Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Laut Presseberichten sind der Stadt Frankfurt bei den Berechnungen für die hessische Wahlkreisreform Fehler unterlaufen.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Frage vom 15.03.2018, F 1135 Laut Presseberichten sind der Stadt Frankfurt bei den Berechnungen für die hessische Wahlkreisreform Fehler unterlaufen. Die Zahl der Wahlberechtigten im Wahlkreis Frankfurt I liege unter der festgelegten durchschnittlichen Wahlkreisgröße. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie konnte es zu dieser Panne kommen?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen Nr. 1101, Nr. 1103 und Nr. 1135 wie folgt: Ich will vorausschicken, dass es insgesamt drei Punkte waren, an denen es zu Problemen kam. Einmal hat sich im Zusammenhang mit der OB-Wahl der Fehlerteufel an zwei Stellen eingeschlichen und dann kam es im Zusammenhang mit der Landtagswahl leider zu einem bedauerlichen Rechenfehler. Bei der Berechnung der Tageswahlbeteiligung bei der OB-Wahl wurde irrtümlich - im ersten Wahlgang - die Zahl der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl 2017 zugrunde gelegt und nicht die deutlich höhere Zahl der Wahlberechtigten zur Oberbürgermeisterwahl. Dadurch entstanden andere Ergebnisse als korrekte. In Anbetracht der hohen Personalausfälle durch Krankheit am Wahlwochenende konnten die sonst üblichen Kontrollen nicht in vollem Umfang greifen. Kontrollen, die bereits vor dem Wahlwochenende erfolgen können, werden zukünftig vorab durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen wurden dem Zustelldienstleister jeweils rechtzeitig arbeitstäglich übergeben. Im Vorfeld wurde der Zustelldienstleister außerdem vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen auf ein etwaiges erhöhtes Versandaufkommen in der Zeit zwischen Hauptwahl und Stichwahl hingewiesen. Alle der Wahlbehörde bekannt gewordenen Mängel verzögerter Auslieferung von Briefwahlunterlagen wurden der zuständigen Stelle bei Mainversand mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Ursache für den doppelten Versand von Briefwahlunterlagen war ein drucktechnisches Problem bei unserem Dienstleister ekom21. Dort waren Wahlbezirksnummern auf den Wahlscheinen nur schlecht lesbar, sodass der Druckvorgang dort unterbrochen und neu aufgesetzt wurde. Durch menschliches Versagen bei ekom21 gelangten dennoch 758 Unterlagen doppelt in den Versand, was zu den genannten Irritationen bei einer Vielzahl von Wählerinnen und Wählern führte. Ich will vielleicht ergänzen, dass wir die Personen, die wir alle namentlich ausfindig machen konnte, die uns namentlich bekannt waren, alle rechtzeitig vor der Wahl auch noch angeschrieben, über den Fehler oder die Ursache der doppelten Wahlscheinzuteilung informiert und auch darauf hingewiesen haben, dass eine doppelte Stimmabgabe nicht zulässig ist. Nun zu den Fragen Nr. 1103 und Nr. 1135, die sich auf die Neueinteilung der hessischen Landtagswahlkreise beziehen. Hier war es so, dass dem Hessischen Statistischen Landesamt wie in der Vergangenheit von uns Bevölkerungszahlen für die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise geliefert wurden. Da die amtliche Bevölkerungsfortschreibung des Landesamtes keine untergemeindlichen Bevölkerungszahlen bereitstellen kann, wurde von der Abteilung Statistik im Bürgeramt, Statistik und Wahlen die amtliche Bevölkerungszahl auf der Basis der eigenen Bevölkerungsstatistik der Stadt Frankfurt am Main auf die sechs Landtagswahlkreise umgerechnet. Dabei wurden aus Versehen Tabellenspalten vertauscht und infolge die Verteilung der amtlichen gesamtstädtischen Einwohnerzahl des Hessischen Landesamtes auf die sechs Landtagswahlkreise falsch berechnet. Dies hatte wiederum zur Folge, dass im Wahlkreis 34 die Abweichung vom hessischen Durchschnittswahlkreis irrtümlich mit minus 23 Prozent und damit unterhalb der neu vorgeschriebenen 25-Prozent-Grenze berechnet wurde. Der tatsächliche Wert liegt mit minus 27,1 Prozent leicht darüber. Um zu vermeiden, das ein derartiger Fehler erneut passiert, wird die Umrechnung und Übermittlung der untergemeindlichen Wahlkreiszahlen zukünftig durch eine Sechs-Augen-Kontrolle durch drei Instanzen unabhängig voneinander und auf Basis der Grundzahlen überprüft. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank, Herr Stadtrat Schneider! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Klingelhöfer. Bitte schön! Stadtverordneter Jan Klingelhöfer, SPD: (Zusatzfrage)

