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Die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG will in ihren 34.000 zentral beheizten Wohnungen ihre Anlagen so einstellen,

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG plant, die Heiztemperaturen in ihren Wohnungen zu senken, um Energiekosten zu sparen. Dies wird als unzumutbar für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen und Kinder angesehen. Es wird gefordert, diese Regelung abzuschaffen und individuelle Heizmöglichkeiten zu ermöglichen.

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Frage an den Magistrat

Die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG will in ihren 34.000 zentral beheizten Wohnungen ihre Anlagen so einstellen, dass es tagsüber höchstens 20 Grad und nachts höchstens 18 Grad warm wird. Insbesondere für ältere Menschen, Kinder oder auch Kranke ist diese Vorgabe unzumutbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Hält er diesen Umgang mit den Mieterinnen und Mietern für richtig?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Mike Josef:

Frau Vorsteherin,

liebe Frau Stadtverordnete Fischer!

Ich beantworte die Frage wie folgt: Nach Auskunft der ABG empfiehlt das Umweltbundesamt generell Raumtemperaturen von möglichst nicht mehr als 20 Grad. Jedes Grad Raumtemperatur mehr - das ist die Argumentation dabei, wir kommen ja wahrscheinlich heute noch einmal zur Diskussion der Frage der Nebenkosten beziehungsweise der Kosten, die erhöht oder angepasst werden - verteuere die Heizkostenrechnung oder umgekehrt, die Absenkung pro Grad bedeutet eine Einsparung von sechs Prozent. Dies diene auch der Entlastung der Mieterinnen und Mieter, die entsprechend weniger Heizkosten zu zahlen haben. Infolgedessen haben andere Wohnungsbaugesellschaften bereits sehr früh erklärt, die Raumtemperaturen zu senken.

Frau Fischer, erlauben Sie mir eine eigene Anmerkung. Sie wissen, dass wir durchaus die eine oder andere kontroverse Diskussion, auch ich, mit der ABG und der Geschäftsführung haben. Aber an der Stelle muss ich sagen, sowohl die ABG als auch andere Gesellschaften - es gibt ja Gesellschaften, die haben die Temperaturen nachts auf 17 Grad gesenkt - haben es nicht aus einer ihnen vorgehaltenen Bösartigkeit heraus gemacht, sondern wir sind in einer außerordentlichen Situation, und zwar nicht nur in Frankfurt, sondern in allen Städten dieser Republik. Wir haben den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, und dieser führt eben dazu, dass wir so mit der Versorgung umgehen müssen, dass wir am Ende tatsächlich keinen Mangel an Gas, an Energieversorgung haben, der dann zu weitreichenderen Konsequenzen führen würde. Das ist für die Mieterinnen und Mieter alles andere als einfach. Ich möchte aber an der Stelle noch einmal danke sagen für die Solidarität und das Verständnis - das wird uns von den Gesellschaften auch gespiegelt - angesichts dieser Situation, die man sich insbesondere für die Menschen in der Ukraine nicht wünscht. Sie ist für niemanden einfach und trägt eben auch dazu bei, dass wir uns ein Stück weit einschränken müssen, der Einzelne, damit das Gemeinwohl, das Ganze, insgesamt funktioniert. Sie können sich darauf verlassen, dass, wenn die Situation sich wieder beruhigt oder verbessert, diese Maßnahmen auch wieder zurückgenommen werden.

Von daher möchte ich das Ganze in einen Gesamtkontext bringen, der sicherlich nicht einfach ist für die Einzelne oder den Einzelnen und der ein Stück weit die Notwendigkeit mit sich bringt, überhaupt die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das möchte ich gerne persönlich noch einmal ergänzen, und da bin ich dankbar für jede und jeden, die und der bisher solidarisch damit umgegangen ist.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Bevor ich das Wort an Frau Fischer weitergebe, eine Frage an die Tontechnik: Gibt es Möglichkeiten, die Mikrofone etwas lauter zu stellen, bitte?

Frau Fischer, Sie haben das Wort für die erste Zusatzfrage. Bitte!

Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU:

(Zusatzfrage)

Der Gesamtkontext ist sicherlich zu betrachten, aber es ist ja auch so, dass die Mieter diese Wohnungen gemietet haben unter der Voraussetzung oder mit dem Bewusstsein, dass alle Räume individuell zu heizen sind. Das ist ja nun nicht mehr der Fall. Und wäre es nicht denkbar, wenigstens einen Raum stärker zu heizen? Denn es handelt sich ja schon um einen Vertrauensbruch. Ich habe die Wohnung gemietet, denke, ich kann sie heizen, kann sie aber eben nicht heizen oder nur bis zu einer bestimmten Temperatur.

Stadtrat Mike Josef:

(fortfahrend)

Wissen Sie, ich teile das nicht. Worüber man reden kann, ist, ob man an die Eigenverantwortung in Gänze appelliert. Die Möglichkeit besteht durchaus, dass man den Mieterinnen und Mietern eine gewisse Eigenverantwortung gibt, das entscheiden die Gesellschaften. Ich glaube nicht, dass am Ende das Problem gelöst wird, wenn wir einzelne Zimmer anders heizen als alle anderen. Ich glaube nicht, dass es zur Lösung des Problems beiträgt.

Die ABG hat sich dazu entschieden. Und noch einmal: Wir kriegen nachher die Diskussion, weil wir in vielen Miethaushalten Vorauszahlungen haben, die eine echte Belastung darstellen. Und damit diese Belastung nicht noch größer wird, haben sich die ABG und auch andere Gesellschaften entschlossen, diesen Weg zu gehen. Ich bin nicht so zynisch, liebe Frau Fischer, und sage das, was der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gesagt haben soll, dass sich jeder zwei Pullis anziehen soll, oder der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, der sagte, man solle halt nicht mehr duschen, sondern sich mit dem Waschlappen waschen. Das finde ich zynisch, das teile ich auch nicht. Am Ende ist es auch eine Kostenfrage, und es ist nötig, dass man da ein Stück weit eine Entlastung schafft, indem man sagt, das Vorgeschriebene beziehungsweise die Empfehlungen des Umweltbundesamtes sind die Mindestwerte, und dass man die entsprechend reguliert, damit es am Ende bezahlbar bleibt. Das war für die ABG ausschlaggebend, diesen Weg zu gehen. Das muss man nicht teilen, aber wie gesagt, wir sind in einer außerordentlichen Situation, und ich glaube nicht, dass, wenn man ein Zimmer anders reguliert und regelt, das am Ende die Gesamtsituation des Mieters in dem Haushalt einfacher oder schwieriger macht. Worüber ich rede - und das machen auch einige -, ist der Appell an die Eigenverantwortung. Die ABG hat entschieden, diesen Weg zu gehen, weil wir merken, dass die Vorauszahlungen wirklich exorbitant steigen und gestiegen sind. Ein Stück weit geht es da auch um den Schutz der Mieterinnen und Mieter, was den Geldbeutel angeht. Das war der Grund für die Entscheidung der ABG, diesen Weg zu gehen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Momsen von den GRÜNEN. Bitte!

Stadtverordnete Sylvia Momsen, GRÜNE:

(Zusatzfrage)

Herr Josef, vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hätte eine Frage: Ist es überhaupt technisch möglich, einen Unterschied zu machen? Denn es ist natürlich so, wenn Sie einen alten Menschen im Bett pflegen und dort waschen müssen, dann sind auch 20 Grad äußerst kalt, und ein alter Mensch erwärmt sich nicht mehr so schnell, weil die Muskelmasse einfach schon lange halbiert ist. Genauso ist es natürlich bei Menschen, die durch ihre Behinderung nicht in Bewegung sind und sich nicht selbst erwärmen können. Hat es nicht zur Folge, dass dann Wärmegeräte, Stromheizlüfter und so weiter genutzt werden müssen, um die Gesundheit dieser Personen zu schützen?

Stadtrat Mike Josef:

(fortfahrend)

Da gibt es zurzeit tatsächlich flankierende Maßnahmen, die diskutiert werden. Ich weiß es vom Sozialdezernat, dort gibt es jetzt den Arbeitskreis zur Energiearmut und zur Unterstützung vor Ort. Ich kann Ihnen nur sagen, was technisch möglich ist. Bei Fußbodenheizungen ist es in der Regel so: Man fährt alles gemeinsam hoch, damit es eine Grundtemperatur in der gesamten Wohnung gibt. Bei der Zentralheizung muss ich selbst noch einmal nachhaken, inwiefern man da die Temperatur pro Zimmer regeln kann. Das werde ich gerne machen und nachliefern. Ich möchte dazu nur sagen, dass es in Einzelfällen, wenn das möglich ist, daran nicht scheitern wird, auch vonseiten der ABG nicht. Ich habe die Antwort so gegeben, weil ich versucht habe, den Gesamtkontext der Situation darzustellen. Wir haben tatsächlich bei den Gesellschaften - ob es die NH oder Vonovia oder die ABG ist - trotz Gaspreisdeckel die Situation, dass die Preise in der Regel für die Kilowattstunde fast doppelt so hoch sind. Da ist es ein Stück weit auch eine vorausschauende Maßnahme. Gleichwohl will ich unterstreichen, dass wir mit allen vier großen Wohnungsbaugesellschaften auch die Vereinbarung haben, dass niemand seine Wohnung verliert aufgrund der Tatsache, dass er beispielsweise die Nebenkosten nicht bezahlen kann, weil sie so stark gestiegen sind, sondern dass wir mit Härtefallregelungen arbeiten und garantieren, dass wir durch diesen Winter kommen, ohne dass jemand seine Wohnung verliert, wenn er die Nebenkosten nicht direkt bezahlen kann. Das ist mir wichtig.

