Die Stadt Frankfurt ist kürzlich mit ihrer Klage gegen die vom Land erhobene „Heimatumlage“ gescheitert. Fünf der 423 he
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main fordert eine angemessene Finanzausstattung, um den finanziellen Herausforderungen durch gesetzliche Vorgaben und steigende Kosten gerecht zu werden. Ziel ist es, die finanzielle Eigenverantwortung der Stadt zu wahren und die Lebenshaltungskosten sowie regionale Unterschiede bei der Bereitstellung von Leistungen zu berücksichtigen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt ist kürzlich mit ihrer Klage gegen die vom Land erhobene "Heimatumlage" gescheitert. Fünf der 423 hessischen Gemeinden hatten geklagt, weil sie sich unter anderem in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt fühlten. Der Staatsgerichtshof ist dem nicht gefolgt. Der Kämmerer erwartet infolge des Urteils neben der Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich von circa 100 Millionen Euro eine weitere Haushaltsbelastung mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Er will nun mit der Landesregierung Gespräche über eine angemessene Finanzausstattung Frankfurts führen.
Ich frage den Magistrat:
Was stellt aus seiner Sicht, in Zahlen ausgedrückt, eine angemessene Finanzausstattung Frankfurts dar?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Loizides,
meine Damen und Herren!
Eine monetäre Bewertung der angemessenen Finanzausstattung für Frankfurt am Main lässt sich pauschal und ohne Kontext zu anderen hessischen Kommunen nicht treffen. Der kommunale Finanzausgleich berücksichtigt neben den Gemeinschaftssteuern auch die Kommunalsteuern, insbesondere die konjunktursensible Gewerbesteuer. Infolgedessen ist nicht zuletzt die Finanzausstattung der Kommunen konjunkturabhängig, die Angemessenheit einzelfallbezogen zu beurteilen.
Ungeachtet dessen sollte aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die finanzielle Eigenverantwortung nicht eingeschränkt werden. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Stadt Frankfurt am Main neben den Pflichtaufgaben auch weiterhin freiwillige Aufgaben erfüllen kann.
Die Spielräume hierfür werden, bspw. durch steigende, gesetzliche Vorgaben im Bereich der Kita-Betreuung hinsichtlich des Leistungsumfangs, erheblich eingeschränkt. Gleiches gilt sowohl für Kostensteigerungen aus der Beibehaltung von Standards als auch für das vorgehaltene und teils weiter auszubauende Leistungsangebot im ÖPNV. Vor diesem Hintergrund ist eine finanzielle Beteiligung von Bund und Land vor allem für neue und dauerhaft wirksame Belastungen, insbesondere des laufenden Ergebnishaushalts, dringend erforderlich.
Die Stadt Frankfurt am Main hat im Rahmen der Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof insbesondere auch auf die deutlichen regionalen Kostenunterschiede bei der Erbringung von Leistungen hingewiesen - so fallen zum Beispiel bei der Gewährleistung von Kinderbetreuung in Frankfurt andere Mieten an als in anderen Kommunen. Die Lebenshaltungskosten im Großraum Frankfurt am Main unterscheiden sich ebenfalls deutlich von denen zum Beispiel im Raum Kassel. Solche Effekte sind aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main derzeit bei der Festsetzung des Finanzbedarfs nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main strebt im Rahmen der derzeit laufenden, noch vor der kommenden Landtagswahl abzuschließenden Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs auch die Berücksichtigung entsprechender Hinweise an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.