Die Ginnheimer Platensiedlung droht laut Medienberichten zu einem „Drogengetto“ zu verkommen. Polizei und Sozialarbeiter
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Frage vom 19.04.2018, F 1181 Die Ginnheimer Platensiedlung droht laut Medienberichten zu einem "Drogeng etto" zu verkommen. Polizei und Sozialarbeiter schlagen Alarm.
Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Situation, und was gedenkt er zu tun, um dieses Problems Herr zu werden?
Antwort des Magistrats: Der Magistrat nimmt die Entwicklungen in der Ginnheimer Platensiedlung sehr ernst. Als Reaktion ist ein breit angelegtes dezernatsübergreifendes Handeln zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit, Soziales, Planung, Umwelt und Gesundheit gestartet worden. Wichtig ist aber auch, die Bevölkerung mitzunehmen, was zum Beispiel durch die Gründung des Regionalrates Ginnheim im August 2017 bereits gelungen ist. Planungen über gemeinsame Präventivmaßnahmen laufen. Neben der Präventionsarbeit von verschiedenen Ämtern wurde die Landespolizei eingebunden. Sie führt offene und verdeckte Kontrollmaßnahmen durch. Die Entwicklung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik und die aktuelle Situation bestätigen die Notwendigkeit des gemeinsamen Vorgehens und Handelns. Es wurde zum Beispiel festgestellt, dass Drogenhändler teils Bunkerverstecke auf den vorhandenen Spielplätzen eingerichtet haben und nutzen. Damit diese von Dritten nicht angerührt und die Betäubungsmittel nicht entdeckt werden, urinieren die Akteure deutlich sichtbar in die Sandspielplätze und erreichen somit, dass Kinder und Eltern diese Bereiche meiden. Ein Maßnahmenpaket zur Deeskalation dieser Entwicklungen wurde auf den Weg gebracht. Das heißt nicht, dass das Paket auf immer so bleibt. Der Magistrat hat unter Beweis gestellt, flexibel auf die Situation reagieren zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.