsparungen. Es wird erwartet, dass durch die Maßnahmen der Verbrauch sinkt, was die Höhe der Vorauszahlungen in Frage stellt.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Per se sind erhöhte Abschlagszahlungen sinnvoll, um hohe Nachforderungen, die dann für die Mieter*innen nicht mehr stemmbar sind, zu vermeiden. Bei der ABG betragen diese Vorauszahlungen bei Wohnungen mit Gasheizungen 110 Prozent beziehungsweise bei Fernwärme 90 Prozent und damit deutlich über der Konkurrenz: Vonovia geht von einer Steigerung der Heizkosten von 65 Prozent und die NH von 60 Prozent aus. Zu Grunde gelegt wird jeweils der letztjährige Verbrauch. Sozialdezernentin Voitl berichtete, dass für Sozialhilfeempfänger*innen 67 Prozent übernommen werden können. Daher frage ich den Magistrat: Inwiefern hält er die veranschlagte Höhe der ABG für angemessen, da angesichts der Energieeinsparmaßnahmen der Verbrauch sowieso auf einem niedrigeren Niveau sein sollte?
Antwort des Magistrats
Nach Auskunft des Geschäftsführers der ABG "hat die ABG hat mit der Mainova AG einen Gaspreis in Höhe von zwölf Cent pro Kilowattstunde vereinbart. Das heißt, dass die Mieter*innen des ABG Konzerns maximal zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen unabhängig von dem individuellen Verbrauch.
Die ansonsten geltende Gaspreisbremse subventioniert einen Verbrauch von bis zu 80 Prozent auf der Basis Bemessungsgrundlage September. Das was darüber hinaus geht, muss von den Mieter*innen bezahlt werden zu dem gegebenenfalls höheren Betrag als zwölf Cent. Dies gilt nicht bei der ABG: Unabhängig vom Verbrauch beträgt aufgrund des Vertrages zwischen der ABG und der Mainova der Gaspreis zwölf Cent. Sollte der Mieter mehr verbrauchen, als über die Vorauszahlung angefordert wurde, wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Spitzabrechnung erfolgen - ebenso für den Fall, dass der Mieter weniger verbraucht als die Bemessungsgrundlage für die Heizkostenvorauszahlung abgedeckt hat."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.