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Zum Teil sind die in der Frankfurter Innenstadt interimsmäßig als Terrorabwehrsperren eingesetzten Betonquader seit gera

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage der Verein "Abenteuerspielplatz Riederwald e. V." die als Terrorabwehrsperren eingesetzten Betonquader nutzt und unter welchen Bedingungen auch andere Vereine diese nutzen könnten. Es wird erwartet, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen an diesen Pollern erläutert werden.

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Frage an den Magistrat

Zum Teil sind die in der Frankfurter Innenstadt interimsmäßig als Terrorabwehrsperren eingesetzten Betonquader seit geraumer Zeit mit Werbebannern des Vereins "Abenteuerspielplatz Riederwald e. V." versehen. Eine werbliche Nutzung dieser Betonquader durch andere gemeinnützige Frankfurter Vereine oder Organisationen hingegen erfolgte bislang offensichtlich nicht.

Ich frage den Magistrat:

Auf welcher Rechtsgrundlage nutzt der Verein "Abenteuerspielplatz Riederwald e. V." die als Terrorabwehrsperren eingesetzten Betonquader, und unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche werbliche Nutzung auch anderen Frankfurter Vereinen oder Organisationen möglich?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat zum Anbringen der betreffenden Werbebanner keine Erlaubnis erteilt. Dies wäre auch nicht möglich, da Werbung an den Terrorabwehrpollern grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ist. Bei den Pollern handelt es sich um sog. Sperrmaterialien zum Schutz vor Überfahrten. Soweit sich diese an Standorten befinden, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen oder sich in diesem befinden, stellen sie Verkehrshindernisse dar und sind daher mit Leitplatten zu kennzeichnen, Verkehrszeichen 626 StVO. Mithin dürfen diese auch nicht komplett verhüllt werden.

Im Stadtgebiet Frankfurt stehen Vereinen grundsätzlich die Stadtteilplakatierung über das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Werbeflächen des städtischen Konzessionsnehmers DSM Deutsche Städte Medien GmbH zur Verfügung. Der Magistrat verweist auf die Webseite der Stabsstelle Werberechte, dort finden sich auch die vertraglichen Rabattsysteme für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Frankfurt: https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/rabattsystem_f_r_vereine_19574.html

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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