Laut Medienberichten beklagt sich der Main-Kinzig-Kreis, dass die Stadt Frankfurt nicht bereit sei, das im Winter nicht
Zusammenfassung
Der Main-Kinzig-Kreis hat um die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine gebeten, jedoch stellt die Stadt Frankfurt Bedingungen, die nicht akzeptabel sind. Die Stadt fordert, dass nur Familien untergebracht werden und die Infrastruktur des Schullandheims nicht für Erwachsene geeignet ist. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Bedingungen für die Unterbringung.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Laut Medienberichten beklagt sich der Main-Kinzig-Kreis, dass die Stadt Frankfurt nicht bereit sei, das im Winter nicht genutzte Schullandheim Wegscheide in Bad Orb als Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine zu Verfügung beziehungsweise für eine solche Nutzung dem Kreis nicht annehmbare Bedingungen zu stellen. So habe die Stadt Frankfurt verlangt, dass dort nur Familien und keine Alleinreisenden einquartiert werden dürften, insgesamt nur 100 Personen und die Flüchtlinge sollten nicht in den vorhandenen Betten schlafen.
Ich frage den Magistrat:
Besteht die Stadt Frankfurt weiter auf diesen Bedingungen, und, wenn ja, warum?
Antwort des Magistrats
Tatsächlich hat der Main-Kinzig-Kreis, MKK, zuerst um die Unterbringung von Familien, 150 Personen, aus der Ukraine nachgesucht und erst im zweiten Schritt die Anfrage auf 350 bis 400 männliche Geflüchtete präzisiert.
Wir haben in Frankfurt seit 2015 viele Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit gemacht, und aus diesem Grund sind uns sowohl die individuellen Bedarfe von Geflüchteten als auch die erforderlichen strukturellen Rahmenbedingungen bekannt. Die Erfüllung der individuellen Bedarfe sowie die der strukturellen Rahmenbedingungen sind unbedingte Voraussetzungen für die gelungene und problemreduzierende Unterbringung. Deshalb wäre eine Zusage für die von der Stadt Frankfurt gestellten Bedingungen notwendig gewesen, die aber nicht gegeben wurde. Der Main-Kinzig-Kreis hat sich diesbezüglich auch nicht weiter mit dem Magistrat verständigt.
Grundsätzlich versteht der Magistrat die Problematik des Main-Kinzig-Kreises, die Situation ist auch in Frankfurt angespannt und leerstehende Liegenschaften und Wohnungen sind rar, um geflüchtete Menschen angemessen unterzubringen. Zu den individuellen Bedarfen von Flüchtlingen zählt die dauerhaft zur Verfügung stehende Kommunikationsmöglichkeit per Smartphone. Es ist immens wichtig, Kontakt zu Familienangehörigen zu halten, die sich in Kriegs-, Krisengebieten oder auf der Flucht befinden. Da die Wegscheide kein WLAN hat, ist diese Kommunikation dort nicht möglich.
Weiterhin ist die Sicherstellung von gutem Essen, von medizinischer und psychologischer Betreuung, Möglichkeiten zur Wäschepflege und die Verfügbarkeit von Nahmobilität nicht gegeben und müsste vom Main-Kinzig-Kreis organisiert werden. Tagesbeschäftigung, Deutschkurse, wirtschaftliche Teilhabe und Betreuung durch geschultes Personal ist aus Sicht des Magistrats dringend erforderlich, um eine geregelte und konfliktfreie Betreuung zu gewährleisten.
Die Anfrage zur Unterbringung bezog sich auf die Monate November 2022 bis Ende Februar 2023. Allerdings konnte der Kreis nicht bestätigen, dass die untergebrachten Personen dann tatsächlich anderweitig untergebracht werden. Es entspricht den Erfahrungen des Magistrats, dass in diesen Situationen kaum belastbare Termine benannt werden können. Dies würde aber bedeuten, dass die untergebrachten Personen auf der Wegscheide verbleiben.
Bei der Wegscheide handelt es sich um ein über Jahrzehnte bewährtes Schullandheim, dass von Frankfurter Grundschulen stark frequentiert ist. Die Wegscheide ist bislang ein geschützter Raum für Spiel, Spannung, Freude und kleine Naturabenteuer, die Infrastruktur ist sowohl in den Gebäuden als auch auf dem Gelände für Kinder konzipiert. So sind die Gebäude mit Betten für Grundschulkinder ausgestattet, diese sind kürzer als Betten für Erwachsene, aus diesem Grund besteht hier tatsächlich auch ein Thema.
Es gibt auf dem Gelände und in den Gebäuden keine Infrastruktur für eine so große Anzahl Erwachsener.
Weiterhin ist anzumerken, dass das Gelände der Wegscheide im Winter oftmals nicht befahrbar ist aufgrund der Wetterlage durch Schnee und Eis, erschwert wird dies noch durch die ausgeprägte Hanglage des Geländes. In den Wintermonaten ist es nur möglich, die Gebäude zum Substanzerhalt geringfügig zu heizen, hohe Temperaturen werden dabei nicht erreicht. Durch einen kleinen Heizkreislauf können nur einige wenige Häuser auf Wohntemperatur gebracht werden.
In den Wintermonaten befindet sich kein Personal auf der Wegscheide, nur ein technischer Notdienst kann aktiviert werden. In der Regel nehmen die Mitarbeitenden ihre Jahresurlaube in dieser Zeit sowie Zeitausgleiche, um dann im März mit ausgeglichenen Arbeitszeitkonten in die Saison zu starten.
Der Vorstand der Stiftung Wegscheide hat sich die ablehnende Entscheidung nicht leichtgemacht. Er hält die Bedarfe von Erwachsenen in großer Zahl für nicht vereinbar mit den Bedarfen der Schulklassen. Auch muss der Kinderschutz zu 100 Prozent gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde als Kompromiss angeboten, bis zu 150 Personen aufzunehmen, Familien, Mütter und Großmütter mit Kindern, wie sie derzeit zum Beispiel aus der Ukraine kommen.
Folgende Punkte wären Aufgabe des Main-Kinzig-Kreises beziehungsweise einer noch zu findenden geeigneten Trägereinrichtung gewesen:
- Ärztliche und therapeutische Versorgung;
- Catering;
- Wäsche reinigen;
- Sicherheit;
- Dolmetscher;
- Sozialarbeit und Tagesstruktur;
- Deutschkurse et cetera;
- Transfer in andere Wohnmöglichkeiten zum 01.03.2023.
Auf Nachfrage, wer diese wichtigen Aufgaben organisieren und übernehmen würde, konnte der Kreis keine Antworten geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.