Seit nunmehr sechs Jahren steht die Hausmeisterwohnung an der Günderrodeschule leer. Die Schule und auch die ESB brauche
Zusammenfassung
Die ungenutzte Hausmeisterwohnung an der Günderrodeschule soll endlich für die Schule nutzbar gemacht werden, da dringend mehr Räume benötigt werden. Der Magistrat hat jedoch Bedenken hinsichtlich der baulichen Eignung und der Rettungswege geäußert.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Seit nunmehr sechs Jahren steht die Hausmeisterwohnung an der Günderrodeschule leer. Die Schule und auch die ESB brauchen dringend mehr Räume und wollen die ungenutzte Wohnung daher schon seit Längerem nutzen, bekamen aber von der Stadt immer wieder die Aussage, dass der Wohnraum für städtische Bedienstete freigehalten werden müsse. Offensichtlich will aber niemand direkt auf den Schulhof ziehen, verständlich bei einer ganztägig arbeitenden Grundschule. Zudem sind die Räume in schlechtem baulichen Zustand.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Warum hält die Stadt weiterhin an der unsinnigen Idee der Vermietung dieser Wohnung fest, oder was muss geschehen, damit die Schule endlich die Räumlichkeiten nutzen kann?
Antwort des Magistrats
Die Wohnung wurde kürzlich saniert. Für eine Anmietung gibt es bereits Interessenten. Die Wohnung ist zur schulischen Nutzung darüber hinaus ungeeignet, da die für eine solche Nutzung notwendigen, baulichen Rettungswege fehlen. Es gibt aus Sicht des Magistrats auch keine Möglichkeit, diese Rettungswege mit einem vertretbaren Aufwand herzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.