Im neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren für das Schulessen der IGS Nordend hat sich der Caterer Sodexo durchgesetzt, un
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Frage vom 19.04.2018, F 1168 Im neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren für das Schulessen der IGS Nordend hat sich der Caterer Sodexo durchgesetzt, und der bisherige Essensversorger, die Cantina Buen Barrio, ist durchgefallen. Die Cantina Buen Barrio, die seit 2011 an der Schule die Kinder mit Essen versorgt, hatte sich vorbildlich in die Schulgemeinde eingefügt und ist Teil von ihr geworden. Die Schulgmeinde läuft Sturm gegen die Entscheidung für Sodexo, und viele Eltern haben ihre Kinder vom Schulessen schon abgemeldet.
Ich frage den Magistrat: Wie ist die Schulgemeinde vor der Ausschreibung für einen Betreiber der Schulkantine einbezogen worden?
Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Ross, sehr geehrte Frau Pauli! Ich beantworte zunächst die Frage Nr. 1168. An der IGS Nordend hatte die Cantina Buen Barrio in der Vergangenheit zweimal im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für die Vergabe erhalten, weil sie als einziger Anbieter ein formal korrektes Angebot abgegeben hatte. In der jetzigen neuen Vergaberunde liegt die Cantina nicht mehr auf Platz eins, sondern auf Platz vier von fünf Bewerbern. Dies ist in der Tat bedauerlich, da die Cantina viele Jahre lang eine gute Arbeit geleistet und sich gegenüber der Schulgemeinde so geöffnet hat, dass sie tatsächlich ein Teil der Schulgemeinde geworden ist. Die Bewerbung im Rahmen des neuen Vergabeverfahrens hatte qualitative Mängel, also die Bewerbung der Cantina, die im Ergebnis keine Vergabe ermöglichen. Mein Ziel ist es nun, die Vergabekriterien zeitnah zu überarbeiten, sodass das Anforderungsprofil geschärft und verbessert wird und die Einbindung in die Schulgemeinde herausgearbeitet wird. Hier wird also zukünftig eine hohe Kooperationsbereitschaft gefordert werden. Ich sage auch dazu, dass wir vonseiten meines Dezernates und meines Schulamtes zukünftig auch im Vorfeld einer solchen Ausschreibung besser und intensiver informieren und mit der Schulgemeinde in das Gespräch gehen werden. Zum Verfahren und zur Beteiligung der Schulgemeinde kann ich Folgendes sagen: Die Schule wurde bereits im September 2017 über das Ende des Vertrages mit der Firma Cantina Buen Barrio zum 22. Juni 2018 und die beabsichtigte Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden zum gleichen Zeitpunkt die speziellen Wünsche der Schule bezüglich der Neuvergabe der Cafeteria abgefragt, die sogenannten schulspezifischen Vergabekriterien. Bislang obliegt es der Schulleitung, die Schulgemeinde einzubeziehen. Wir gehen davon aus, dass insbesondere an der IGS Nordend, als ausgewiesene Schule für "Demokratie lernen", eine Beteiligung der Schulgemeinde stattgefunden hat. Die Rückmeldung der Schule bezüglich der zukünftig gewünschten Anforderungen wurde dem Stadtschulamt am 27. Oktober 2017 durch den Schulleiter weitergeleitet. Ich kann vielleicht ein paar Beispiele aus dem Anforderungskatalog nennen, den die Schule eingereicht hat. Sie wollten vor allen Dingen einen hohen Bioanteil bei den Lebensmitteln, sie wollten, dass frisch gekocht wird, dass es ein wöchentliches Wunschessen gibt, dass es wöchentliche vegetarische Tage geben sollte, dass das Personal die Bereitschaft aufweisen sollte, mit den Kindern in Kommunikation zu gehen, dass der Anteil der Convenience-Produkte so gering wie möglich zu halten ist. Die Eltern haben darauf bestanden, dass das Essen eben nicht warm angeliefert oder nur erhitzt wird, es wurde eine Teilnahme des Caterers im Mensaausschuss der Schule gewünscht und die Zusammenarbeit bei schulischen Veranstaltungen, also Festen und so weiter. All dieses hat die Schule an Anforderungen eingereicht und diese Anforderungen der Schule wurden in die Ausschreibung mit aufgenommen und werden somit auch Bestandteil des neuen Vertrages werden. Ich beantworte jetzt die Frage Nr. 1170. Die Leistungen der Mittagsessensversorgung an Schulen unterliegt dem EU-Vergaberecht. Aufgrund der damit einhergehenden Notwendigkeit einer regelmäßigen Neuausschreibung nach maximal fünf Jahren wurde ein neutrales Ausschreibungsverfahren, ein sogenanntes formales offenes Verfahren, nach EU-Vergaberecht für die Essensversorgung an der IGS Nordend durchgeführt. Das aktuelle Vergabeverfahren wurde im Jahr 2015 in Zusammenarbeit von Stadtschulamt und Rechtsamt überarbeitet und seitdem in dieser Form angewandt. Das Ergebnis der Ausschreibung für die Mensa der IGS Nordend wurde auf meinen Wunsch hin vom Rechtsamt noch einmal gründlich