Seit Anfang dieses Jahres muss der Zugang zu Bahnen und Bussen in der EU barrierefrei sein. Doch gerade bei Bussen und S
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Ziel ist es, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, wobei dies ein fortlaufender Prozess ist. Die Umsetzung erfordert jedoch erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Anfang dieses Jahres muss der Zugang zu Bahnen und Bussen in der EU barrierefrei sein. Doch gerade bei Bussen und Straßenbahnen hinkt die Stadt Frankfurt dieser Vorgabe verheerend hinterher. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV stehen aktuell an, und bis wann wird die Stadt Frankfurt im Stande sein, den Vorgaben der EU gerecht zu werden?
Antwort des Magistrats
Der barrierefreie Ausbau des ÖPNV-Netzes ist von vielen Faktoren abhängig und betrifft insbesondere die Fahrzeuge, bauliche Infrastruktur und Fahrgastinformationen. Die Umsetzung erfordert große finanzielle und personelle Ressourcen.
Im lokalen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ werden die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigt, für die Nutzung des ÖPNV bis zum Stichtag 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Allerdings ist die Herstellung einer "vollständigen Barrierefreiheit" dabei keine statische Zielvorgabe, sondern als ein Prozess zu verstehen, der sich mit dem Stand der Technik weiterentwickelt. Einzelne aufwändige Maßnahmen benötigen zur Umsetzung mehr Zeit.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass beim barrierefreien Ausbau der Haltestellen auch die Gestaltung des Umfelds mit Zuwegen, Querungsstellen und - wo vorhanden bzw. erforderlich - Lichtsignalanlagen für Fußgänger zu berücksichtigen ist. Sofern geboten, erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Umgestaltung der unmittelbar berührten Radverkehrsanlagen sowie der angrenzenden Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr.
69 der insgesamt 71 U-Bahn-Stationen im Frankfurter Stadtgebiet sind bereits barrierefrei ausgebaut. Für die beiden verbliebenen Stationen Niddapark und Römerstadt ist die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit bis Ende 2024 geplant.
Das Busnetz umfasst derzeit rund 1.400 Richtungshaltestellen, von denen etwa 780 beziehungsweise 56 Prozent barrierefrei sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit der sukzessiven Ausweitung des Busnetzes von 2019 bis 2022 zahlreiche neue nicht barrierefreie Haltestellen in Betrieb gingen. Aktuell befinden sich annähernd 200 Bushaltestellen in Planungs- oder Umsetzungsstadien, eine neue barrierefreie Bushaltestellenanlage am Gymnasium Römerhof in der baulichen Fertigstellung.
Auch von den insgesamt 136 Straßenbahnhaltestellen sind mit 72 mehr als die Hälfte bereits barrierefrei. Der barrierefreie Ausbau wird in den kommenden Jahren auf Basis der Prioritätenliste kontinuierlich weitergeführt. Aktuell befinden sich 13 Haltestellen in der Planungsphase. Zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle sind in so wie jedem Einzelfall ein gesondertes sehr aufwändiges Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Im Sinne einer barrierefreien Zwischenlösung sind die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bahnsteige derzeit mittels Klapprampen der Straßenbahnen und Busse für Rollstuhlfahrer*innen nutzbar.
Bei der Fahrzeuggestaltung werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ebenfalls berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Frankfurter Fahrgastbeirat wurden die Fahrzeuge des Busverkehrs mit taktilen und kontrastreichen Haltestangen sowie großen Sondernutzungsflächen mit Prallplatten ausgestattet sowie ein eingebautes Zwangskneeling für einen barriereärmeren Ein- und Ausstieg vorgesehen. Zusätzlich wird auf eine möglichst podestfreie Innenraumgestaltung geachtet. Auch in den Fahrzeugen des Schienenverkehrs befinden sich generell taktile und kontrastreiche Haltestangen und große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten.
Sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr erfolgt die Fahrgastinformation in der Regel nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mittels automatischer Ansage sowie Anzeigen mit kontrastreicher Darstellung. Alle im Linienbetrieb eingesetzten U-Bahnen sowie die neueren Straßenbahnen sind mit Türfindesignalen ausgestattet, um sehbehinderten Fahrgästen ein leichtes Auffinden der Fahrzeugtüren zu ermöglichen.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV wird seitens der Stadt kontinuierlich nach Kräften fortgeführt.
Perspektivisch sind zur Ausführung beziehungsweise Ausführungsbeginn im Jahr 2023 folgende Projekte vorgesehen: barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestellen Hospital zum Heiligen Geist, Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, Stresemannallee/Gartenstraße - Linie 15, Habsburger-/Wittelsbacherallee, Lokalbahnhof/Textorstraße sowie der Aufzug der Stadtbahnstation Römerstadt.
Aufgrund der Komplexität der Projekte und der damit verknüpften Ausführungsdauer kann zurzeit noch kein verbindlicher Temin zur Fertigstellung genannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.