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Schockiert vom Frauenbild der Nazis begann sie sich politisch zu engagieren: „Frau Ministerin“ Schwarzhaupt, wie sie die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, wie er der 120 Jahre alten Elisabeth Schwarzhaupt gedenken und ihr Ehrengrab aufwerten kann. Es wird vorgeschlagen, die gärtnerische Gestaltung des Ehrengrabs zu verbessern, jedoch wird darauf hingewiesen, dass eine solche Aufwertung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erfolgen kann.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Schockiert vom Frauenbild der Nazis begann sie sich politisch zu engagieren: "Frau Ministerin" Schwarzhaupt, wie sie die eigene Anrede als richtig bezeichnete, wurde am 14.11.1961, also vor bald 60 Jahren, erste Bundesgesundheitsministerin Deutschlands. Wichtige Neuerungen führte sie ein, zum Beispiel das Mindeshalt barkeitsdatum, die erste Umweltschutzverordnung zur Reinhaltung von Wasser und Luft, aber auch mit Blick auf den Contergan-Skandal Tests von Medikamenten auf evtl. vorgeburtliche Schäden. Ich frage den Magistrat: Wie wird der Magistrat künftig der dieses Jahr vor 120 Jahren in unserer Stadt geborenen Elisabeth Schwarzhaupt angemessen gedenken, und wie kann ihr Ehrengrab auf dem Hauptfriedhof gärtnerisch aufgewertet werden?

Antwort des Magistrats

Bei der Grabstätte handelt es sich um ein Doppelgrab auf dem Hauptfriedhof im Gewann II 0268/0269. Nach dem Magistratsbeschluss 1273 vom 12.12.2014 ist dieses als Ehrengrab in die Gruppe I eingestuft. Die Ehrengräber - das Institut für Stadtgeschichte spricht von "Erhaltenswerten Grabstätten" - sind unterteilt in drei Gruppen, welche sich wie folgt definieren: Gruppe I: Erhaltenswerte Grabstätten für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus jüngster Zeit. Die Grabstätte wird durch einen Magistratsbeschluss von der Stadt auf Dauer der geltenden Ruhefrist kostenfrei zur Verfügung gestellt. Gruppe II: Erhaltenswerte Grabstätten von Persönlichkeiten allgemeiner oder stadtgeschichtlicher Bedeutung, die Orte lebendiger Erinnerung sind. Diese Grabstätten werden dauerhaft erhalten. Gruppe III: Grabstätten wichtiger Persönlichkeiten von allgemeiner oder stadtgeschichtlicher Bedeutung sowie erhaltenswerte Grabstätten und Gräber, die Denkmäler sind oder Denkmälern gleichzusetzen sind. Diese Grabstätten einschließlich der Grabsteine sind dauerhaft zu erhalten. Die Pflege der Ehrengräber erfolgt durch die Stadt Frankfurt am Main. Dabei erhalten sie eine einfache Gestaltung mit bodendeckenden Pflanzen. Die Grabstätte von Frau Schwarzhaupt befindet sich aber in einem gepflegten Zustand. Eine gärtnerische Aufwertung einzelner Ehrengrabstätten kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juni 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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