Bei Behörden und Ämtern sind die Coronaauflagen aufgehoben, selbstverständlich unter Beachtung der weiterhin geltenden H
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Schließung der ServiceCenter der ABG und die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit. Es wird vorgeschlagen, die Gründe für diese Maßnahmen zu klären und eine Verbesserung der Erreichbarkeit anzustreben. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere Rückkehr zu regulären Servicezeiten und eine bessere Erreichbarkeit für die Bürger.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Bei Behörden und Ämtern sind die Coronaauflagen aufgehoben, selbstverständlich unter Beachtung der weiterhin geltenden Hygienemaßnahmen. Ebenso sind private Institutionen wieder in Präsenz erreichbar. Lediglich die ServiceCenter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG sind immer noch geschlossen. Erschwert wird dieser missliche Umstand dadurch, dass der telefonische Kontakt über die Servicenummer zu einem Mitarbeiter ebenfalls kaum möglich ist. Stattdessen wird dort auf die Homepage verwiesen.
Ich frage den Magistrat:
Welche Gründe gibt es dafür, dass die ServiceCenter der ABG immer noch keine Besuchszeiten für den Publikumsverkehr anbieten, und warum ist die telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeitern dort derart eingeschränkt?
Antwort des Magistrats
Nach Auskunft der ABG nehmen die Coronainzidenzen in den letzten Wochen und Monaten in ihrem Unternehmen wieder verstärkt zu. Sobald sich die Situation entspannt, sollte genereIl das persönliche Gespräch wieder ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.