überprüft. Diese Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass das Vergabeverfahren rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde. Im Übrigen gab es mittlerweile eine Bieterrüge der unterlegenen Bieterin Cantina Buen Barrio. Die haben wir als Stadt natürlich zurückgewiesen, weil wir der Überzeugung sind, dass das Verfahren korrekt und rechtlich einwandfrei durchgeführt wurde. Die Bieterin hat jetzt noch einmal die Möglichkeit, eine Klage einzureichen beziehungsweise eine Nachprüfung zu verlangen. Wenn sie das tut - die Frist läuft noch - wird das Ganze durch die Vergabekammer noch einmal geprüft. Dann wird man das Ergebnis abwarten müssen. Eine Aufhebung der Ausschreibung ohne einen sachlichen Grund im Sinne der Konzessionsvergabeverordnung ist nicht ohne eine erhebliche Schadensersatzforderung der anderen Bieter, insbesondere desjenigen Bieters, der den Zuschlag erhalten hätte, möglich. Aus diesem Grund kann dem Anliegen der Schulgemeinde nicht entsprochen werden. Es geht nicht nur um die Schadensersatzforderungen, es geht auch darum, dass die EU die Stadt Frankfurt wegen Vertragsbruch verklagen kann, wenn wir eine Ausschreibung aufheben, ohne dass ein entsprechender Sachgrund dafür vorliegt. Selbst wenn ein Sachgrund vorliegen würde, ist die Situation mittlerweile so, dass durch die öffentliche Diskussion man immer vermuten würde, dass diese Ausschreibung nicht wegen des Sachgrundes sozusagen aufgehoben wird, sondern aufgrund dessen, dass man einen anderen Anbieter wählen möchte. Das heißt, es würde immer vermutet werden, dass die Ausschreibung missbräuchlich aufgehoben wird, und dann würden nicht nur die Schadensersatzforderungen greifen, sondern auch ein sogenannter Kontrahierungszwang. Das heißt, wir könnten dann verpflichtet werden, diesen Vertrag mit dem erstplatzierten Anbieter abzuschließen. Wir müssten diesen Vertrag dann abschließen, selbst wenn er nicht in Anspruch genommen würde. Ich glaube, das sind Folgen, die es von der Stadt Frankfurt abzuwenden gilt. Insofern sehe ich tatsächlich keine Möglichkeit mehr, diese Ausschreibung aufzuheben.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Ross von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Birgit Ross, GRÜNE: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, ist Ihnen bekannt, dass der Schulleiter der IGS Nordend noch vor der Ausschreibung per E-Mail sehr deutlich um eine Beratung gebeten hat, darauf aber nie eine Antwort bekam und die Service-Hotline über Wochen nicht erreichbar war? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend)
Dies hat der Schulleiter mir so mitgeteilt. Es gibt aber auch gegenläufige Darstellungen meines Amtes, die sagen, der Schulleiter hätte sich nicht gemeldet. Der Schulleiter ist in der Tat jemand - das ist meine Einschätzung -, der sehr gut und sehr intensiv kommuniziert, der E-Mails schreibt und sich in der Regel Gehör verschafft. Warum das an dieser Stelle nicht funktioniert hat, da kann ich nur Vermutungen anstellen. Es steht da aus meiner Sicht Aussage gegen Aussage. Ich kann das nicht beurteilen, warum das nicht geklappt hat. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Ochs. Bitte! Stadtverordneter Bernhard E. Ochs, FRANKFURTER: (Zusatzfrage)
Frau Stadträtin, ich war früher auch einmal an dieser Schule. Da hieß sie allerdings noch Günthersburgschule und Comeniusschule. Das ist schon ein paar Wochen her. Ich verfolge die ganze Diskussion und habe das Gefühl, hier geht es Ihnen um Klassengesellschaft. Klassengesellschaft deshalb, weil viele Menschen ihre Kinder aus dem Nordend und aus Wohngegenden dorthin schicken, die man vielleicht als Bessergestellte bezeichnen könnte. Im Grunde genommen geht es den Leuten doch gar nicht darum, was die Kids in den Schulen in der Innenstadt oder im Gallus essen oder sonst etwas. Es geht nur um ihre eigenen Kinder. Für mich hat das den Geschmack von Klassengesellschaft. Sehen Sie das auch ein bisschen so? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Ich habe das an anderer Stelle schon einmal gesagt, ich beurteile nicht das Verhalten von Eltern, sondern ich gehe zunächst einmal davon aus, dass alle Eltern für ihr Kind das Beste wollen. Dazu gehört natürlich auch ein gesundes und schmackhaftes Essen. Jetzt kann man sich über den Geschmack und über die Frage, wie man gesundes Essen definiert, streiten. Das kann man sicherlich tun. Die Schule macht hier ihre Position deutlich. Wir haben in der Tat die Tatsache, dass wir ein Verfahren durchgeführt haben, was formal korrekt gelaufen ist, was aber leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat. Ich sage auch wirklich leider, weil ich der Cantina auch gewünscht hätte, dass sie dort weitermachen kann. Ich sehe aber von meiner Seite jetzt wirklich die Hände gebunden, da noch etwas zu tun, nachdem das Verfahren abgeschlossen ist. Ich kann aber durchaus die Eltern verstehen, die damit nicht zufrieden sind. Insofern geht es jetzt weniger um Klassengesellschaft, sondern darum, wie man es zukünftig besser machen kann, wie man zukünftig die Eltern, die Schulgemeinde, die Schülerinnen und Schüler besser und frühzeitiger mit einbeziehen kann. Daran wollen wir arbeiten.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher
Stephan Siegler: Die dritte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kliehm von der LINKE.-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Martin Kliehm, LINKE.: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, diese europaweiten Ausschreibungen sind sehr komplex. Meines Erachtens besteht dort eine strukturelle Benachteiligung von kleinen Betrieben, das ist nicht jetzt nur bei der Schule so, das ist auch bei vielen Handwerksbetrieben bei Ausschreibungen so. Was wird der Magistrat unternehmen, um lokalen, kleinen Unternehmen eine bessere Chance bei europaweiten Ausschreibungen zu ermöglichen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Ich gebe Ihnen recht. Ich habe mir genau zu diesem Punkt auch die Ausschreibung noch einmal angesehen. Sie ist in der Tat sehr umfangreich, aber auch sehr klar und verständlich. Ich sage einmal so, die Begründung, man hätte das nicht verstehen können, weil das ein Amtsdeutsch ist, entfällt. Sie ist wirklich sehr klar und verständlich, aber auch sehr detailliert. Ich teile Ihre generelle Kritik an dem EU-Ausschreibungsverfahren und gebe Ihnen auch recht, dass sie strukturell große Anbieter begünstigen, und zwar aus zwei Punkten. Aus dem einen Grund, weil große Anbieter normalerweise in der Regel eine andere Kostenstruktur haben und leichter auch niedrigere Preise anbieten können, weil sie in größeren Mengen einkaufen, und zum anderen, weil größere Anbieter natürlich eine andere Personalausstattung haben, um solche Ausschreibungen entsprechend zu bearbeiten. Es ist schon sehr aufwendig. Insofern gebe ich Ihnen recht. Was wir nicht machen können ist, dass wir in eine Ausschreibung hineinschreiben, wir bevorzugen lokale Anbieter. Das dürfen wir nicht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Man kann aber die Kriterien noch einmal entsprechend dahin gehend überprüfen, ob sie für kleine oder lokale Anbieter schwer zu erfüllen sind, ob man sie vielleicht anders fassen muss, um die Chance zu erhöhen, dass eben auch kleine Anbieter mitmachen und auch gut abschneiden können. Da gibt es durchaus Möglichkeiten. Das ist der Kern der Arbeitsgruppe, die ich jetzt in das Leben rufen will, die diese Vergabekriterien noch einmal überprüft, und wir wollen, das kann ich an dieser Stelle auch schon einmal sagen, ein Probeessen einführen bei den künftigen Ausschreibungen, dass die Schulgemeinde dann auch mit einer Art Testessen vor Ort mitentscheiden kann. Das wird natürlich anonym stattfinden, aber trotzdem kann die Schulgemeinde mitentscheiden, welcher der Anbieter ihr am besten gefällt.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Lange von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Robert Lange, CDU: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, warum wird der Kantinenvertrag einer Schule gekündigt, ohne dass sie es weiß und obwohl sie mit dem Kantinenbetreiber zufrieden ist? Hier ein Beispiel: Ich hatte heute eine E-Mail an Sie geschickt im Fall der Theobald-Ziegler-Schule. Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Im Fall der Theobald-Ziegler-Schule gilt exakt dasselbe wie für die IGS Nordend. Es ist in beiden Fällen und sonst auch grundsätzlich so, dass diese Verträge befristet sind auf maximal fünf Jahre. Auch das ist EU-Recht, dass die Verträge dann automatisch auslaufen. Das ist keine Kündigung, die weder bei der Theobald-Ziegler-Schule noch bei der IGS Nordend vorgenommen worden ist, sondern der Vertrag läuft einfach aus. Auch dort ist es so gewesen, dass vor Beginn der Ausschreibung die Schule informiert worden ist, dass der Vertrag ausläuft und sie gebeten worden ist, entsprechende Kriterien abzugeben. Das wird regelhaft so gemacht bei allen Ausschreibungen. Wenn Sie da andere Informationen haben, gehe ich da gerne noch einmal hin beziehungsweise nehme den Kontakt auf. Aber es ist in der Regel bei allen Ausschreibungsverfahren dasselbe Vorgehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Birgit Ross
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. April 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.