Herr Stadtrat Schneider, vielen Dank für die Antwort! Mir fehlte jetzt die Information, was der Magistrat tut, um das zu verhindern, da die Wahlbeteiligung eh nicht sehr hoch war. Stimmen Sie mit mir überein, dass es vielleicht bei Stichwahlen oder Briefwahlen allgemein sinnvoll ist, mit einem Dienstleister zusammenzuarbeiten, der zuverlässiger ist? Die Deutsche Post zum Beispiel wirbt mit einer 95-prozentigen Zustellung am nächsten Werktag. Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend)

Herr Stadtverordneter Klingelhöfer, es ist relativ schwierig, im Nachhinein zu sagen, wer zuverlässig und wer unzuverlässig ist. Das Problem ist, dass es eine Liberalisierung des Postmarkts gegeben hat, durch die wir eine Vielzahl von Zustellunternehmen haben. Keines dieser Unternehmen kann uns die Gewähr geben, eine so große Anzahl von Briefwahlunterlagen innerhalb von wenigen Tagen zustellen zu können. Vielleicht auch noch einmal zur Erläuterung, das mag nicht jedem in diesem Raum bewusst sein: Der Versand der Briefwahlunterlagen ging keinesfalls am Tag nach dem ersten Wahlgang, also nicht Montag, sondern erst am Mittwoch heraus. Mittwochs tritt der Gemeindewahlausschuss zusammen und stellt das vorläufige Wahlergebnis fest. Erst wenn diese Sitzung, die immer mittwochs um die Mittagszeit stattfindet, vonstattengegangen ist, dürfen die Unterlagen in den Versand gehen. Das heißt, dass die Unterlagen wahrscheinlich in der Regel erst donnerstags früh das Haus verlassen. Dann ist der Vorlauf in der Tat relativ kurz. Wir haben die Situation, dass nicht nur die Zahl der Wahlberechtigten in Frankfurt deutlich gestiegen ist, sondern auch der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler. Wir reden von annähernd 60.000 Briefwahlunterlagen, die verschickt werden müssen. Das ist in einer Stadt wie Frankfurt von keinem der Dienstleister absolut abzudecken. Daher müssen wir uns, also Sie als Stadtverordnete, für zukünftige Wahlen mit der Frage auseinandersetzen, ob die zwei Wochen zwischen ersten und zweiten Wahlgang ausreichend sind. Auch die Probleme der fristgerechten Zustellung haben in anderen Kommunen oder Landkreisen dazu geführt, dass man auf drei Wochen zwischen Haupt- und Stichwahl gegangen ist. Inzwischen sind meines Wissens nach auch vier Wochen möglich. Das werden wir uns in Zukunft überlegen müssen, wenn die Zahl der Wahlberechtigten und die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler weiter steigt. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Dr. Rahn. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Dr. Rainer Rahn, AfD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, Ihre Antwort überzeugt mich nicht. Ihnen muss doch bei der Meldung dieser Zahlen an das Land bewusst gewesen sein, dass es hier nun wirklich darauf ankommt, dass Sie zuverlässige und korrekte Zahlen liefern. Ist Ihnen nicht die Idee gekommen, diese Angaben durch ein Sechs-Augen-Prinzip oder Acht-Augen-Prinzip zu prüfen, um 100-prozentig sicherzugehen, dass diese Zahlen auch richtig sind und dass sich solche Fehler, wie Sie sie geschildert haben, nicht einschleichen? Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend) Herr Dr. Rahn, ich glaube, Sie können davon ausgehen, dass jedem in diesem Amt die Bedeutung dieser Zahlen bekannt ist. Aber auch dort, wo man mit wichtigen Zahlen hantiert, ist es nicht vollkommen ausgeschlossen, dass sich Fehler einschleichen. Ich möchte noch ergänzen, dass das Umrechnen dieser Zahlen ein Service der Stadt Frankfurt für das Land war. Wir haben diese Zahlen in einer Form aufbereitet, die wir nicht zwingend hätten liefern müssen. Es ist auch kein offensichtlicher Fehler, den man eben beim Querlesen der Zahlen merkt. Es ist also nicht so, dass da eine Zahl genannt wurde, die auf den ersten Blick als falsch betrachtet werden konnte. Auch dem Hessischen Statistischen Landesamt ist dieser Fehler bei der Durchsicht der Unterlagen nicht aufgefallen, also auch nicht sofort ins Auge gesprungen. Insofern, glaube ich, sollten wir da jetzt einfach auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinen Strick daraus drehen. Es ist ein bedauerlicher Fehler.

