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Im Jahr 2017 registrierte die Polizei in Hessen knapp 1.200 Fälle mit der Tatwaffe Messer. Gegenüber 2012 entspricht die

Vorlagentyp: F
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Frage vom 19.04.2018, F 1217 Im Jahr 2017 registrierte die Polizei in Hessen knapp 1.200 Fälle mit der Tatwaffe Messer . Gegenüber 2012 entspricht dies einer Zunahme um rund 20 Prozent. In verschiedenen Städten wird über Waffenverbotszonen diskutiert oder werden solche eingerichtet, zum Beispiel auch in Wiesbaden.

Ich frage den Magistrat: Wie viele registrierte Gewaltakte mit der Tatwaffe Messer gab es in den letzten fünf Jahren in Frankfurt, und wie bewertet der Magistrat die Einrichtung von Waffenverbotszonen im Stadtgebiet?

Antwort des Magistrats: Auch der Magistrat verfolgt die Medienberichte über Messerübergriffe im Bundesgebiet aufmerksam. Die polizeiliche Statistik differenziert aber nicht nach Tatwaffen, weshalb das Polizeipräsidium keine Zahlen präsentieren kann. Im Satzungsgebiet der Stadt Frankfurt am Main gibt es - nach bisherigem Stand - keine Häufung von Messerangriffen an einzelnen Orten. Die zahlreichen Kontrollmaßnahmen, zum Beispiel im Bahnhofsviertel, haben auch keine Anhaltspunkte für ein häufigeres Mitführen von Messern gezeigt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine Waffenverbotszone in Frankfurt am Main nicht angedacht. Der Magistrat beobachtet die Entwicklung weiterhin sehr genau. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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