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Verkehrsdezernent Klaus Oesterling hat im Jahre 2016 unter Bezug auf das Hessische Straßengesetz dem Frankfurter Bürger

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Der Verkehrsdezernent Klaus Oesterling hat eine Sondernutzungserlaubnis für die Ausstellung einer Spielzeugsammlung erteilt. Es wird gefragt, ob ein Bürger gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt hat und ob die Entscheidung der Landesregierung bereits vorliegt. Die Hessische Landesregierung hat festgestellt, dass die Stadt Frankfurt rechtskonform gehandelt hat.

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Frage an den Magistrat

Verkehrsdezernent Klaus Oesterling hat im Jahre 2016 unter Bezug auf das Hessische Straßengesetz dem Frankfurter Bürger Reiner Schaad, genannt "Eisenbahn-Reiner", eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, in der Straße Neue Kräme seine Spielzeugsammlung, darunter eine Modelleisenbahn, in der Öffentlichkeit auszustellen. Dies vorausgesetzt, frage ich den Magistrat: Trifft es zu, dass ein bekannter Frankfurter Bürger gegen diese Entscheidung des Verkehrsdezernenten Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Hessischen Landesregierung eingelegt hat, und liegt die Entscheidung der Landesregierung über die Dienstaufsichtsbeschwerde bereits vor?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Klaus Oesterling: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Der Sachverhalt ist bekannt, es geht um eine Sondernutzungserlaubnis, die ich vor dreieinhalb Jahren erteilt habe, und ich hätte mir nicht träumen lassen, dass wir uns dreieinhalb Jahre später mit diesem Vorgang noch einmal befassen müssen. Aber es ist in der Tat so, wie Sie sagen, dass ein Frankfurter Bürger, der der katholischen Kirche verbunden ist und seinen Wohnsitz gegenüber von Herrn Schaad hat, Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Hessischen Landesregierung eingelegt hat, gegen den Frankfurter Magistrat insgesamt, aber gegen den Verkehrsdezernenten und gegen den Ordnungsdezernenten der Stadt Frankfurt im Besonderen. Gegen den Verkehrsdezernenten wegen der, nach seiner Auffassung, missbräuchlichen Erteilung der Genehmigung, gegen den Ordnungsdezernenten wegen Duldung eines gesetzwidrigen, ordnungswidrigen Zustands. Die Hessische Landesregierung hat mit der gebotenen Gründlichkeit die Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft und die Stadt Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Es ist aber nicht so, dass die Landesregierung dann einfach so entscheidet, wenn die Stadt Frankfurt diese Stellungnahme abgegeben hat, sondern das heißt, "zu dieser Rechtsauffassung der Stadt Frankfurt und Haltung habe ich", gemeint ist der Hessische Innenminister, "das für das Straßenrecht und das darauf beruhende für Sondernutzungen zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Wohnen um Stellungnahme gebeten." Es ist also ein Vorgang auf allerhöchster diplomatischer Ebene. "Das Fachministerium hat mir mitgeteilt, dass nicht festgestellt werden könne, dass die Stadt Frankfurt am Main bei Erteilung der Sondernutzungserlaubnis an Herrn Schaad eine ihr als Trägerin der Straßenbaulast obliegenden gesetzlichen Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. Die Herrn Schaad erlaubte Sondernutzung erschwere den Gemeingebrauch anderer nicht übermäßig schwer und Rechte von Anliegern des betreffenden Straßenabschnitts seien nicht unvertretbar beschränkt." Ich möchte das hier nur verkürzt zitieren, sonst würde es zwei Stunden dauern: "Hinsichtlich der von Ihnen", das ist der Beschwerdeführer, "angesprochenen Vorzugsbehandlung des Herrn Schaad geht die oberste Straßenaufsicht", das ist in dem Fall der hessische Verkehrsminister Al-Wazir, "davon aus, dass es keine vergleichbaren Fälle gegenüber gegeben habe, in denen eine Sondernutzung zu nicht gewerblichen Zwecken, nämlich zur Ausstellung einer Spielzeugsammlung einschließlich einer Spielzeugeisenbahn, versagt worden sei. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sei daher nicht gegeben. Der Umstand, dass Herr Schaad öfter gegen Auflagen verstoßen habe, erlaube zwar einen Widerruf der Erlaubnis, die Stadt Frankfurt am Main habe aber wegen der besonderen persönlichen Situation von Herrn Schaad und weil nach ihrer Einschätzung durch das Verbleiben der Ausstellungsexponate auf der Sondernutzungsfläche keinerlei Behinderungen entstünden, bislang von einem Widerruf der Erlaubnis abgesehen. Auch insoweit begründet nach fachlicher Einschätzung des Fachministeriums die Ermessensentscheidung der Stadt Frankfurt am Main keinen Anlass zu einer Feststellung, die Stadt Frankfurt komme ihren gesetzlichen Auflagen nicht nach." Soweit der hessische Verkehrsminister. Dann kommt der Innenminister zu der Gesamtstellungnahme: "Bei dieser rechtlichen Bewertung des fachlich zuständigen Ministeriums bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich weder die in Frankfurt getroffenen Entscheidungen kommunalaufsichtsrechtlich beanstanden noch dienstaufsichtsrechtlich gegen die verantwortlichen Stadträte vorgehen kann. Gezeichnet Beuth, Innenminister." Das sind also die Fragen, mit denen sich die Hessische Landesregierung intensiv befasst, ... (Beifall) ... und sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt Frankfurt absolut rechtskonform gehandelt hat. Eine Auflage der Hessischen Landesregierung an die Stadt Frankfurt gibt es nicht. Soweit der Vorgang als solcher. Erlauben Sie mir aber eine Wertung: Ich wundere mich ein bisschen. Die Person, über die wir hier gesprochen haben, hat in den letzten vier Jahren fortgesetzt Beschwerden bei der Stadt Frankfurt vorgebracht gegen die Sondernutzungserlaubnis und die darin erwähnte Person. Ich wundere mich daher schon ein bisschen. Der Papst in Rom wäscht jedes Jahr den Obdachlosen die Füße, und ein Frankfurter Pater hat nichts anderes zu tun, als einem Frankfurter Obdachlosen ständig die Ordnungspolizei auf den Hals zu hetzen. (Beifall) Das, finde ich, ist doch ein etwas merkwürdiger Vorgang, meine Damen und Herren. Wenn der entsprechende Herr etwas für Herrn Schaad tun will, steht es ihm ja frei, ihn in seine Einrichtung einzuladen und ihm dort Obdach zu bieten. Dann ist das Problem gelöst, und dann muss man sich nicht mit Vorgaben in Richtung der Stadt befassen. Ich hoffe, dass es damit erledigt ist. Herr Schaad hat die Möglichkeit, solange er sich im Rahmen der Auflagen der Sondernutzungserlaubnis bewegt, sich dort auf der Fläche aufzuhalten, Spielzeuge auszustellen und Modelleisenbahnen fahren zu lassen. Problematisch wird es dann, wenn er gegen die Auflagen verstößt. Bisher ist es so gewesen, dass er sich zumindest nach Ermahnungen an die Auflagen gehalten hat. Schönen Dank! (Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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