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Auf die Frage Nr. 885, „Bebauung im Klingenweg“, im Rahmen der 12. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde haben die Situation im Klingenweg überprüft. Die Bauarbeiten sind eingestellt, da die bisherigen Baggerarbeiten nicht baugenehmigungspflichtig sind. Daher werden keine Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet.

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Frage an den Magistrat

Auf die Frage Nr. 885, "Bebauung im Klingenweg", im Rahmen der 12. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022 antwortete der Magistrat, dass die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde prüfen werden, ob ein Verstoß gegen das Baurecht oder gegen das Natur- und Landschaftsschutzrecht vorliegt, und anschließend entscheiden , ob gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird. Gegenstand der Frage war der Aushub einer Grube auf dem Grundstück Gemarkung Seckbach, Flur 22, Grundstücke 112/115/116.

Ich frage den Magistrat:

Zu welchen Ergebnissen sind die Bauaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde nach Prüfung gekommen, und wurde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet?

Antwort des Magistrats

Die Bauaufsicht hat das Grundstück im Klingenweg nochmals vor Ort überprüft. Die Bauarbeiten sind weiterhin eingestellt. Die bisher dort ausgeführten Baggerarbeiten sind nicht baugenehmigungspflichtig, sodass aus baurechtlicher Sicht keine Verwaltungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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