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Presseberichten zufolge hat der Frankfurter Kämmerer vorgeschlagen, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen. D

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Frankfurter Kämmerer schlägt vor, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von derzeit rund zwei Prozent auf drei Prozent zu erhöhen. Dies würde zu Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro pro Jahr für die Stadt Frankfurt am Main führen und die Auswirkungen der Inflation auf die öffentlichen Haushalte verringern.

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Frage an den Magistrat

Presseberichten zufolge hat der Frankfurter Kämmerer vorgeschlagen, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Dieser Vorschlag ist vom Präsidium des Deutschen Städtetages aufgegriffen worden. Zurzeit beträgt der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer rund zwei Prozent, 53 Prozent fließen an den Bund und 45 Prozent an die Länder.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

Welche Auswirkungen hätte eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt auf den Haushalt der Stadt Frankfurt?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Paulsen,

meine Damen und Herren!

Eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer von derzeit rund zwei Prozent auf drei Prozent würde für die Stadt Frankfurt am Main zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 60 Millionen Euro p. a. führen.

Der Deutsche Städtetag hat sich in diesem Punkt in der Tat einem Vorschlag aus Frankfurt angeschlossen, um die deutlich unterschiedlichen Auswirkungen der Inflation auf die öffentlichen Haushalte zu verringern. Der Ertrag aus der Umsatzsteuer wächst "automatisch" mit der Inflation und sichert damit die Kaufkraft auch der öffentlichen Hand. Analog wächst der Ertrag aus der Einkommensteuer mit der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Anders als Bund und Länder ist allerdings die kommunale Ebene überwiegend nicht durch Umsatz-, Einkommen- und ähnliche Steuern finanziert, sondern durch Gewerbesteuern, Grundsteuern und Umlagen. Diese Ertragsarten geraten durch Inflation und entsprechende Tarifabschlüsse tendenziell unter Druck. Im Ergebnis ist die kommunale Ebene von der aktuellen Inflation und den zu erwartenden Tarifsteigerungen doppelt negativ betroffen: Sie muss Kaufkraftverluste hinnehmen und sich parallel mit den Folgen der Situation auch für die Menschen vor Ort auseinandersetzen. Langfristig muss das Ziel eine Veränderung der Finanzarchitektur sein, die eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung der kommunalen Ebene sicherstellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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