Die Zeil ist seit 1973 eine Fußgängerzone und für den motorisierten Personenkraftverkehr gesperrt. Trotzdem kommt es dur
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Strafzettel, die in den letzten zwei Jahren für illegales Fahren mit E-Scootern auf der Zeil ausgestellt wurden. Dies ist wichtig, um die Sicherheit der Fußgänger*innen zu gewährleisten und die rücksichtslosen Fahrweisen der E-Scooter-Nutzer*innen zu regulieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Die Zeil ist seit 1973 eine Fußgängerzone und für den motorisierten Personenkraftverkehr gesperrt. Trotzdem kommt es durch das Fahrverhalten von E-Scooterfahrer*innen regelmäßig zu Kollisionen mit Passant*innen. Neben einer Gefährdung von Fußgänger*innen bedeutet die rücksichtlose Fahrweise auch eine Beeinträchtigung der dort ansässigen Geschäftsleute wie Gastronom*innen.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Strafzettel wurden in den letzten zwei Jahren aufgrund des illegalen Fahrens mit E-Scootern auf der Zeil ausgestellt?
Antwort des Magistrats
Kontrollen im fließenden Verkehr, für die originär die Landespolizei zuständig ist, finden seitens der Städtischen Verkehrspolizei überwiegend nur als unterstützende Schwerpunktaktionen in Fußgängerzonen statt. Im Jahr 2021 führte die Städtische Verkehrspolizei eigenverantwortlich fünf Kontrollen, über eine Gesamtdauer von zehn Stunden, auf der Zeil durch. Dabei wurden 42 Verwarnungen an E-Scooter-Nutzer*innen ausgestellt. Im Jahr 2022 wurden bei vier Kontrollen, über eine Gesamtdauer von acht Stunden, insgesamt 35 E-Scooter-Nutzer*innen verwarnt. Verwarnungen, die ansonsten im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit ausgestellt werden, sind nicht statistisch erfasst.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht lässt sich dem Befahren von Fußgängerzonen mit E-Scootern, die im Wesentlichen von den verschiedenen Verleihfirmen stammen, wirksam nur über sogenannte Geofencing begegnen. Nach Kenntnis des Magistrats werden die auf Bundesebene dafür gesetztgeberisch notwendigen Schritte in diese sinnvolle Richtung aber weiterhin nicht unternommen.
Darüber hinaus verweist der Magistrat auf seine Antwort zur Frage Nr.
1277.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Dezember 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.