(Zurufe) Herr Dr. Rahn, ich habe die Zahlen nicht gerechnet. Als Jurist hätte ich mich davor gehütet, mit Zahlen zu hantieren.

(Heiterkeit) Das ist ein Amt, das ausgesprochen große Reputation besitzt. Die Frankfurter Städtestatistik hat in der Szene der Städtestatistiken einen ausgesprochen guten Ruf. Solche Fehler hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Es ist in vielen Jahrzehnten das erste Mal, dass so etwas passiert ist. Insofern, glaube ich, sollte man da die sprichwörtliche Kirche im Dorf lassen und es als einen sehr bedauerlichen Fehler ansehen. Keiner der dort arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist glücklich darüber. Wir werden die Kontrollen zukünftig noch deutlich engmaschiger durchführen, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Die dritte Zusatzfrage kommt von Herrn Burcu von der GRÜNEN-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Taylan Burcu, GRÜNE: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, der Presse war zu entnehmen, dass es von Bürgerinnen und Bürgern trotz Ihres Schreibens beziehungsweise des Schreibens des Magistrats Versuche gab, die Stimme zweimal abzugeben. Können Sie dazu nähere Angaben machen, insbesondere ob Sie Kenntnis darüber haben, ob dies vorsätzlich erfolgte? Was ist mit der Schuldfrage und allem anderen, was damit zusammenhängt?

(Heiterkeit) Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend)

Für die Schuldfrage bin ich leider nicht zuständig. Da hätte ich Richter werden müssen. Aber zu den anderen Punkten sage ich gerne einen oder zwei Sätze. Es ist in der Tat so, dass uns Fälle bekannt geworden sind, in denen Wählerinnen und Wähler versucht haben, die Stimme zweimal abzugeben - das wurde nicht nur versucht, sondern auch gemacht -, also beide Briefwahlunterlagen zurückgesandt haben. Da wir im Vorfeld gewissermaßen vorgewarnt waren, dass das passieren kann, hat man bei der Auszählung der Stimmen sehr genau hingeschaut. Deshalb wissen wir auch, dass es genau 14 Fälle sind, in denen die Stimme doppelt abgegeben wurde. In wenigstens einem Fall wissen wir es, weil die betreffende Person vorher auch telefonisch sogar angekündigt hat, "ich probiere einmal, ob das geht". Wenigstens einer Person war es sehr bewusst, dass das etwas ist, was unzulässig und möglicherweise strafrechtlich relevant ist. In diesem einen Fall hat der zuständige Mitarbeiter im Amt auch noch einmal am Telefon gesagt: "Sie dürfen es nicht, probieren Sie es bitte auch nicht. Es wird uns aller Voraussicht nach auffallen." Die Person hat es trotzdem getan. Deshalb werden wir diesen, wie auch die anderen 13 Fälle, die uns aufgefallen sind, an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben, weil dann am Ende nicht von mir, sondern von einem Richter geklärt werden muss, ob hier vorsätzliches Handeln vorliegt. Ich weise extra darauf hin, dass ich nicht davon ausgehe, dass das in allen Fällen der Fall ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass der eine oder andere Bürger noch nicht das klarstellende Schreiben von uns erhalten hatte. Das kam auch erst relativ spät. Vielleicht hatte der eine oder andere auch Sorge, ob er jetzt diesen oder jenen Brief zurückschicken muss, na ja, dann schickt er lieber beide, dann ist das erledigt. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass zum Schluss bei dem einen oder anderen das ad acta gelegt wird und man sagen kann, es ist glaubhaft gemacht worden, dass man hier nicht manipulieren wollte. In dem Fall würde das auch keine Konsequenzen haben. Aber gerade in dem Fall, in dem jemand bewusst die Stimme trotz vorheriger Warnung zweimal abgegeben hat, glaube ich, liegt auf der Hand, dass wir als Verwaltung so etwas auch den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten müssen, dass so etwas möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Die vierte Zusatzfrage kommt von Herrn Müller von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, noch einmal: Wäre es nicht sinnvoller für den Magistrat, die Zusammenarbeit mit dem Pannenzusteller einzustellen, als hier über die Verlängerung von Zeitintervallen zwischen Wahlen zu reden, was doch deutlich schwieriger umzusetzen ist als hier klar zu sagen, die Zusammenarbeit mit diesem Dienstleister stellen wir ein und wechseln vielleicht zu einem Anbieter, der deutlich bessere Arbeitsbedingungen hat?

