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Die Schulen müssen in den Sommerferien für die Situation ab dem Herbst vorbereitet werden, vor allem, da für Kinder unte

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Schulen sollen für die Situation ab Herbst vorbereitet werden, insbesondere da für Kinder unter zwölf Jahren kein Impfstoff gegen Sars-CoV-2 verfügbar ist. Es wird vorgeschlagen, UV-C-Luftreiniger in Schulen schnell und unbürokratisch zu installieren, um die Luftqualität zu verbessern. Die Antwort des Magistrats zeigt jedoch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Wirksamkeit dieser Geräte auf.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Schulen müssen in den Sommerferien für die Situation ab dem Herbst vorbereitet werden, vor allem, da für Kinder unter zwölf Jahren noch kein Impfstoff gegen Sars-CoV-2 verfügbar sein wird. Neben den viel diskutierten Luftfiltern steht nun eine Alternative auf dem Markt zur Verfügung, nämlich Luftreiniger mit UV-C-Licht. Diese sind den HEPA-Filtergeräten praktisch und technologisch überlegen, was vom Fraunhofer Institut und der Uni Tübingen bestätigt wurde. Schulen, die diese einbauen wollen, warten jedoch wochenlang auf Genehmigung beziehungsweise überhaupt eine Antwort aus dem Schuldezernat. Ich frage den Magistrat: Ab wann können UV-C-Luftreiniger schnell und unbürokratisch durch Schulen aufgestellt werden, oder gibt es Bedenken gegenüber diesen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Kollegin Steinhardt, sehr geehrte Stadtverordnete! Ja, es gibt Bedenken. Deswegen muss in Bezug auf den Einsatz von UV-Licht dringend auf die sicherheitsrelevanten Aspekte hingewiesen werden. Bisher war der Einsatz von UV-Licht zur Luftreinigung auf gewerbliche Bereiche begrenzt. Aus diesem Grund haben wir eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes angefordert, die ich Ihnen gerne einmal vortrage: "UV-C-Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu inaktivieren. Geräte mit UV-C-Strahlungsquellen werden schon seit Langem zur Entkeimung von Oberflächen, zum Beispiel in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob ein Gerät ein ausreichend großes Luftvolumen desinfiziert und die gereinigte Luft gut im Raum zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt die UV-C-Strahlung ein gesundheitliches Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C-Lampe und auch in mobilen Luftreinigern vom Umweltbundesamt für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die Kommission Innenraumlufthygiene empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16.11.2020 a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit als Prüfung der eingesetzten mobilen Geräte. In privaten Wohnungen sieht das Umweltbundesamt den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-C-Technik haben gegenüber solchen Geräten mit Filtration den Vorteil der meist geringeren Geräuschentwicklung im Betrieb." Und das ist natürlich der Grund, warum man sich damit überhaupt beschäftigt. Soweit die Stellungnahme des Gesundheitsamtes. Grundsätzlich ist in Kindergemeinschaftseinrichtungen, also in Schulen oder in Kitas, auf ein gutes Raumluftklima zu achten. Das sehen wir alle genauso. Dieses wird durch einen regelmäßigen Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet, entweder durch eine adäquate Fensterlüftung oder durch den Einsatz einer raumlufttechnischen Anlage. Bei der adäquaten Fensterlüftung ist die Empfehlung, eine Stoßlüftung alle 45 Minuten, besser alle 20 Minuten, für einen Zeitraum von fünf Minuten durchzuführen. Ziel ist hier, die entsprechenden Partikel - also die Aerosole, Staub oder auch Feinstaub - abzulüften und gleichzeitig den Luftaustausch von Sauerstoff und CO2 zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist auch die jüngste Empfehlung des Umweltbundesamtes zu sehen: "Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Die mobilen Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten." Das bedeutet, selbst wenn man Geräte einsetzt, egal, ob es Filtergeräte sind oder UV-Geräte, sie ersetzen das Lüften nicht, und das ist ja immer die Hoffnung vieler, dass man dann weniger lüften muss. Aber aus infektiologischer Sicht ist das tatsächlich nicht der Fall. Wir müssen, auch wenn wir die Geräte im Einsatz haben, weiterhin alle 20 Minuten lüften, das ist der beste Schutz. Vielleicht noch etwas zum Prüfvorgang und zu der Frage, wie lange das dauert: Der Prüfvorgang bei der Genehmigung von Geräten ist keine Bürokratie, sondern dient ausschließlich der Gesundheit der Personen im Raum. Wir hatten bei den mobilen Geräten, die Eltern oder auch Fördervereine im letzten Jahr beschafft haben und die wir geprüft haben, auch Geräte dabei, die beispielsweise Ozon produzieren. Das ist natürlich nachweislich gesundheitsgefährdend. Insofern konnten wir diese natürlich nicht genehmigen, sofern diese Ozonproduktion nicht abgeschaltet werden konnte. Es geht um die Gesundheit, und es geht natürlich um die Lautstärke und die Beeinträchtigung des Unterrichts. Darüber hinaus ist noch relevant, ob die Geräte fest mit dem Gebäude verbunden werden sollen oder ob es sich um mobile Geräte handelt. Wenn es sich um feste Anlagen handelt, ist noch das zuständige Amt für Bau und Immobilien mit der entsprechenden gebäudetechnischen Prüfung einzubeziehen. Das heißt, die Stadt Frankfurt als Schulträger hat die Aufgabe, die Sicherheit der Kinder und auch der Erwachsenen in den Einrichtungen, in den Schulen sicherzustellen, und das nehmen wir sehr ernst. Es gibt immer die Abwägung, ob man auf der einen Seite ein bisschen mehr Raumluftqualität oder auf der anderen Seite eine Gefahrenquelle hat. Im letzten Jahr sind insgesamt 250 Geräte beantragt worden, die von Eltern gespendet worden sind, und davon konnten sechs nicht in Betrieb genommen werden. Alle anderen sind genehmigt worden. Insofern ist das eine Praxis, die notwendig ist, die aber auf jeden Fall dazu führt, dass das, was man wünscht, auch meistens genehmigt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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