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In Frankfurt werden in Neubaugebieten in den kommenden Jahren ganz neue Plätze entstehen, welche schon einige Jahre in P

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

In Frankfurt sollen in den kommenden Jahren neue Plätze in Neubaugebieten entstehen, die bereits seit Jahren geplant werden. Der Magistrat wird gefragt, welche Plätze konkret gebaut werden und wie die Stadtplanung sicherstellt, dass Klimaanpassung und Begrünung berücksichtigt werden, um großflächige Versiegelungen zu vermeiden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

In Frankfurt werden in Neubaugebieten in den kommenden Jahren ganz neue Plätze entstehen, welche schon einige Jahre in Planung sind.

Ich frage daher den Magistrat:

Welche Plätze werden nach aktuellen Planungen in Bebauungsplänen für die Stadt Frankfurt in den nächsten zehn Jahren gebaut, und wie setzt sich die Stadtplanung dafür ein, dass dabei der Aspekt Klimaanpassung und Begrünung nach aktuellen Maßstäben umgesetzt wird und es nicht wieder zu großflächigen Versiegelungen kommt?

Antwort des Magistrats

Die Erfordernisse der Klimaanpassung werden die Freiräume und insbesondere die Stadtplätze verändern. Für eine zukunftsgerechte Gestaltung werden mehr Verschattungselemente, Bäume und Wasserflächen zum Einsatz kommen. Befestigte Flächen sind mit hellen Oberflächen auszubilden und die Versiegelung ist auf ein Minimum zu reduzieren.

Bei derzeit laufenden Umplanungen von Plätzen im Bestand wird im Rahmen der Projekte des Schöneren Frankfurt aktuell bereits dort, wo es technisch-funktional möglich ist, auf das Thema blau-grüne Infrastruktur durch entsprechende Anpassungen in der Planung eingegangen - durch zusätzliche Baumpflanzungen oder mehr unversiegelte Fläche und Regenwasserbewirtschaftung.

Bei der Planung von neuen Plätzen werden dezernatsübergreifend alle Kompetenzen des Magistrates gebündelt, um eine klimagerechte und auf die Zukunft ausgerichtete Platzgestaltung sicherzustellen. Dabei wird selbstverständlich auch auf die Expertisen externer Fachleute und Fachplaner*innen zurückgegriffen.

Im Zuge von Bebauungsplanverfahren bei denen die Stadt im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen die Plätze selbst plant und zur Ausführung bringt, orientiert sich die Stadt an dem eigens dafür aufgestellten verwaltungsinternen Leitfaden der "Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung". Beispielhaft seien hier die künftigen Quartiersplätze im Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" - Bebauungsplanverfahren Nr. 902, im Rebstockquartier an der Angelika-Machinek-Straße - Bebauungsplanverfahren Nr. 683Ä und die künftigen Quartiersplätze im Neuen Stadtteil "Frankfurt-Nordwest" genannt.

Bei Bebauungsplanverfahren bei denen die Stadt die Planung und Realisierung von Quartiersplätzen über städtebauliche Verträge und/oder Erschließungsverträgen nach § 11 BauGB mit den Entwicklungsträgern sichert, werden zugleich die jeweils aktuellen Maßstäbe einer klimagerechten und zukunftsfähigen Platzgestaltung an- und umgesetzt. Beispiele hierfür sind die zukünftigen Quartiersplätze an der Adam Riese Straße - Bebauungsplanverfahren Nr. 912, auf dem Lurgi-Areal - Bebauungsplanverfahren Nr. 922, im Quartier Hilgenfeld - Bebauungsplanverfahren Nr. 813, im Schönhofviertel - Bebauungsplanverfahren Nr. 834 und auf dem ehemaligen Avaya-Areal - Bebauungsplan Nr.

905.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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