(Beifall) Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend)

Herr Müller, über die Arbeitsbedingungen bei den unterschiedlichen Zustellunternehmen maße ich mir zumindest nicht an, urteilen zu können, wo es besser oder wo es weniger gut ist. Das wissen Sie vielleicht besser. Das zuständige Amt hat im Vorfeld mit mehreren, wahrscheinlich sogar mit allen, potenziellen Dienstleistern gesprochen. Keines dieser Unternehmen kann aufgrund dieser Vielzahl von Briefen die Gewähr übernehmen, dass die Unterlagen ankommen. Vielleicht noch einmal zur Größenordnung. Es ist nicht so, dass die Hälfte der Unterlagen nicht angekommen ist. Wir haben einen sehr hohen Rücklauf von Briefwahlunterlagen, sodass auch die überwiegende Mehrzahl der Unterlagen zugestellt worden sein muss. Es wird ein sehr kleiner Anteil der Unterlagen nicht angekommen sein, was auf ganz unterschiedliche Dinge zurückzuführen sein kann. Wir sind in der Auswahl des Dienstleisters nicht frei, das kann weder der Dezernent noch ein Mitarbeiter im Amt entscheiden. Wir müssen die Dienstleistung aufgrund des Umfangs dieses Auftrags ausschreiben. Das haben wir getan. Auf diese Art und Weise haben wir auch den jetzigen Dienstleister ausgewählt. Ich kann Ihnen nur sagen - wir schauen natürlich auch, wie es links und rechts bei anderen Kommunen gemacht wird -, dass Sie vor diesen Problemen auch nicht mit anderen Dienstleistern gefeit sind. Auch in anderen Städten und Gemeinden gab es in der Vergangenheit diese Probleme, sodass es aus meiner Sicht nicht sehr glücklich ist zu sagen, das ist ein Pannenzusteller oder ist ein schlechtes und unzuverlässiges Unternehmen. Diese Probleme gab es in der Vergangenheit auch mit anderen Unternehmen. Deshalb ist aus meiner Sicht, was ich hier bereits angesprochen habe, die Variante Erfolg versprechender, mehr Zeit dafür einzuplanen. Dann ist auch die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Unterlagen rechtzeitig bei den Wählerinnen und Wählern ankommen. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Die fünfte Zusatzfrage kommt von Herrn Pawlik von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, wir reden über eine bemerkenswerte Häufung von Pannen. Ich möchte mich auf einen Punkt konzentrieren. Sie haben in Ihrer Antwort vorhin ausgeführt, dass die Doppelversendung ihre Ursache bei der Druckerei hat. Es ist doch jetzt aber so, dass jeder Briefwahlantrag eingetragen werden muss. Jetzt frage ich Sie: Weshalb ist es dann nicht dem zuständigen Amt aufgefallen, dass hier zweimal ein solcher Brief eingegangen ist? Hätte das nicht auffallen müssen? Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend) Herr Pawlik, wir hatten eine ausgesprochen hohe Zahl von über 50.000, fast 60.000 Briefwählerinnen und Briefwählern, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe. Ich weiß nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, was es bedeutet, 60.000 Briefwahlunterlagen fertigzumachen. Das ist ein echter Kraftakt für dieses Amt. Das bedeutet, dass jede verfügbare Kraft dabei ist, zu kuvertieren, zu frankieren und zu versenden. Das ist eine echte Gemeinschaftsleistung eines Amtes. Die Unterlagen lagen nicht nebeneinander, wie ich es mir habe erklären lassen. Es war nicht so, dass dann zweimal Pawlik übereinanderlag oder zweimal Schneider, Jan, sondern die kamen in verschiedenen Tranchen, in unterschiedlichen Paketen, was dazu führte, dass Jan Schneider einmal auf dem Stapel links bei dem einen Mitarbeiter landen konnte und Jan Schneider, Nummer zwei, auf dem anderen Stapel noch einmal landen konnte, sodass es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so nicht auffallen konnte. Dass so etwas bei 55.000 oder 58.000, ich habe die genaue Zahl nicht parat, passiert, ist überschaubar. Herr Pawlik, interessiert Sie die Antwort noch oder haben Sie die Antwort für sich schon gefunden?

