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Für die Erteilung einer Baugenehmigung nimmt die Stadt Frankfurt eine Gebühr, die sich proportional am Preis des Bauvorh

Vorlagentyp: F
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Frage vom 19.04.2018, F 1227 Für die Erteilung einer Baugenehmigung nimmt die Stadt Frankfurt eine Gebühr, die sich proportional am Preis des Bauvorhabens orientiert. Für Befreiungen von Bebauungsplänen kommt ein zusätzlicher Beitrag hinzu. Dies ist relevant, wenn Hochhäuser genehmigt werden, die höher als die Festsetzungen in den Bebauungsplänen sein sollen - beispielsweise am Deutsche- Bank-Areal am Roßmarkt.

Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung und für die Zulassung von Befreiungen?

Antwort des Magistrats: Die Bauaufsichtsgebühren orientieren sich nicht am Marktpreis des Bauvorhabens. Die Gesamtgebühren für ein Bauvorhaben setzen sich zusammen aus der Grundgebühr und den Gebühren für etwaige Befreiungen. Diese bestimmen sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung. Maßgeblich für die Grundgebühr sind hiernach im Wesentlichen die Rohbausumme der betreffenden baulichen Anlage und die Art des Baugenehmigungsverfahrens. Die Befreiungsgebühren richten sich nach der Anzahl und dem Umfang der Befreiungen. Eine pauschale Auskunft über die Gebührenhöhe ist daher nicht möglich. Sie ist immer im Einzelfall zu berechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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