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Eines der Häuser, das auf dem Areal der zukünftigen „Hellerhöfe“ steht, nämlich die Günderrodestraße 5, wird seit kurzem

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant den Bau einer Grundschule auf dem Areal der Hellerhöfe, was die Räumung der dort befindlichen Wohngebäude erfordert. Die Mieter wurden bereits vor zwei Jahren informiert und in neue Wohnungen vermittelt. Die Stadt hat sich um eine angemessene Unterbringung der betroffenen Personen bemüht.

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Frage an den Magistrat

Eines der Häuser, das auf dem Areal der zukünftigen "Hellerhöfe" steht, nämlich die Günderrodestraße 5, wird seit kurzem besetzt. Die besetzende Gruppe kritisiert unter anderem den Umgang mit den ehemaligen Mietparteien des Hauses. Die Mieterinnen und Mieter waren aber bereits vor zwei Jahren informiert und anschließend in neue Wohnungen vermittelt worden.

Daher frage ich den Magistrat:

Gab es nach den Vermittlungen der Mieterinnen und Mieter des Hauses erneute Beschwerden von diesen, und wann ist mit einer Räumung des Hauses zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Es ist zutreffend, dass die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf einem Teil des "FAZ-Areals" der Bau einer Grundschule zu realisieren. Die Dringlichkeit der Bereitstellung von neuen Schulstandorten ist stadtweit bekannt.

Die Stadt Frankfurt wird von der FAZ ein dann vollständig geräumtes und auch bodensaniertes Grundstück übernehmen. Die dafür erforderlichen Arbeiten werden von der FAZ durchgeführt. Im Zuge der Freimachung und Sanierung des Grundstücks wird auch der Abriss der derzeit aufstehenden Wohngebäude erforderlich. Nach Kenntnisstand des Magistrats handelt es sich dabei um zwei Wohngebäude, wobei die im Eckgebäude befindlichen Räume derzeit an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, KEG, vermietet sind, die wiederum zwecks Überlassung an Menschen in Not an den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe untervermietet sind. Die Notwenigkeit des Umzugs der dort wohnenden und untergekommenen Menschen wurde nach Kenntnisstand des Magistrats von der FAZ vor zwei Jahren und damit sehr frühzeitig kommuniziert. Außerdem wurde der Stadt Frankfurt versichert, dass man die Härte für die betroffenen Menschen im Blick habe und sich aktiv für die größtmögliche Abmilderung einsetze.

Hinsichtlich der alternativen Unterbringung der im Eckgebäude noch verbliebenen Menschen hat der Magistrat in engem Austausch mit der KEG eine neue Wohnung gefunden, so dass eine Unterbringung in anderen Einrichtungen vermieden werden konnte. Der Magistrat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die FAZ eine unnötig frühe Räumung des Gebäudes verfolgt hat. In der Vergangenheit wurde vielmehr die Nutzungsdauer parallel zu den laufenden Kaufvertragsverhandlungen bereits verlängert, um einen unnötig frühen Auszug zu verhindern.

Hinsichtlich der Wohnungsmietverhältnisse im zweiten Wohngebäude konnte der Verkäufer nach aktuellem Kenntnisstand mit der ganz überwiegenden Anzahl der Mieter - 13 - bereits zum heutigen Zeitpunkt eine jeweils individuell abgestimmte Lösung finden. Auch mit den bis vor kurzem noch dort wohnenden Mietern - zwei - wurden mittlerweile adäquate Lösungen gefunden, die die Liegenschaftsdezernentin zusammen mit der ABG erarbeitet hat. Weder seitens der FAZ noch seitens des Magistrats wird verkannt, dass ein Aus- und Umzug insbesondere für langjährige Mieter schwer ist.

Die umfangreichen Abbruch- und Sanierungsarbeiten werden von der FAZ in eigener Verantwortung durchgeführt, da sie der Stadt die Übergabe eines auf ihre Kosten geräumten, bodensanierten und somit durch die Stadt Frankfurt bebaubaren Grundstücks schuldet. Der tatsächliche Beginn der Abbrucharbeiten ist für Anfang 2023 vorgesehen. Die Übernahme des Grundstücks durch die Stadt ist für Januar 2025 terminiert. In der Zwischenzeit erfolgt seitens der Stadt die Planung des Neubaus. Der konkrete Baubeginn ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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