(Zurufe) Sie sind herzlich eingeladen, sich das bei der nächsten Wahl live anzuschauen. Ich habe das mehrfach getan.

(Beifall) Ich finde es offen gestanden auch nicht besonders glücklich, wenn sich ein Stadtverordneter in dieser Art und Weise über ein Amt äußert. Dass Sie Kritik üben, finde ich vollkommen berechtigt. Aber ich für meinen Teil möchte sagen, dass die Durchführung einer Wahl in diesem Umfang für ein Amt eine sehr große Herausforderung darstellt. Da werden viele Kontrollen und viele Sicherheitsschleifen gedreht, damit Pannen nicht passieren. Sie alle wissen, dass es über viele Jahre bei den Wahlen zu keinerlei Problemen kam. Jetzt gab es im Zusammenhang mit der OB-Wahl an zwei Stellen ein Problem. Das eine war ein eigenes in einer Phase, wo ein sehr hoher Krankenstand herrschte, was zu dieser falschen Berechnung der Tageswahlbeteiligung führte. Das ist der eine Punkt. Das habe ich, glaube ich, ausgeführt. Das andere ist etwas, was nicht einmal im Einflussbereich des Amtes lag, sondern bei dem externen Dienstleister. Deshalb würde ich Sie bitten, in die Kritik, die Sie jetzt an dem Amt äußern, mit einzubeziehen, dass es ein Amt ist, das davon abgesehen ausgesprochen zuverlässig und sehr solide arbeitet. Das möchte ich hier in Relation gesetzt wissen.

(Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Die sechste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Pürsün von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Schneider, man könnte jetzt natürlich sagen, es waren nur 14 doppelte Stimmabgaben. Das hat das Wahlergebnis nicht sonderlich beeinflusst, aber es war ja quasi mit Ankündigung. Man wusste, welche Wahlscheinnummern potenziell zu kontrollieren wären. Hätte man nicht beim Eingang der Wahlscheinunterlagen ein besonderes Augenmerk darauf legen müssen? Ich vermute einmal, dass die 14 Personen nicht im Wahllokal abgestimmt haben. Aber da hat der Wahlvorstand gesagt, rufen Sie im Wahlamt an, lassen Sie überprüfen, ob diese Wahlscheine gültig sind. Warum hat das Wahlamt nicht diese Prüfung, die im Wahllokal stattfindet, auch selbst durchgeführt? Stadtrat Jan Schneider: (fortfahrend)

Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Wir haben, natürlich wissend, dass 758 potenzielle Doppel im Umlauf sind, zum Anlass genommen, die betreffenden Wahlvorstände zu informieren und im Vorfeld zu sagen: Achtung, es kann passieren, dass jemand mit dem Wahlschein in das Wahllokal kommt, der mit dem zweiten Exemplar vielleicht schon an der Briefwahl teilgenommen hat. Darauf sind die Wahlvorstände der betreffenden Wahllokale hingewiesen worden. Wir haben bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen genau darauf geachtet. Wir haben alle Nummern registriert, alle Briefwahlunterlagen gescannt und die 14 Dopplungen herausgefischt. Sonst könnte ich Ihnen die Zahl gar nicht nennen. Wir haben also nicht einfach zugeschaut, wie alles in einen großen Topf kam, und dann gesagt, es wird schon passen, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sie ausfindig gemacht, sodass wir sie erfasst haben. Jetzt greift aber eine Besonderheit, die für uns auch neu war, weil es den Fall bei uns so noch nicht gab. Wir können nicht entscheiden, wenn wir beide Briefwahlscheine haben, die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen, sondern wir müssen, das haben wir vorher mit dem Landeswahlleiter abgestimmt, beide Stimmen erst einmal werten. Das führt zu dem merkwürdigen Ergebnis, dass ein etwas schizophrener Wähler mit dem einen Briefwahlschein die Kandidatin und mit dem anderen Briefwahlschein den Kandidaten gewählt haben kann. Das könnte passieren. Das sehen wir nicht. Das wissen wir auch nicht, sondern die Stimmen sind in Absprache mit dem Landeswahlleiter sozusagen in dem großen Pool der Stimmen mitgezählt worden. Das hätte erst dann zu Weiterungen geführt, wenn am Ende der Amtsinhaber und die Herausforderin von 14 Stimmen getrennt gewesen wären. Das war aber nicht der Fall. Insofern war an dem Punkt für uns dieses Problem auch kein größeres mehr. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung