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Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat in einem Brief zum Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung II angekün

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Stadt Frankfurt bei der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur zu unterstützen, indem lokale Masterpläne bis Ende 2023 erarbeitet werden. Ziel ist es, die Planung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur zu optimieren und zu beschleunigen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat in einem Brief zum Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung II angekündigt, dass die Kommunen mit einem umfassenden Paket zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Ladeinfrastruktur unterstützt werden sollen.

In frage daher den Magistrat:

Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass Frankfurt möglichst optimal von diesem Maßnahmenpaket profitieren kann?

Antwort des Magistrats

Die im Masterplan vorgesehenen Maßnahmen/Vorlagen sollen die Kommunen bei der Umsetzung eines bundesweiten Versorgungsstandards mit Ladeinfrastruktur unterstützen.

Gemäß Masterplan Ladeinfrastruktur wird die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, NLL, ein Muster für lokale Masterpläne für den Ladeinfrastrukturaufbau vor Ort zur Verfügung stellen. Auf dieser Basis sollen die Kommunen möglichst bis Ende 2023 lokale Masterpläne unter Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher Akteure erarbeiten. Inhalt dieser Masterpläne sollen die lokalen Aufbauziele sowie die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen koordinierenden, regulativen, finanziellen und weiteren Maßnahmen sein. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, NLL, wird zudem in enger Abstimmung mit den Kommunen einen Leitfaden zur Optimierung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse entwickeln. Dies soll bis zum dritten Quartal 2023 erfolgt sein.

Die Stadt benötigt zur optimalen Umsetzung personelle Ressourcen, die sich mit den durch den Masterplan ergebenden Aufgaben befassen oder diese umsetzen/steuern können. Eine Förderung der Personalkapazitäten in den Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgaben ist derzeit nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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