Bei der anderen Frage, Frau Momsen, würde ich die Antwort entsprechend nachliefern. Ich weiß nur, wie es bei der Fußbodenheizung ist. Bei der anderen Art zu heizen würde ich nachfragen, und ich glaube, es wird nicht daran scheitern. Ich wollte nur den Gesamtkontext einfach noch einmal hervorheben, der ist nicht einfach. Aber wenn wir diese Maßnahmen nicht tätigen, dann drohen durchaus Konsequenzen, die weitreichender sind, und das habe ich mit der Antwort auf Frau Fischers Frage versucht zu beantworten.

Herzlichen Dank!

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1134

Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Jeder geht das Problem des Energiesparens auf eigene Weise an, auch die ABG. Was macht die ABG? Als Erstes erhöht die ABG die Vorauszahlungen für Gas um 110 Prozent. Das klingt sehr viel, aber es ist wahrscheinlich realistisch. Es ist nur eine Vorahnung, welche schwierigen Zeiten noch auf uns zukommen. Als zweite Maßnahme will sie die Vorlauftemperaturen so einstellen, dass die Temperatur tagsüber auf 20 Grad beziehungsweise nachts auf 18 Grad als Maximum in den Wohnungen gedrosselt wird. Da frage ich mich - und nicht nur ich - warum die ABG so dogmatisch vorgehen will. Hat sie Bedenken, dass die Mieter ihre Heizungsrechnungen nicht bezahlen können? Oder will sie die Mieter zum Sparen zwingen? Bei dieser enormen Erhöhung der Vorauszahlungen, das wurde vorhin schon gesagt, müsste und sollte jeder Mieter hoch motiviert sein, nicht unnötig zu heizen. Es handelt sich hier immerhin um mündige Bürger, die in diesen Wohnungen wohnen, die auch andere Staatspflichten wahrnehmen.

(Beifall)

Wenn wirklich die Angst die Nichtbezahlens besteht, dann wäre es doch sinnvoller, Bezahlmodelle zu entwickeln, mit den Mietern ins Gespräch zu kommen und sie nicht einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen. Wo bleibt denn die Gleichbehandlung? Es gibt unterschiedliche Wohnungen. Manche sind saniert, manche sind es nicht. Wahrscheinlich trifft die Temperatursenkung eher Mieter von nicht sanierten Wohnungen. Wieso werden diese Regelungen in Frankfurt getroffen und nicht in allen anderen Städten der Bundesrepublik? Die Temperatureinstellung ist eine Empfehlung der Bundesregierung, nicht mehr und nicht weniger. Es kann nicht sein, dass den Mietern quasi auferlegt wird, welche Temperatur sie zu Hause haben. Bei diesem Verfahren ist es noch nicht einmal möglich, einzelne Räume zum Aufwärmen zu heizen. Das ist aber zwingend erforderlich. Es trifft wieder einmal diejenigen, die sich nicht wehren können. Was ist mit Älteren? Was ist mit Kranken? Was ist mit Kleinkindern? Hier werden alle über einen Kamm geschoren und nachteilig behandelt. Beschäftigt man sich näher mit der Materie, erfährt man von den Fachleuten, dass Temperaturen für Ältere und Behinderte tagsüber mindestens 22 Grad betragen sollten, bei Kleinkindern und Babys sogar bei 23 bis 24 Grad. Die individuellen Bedürfnisse werden gar nicht mehr wahrgenommen und die Freiheiten eingeschränkt. Das Ganze kann auch sehr gesundheitsschädlich sein. Die Menschen haben bei der ABG eine Wohnung angemietet, in gutem Glauben, diese auch individuell heizen zu können. Hier handelt es sich um einen Vertrauensbruch. Weiterhin ist diese Regelung eine Beschränkung der individuellen Handlungsfreiheit. Hier werden Grundrechte ohne Rechtfertigung eingeschränkt.

Wir fordern Sie dringend auf, etwas zu unternehmen, um diese Festlegung abzuschaffen, und zwar mit konkreten Vorschlägen und nicht nur in Form eines warmen Händedrucks oder mit warmen Worten.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Pauli von der LINKE.-Fraktion. Weitere Wortmeldungen liegen zu dieser Aktuellen Stunde nicht vor. Bitte schön, Frau Pauli!

Stadtverordnete Dominike Pauli, LINKE.:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren!

Das kommt sicher nicht so häufig vor in diesem Haus, aber ich muss meiner Vorrednerin von der CDU in weiten Teilen recht geben für das, was sie sagt.

Herr Josef, ich finde es ziemlich dünn und unbefriedigend, wenn Sie die Nachfrage nach Gruppen, die von der Einschränkung des individuellen Klimas in der Wohnung besonders betroffen sind, darauf hinweisen, dass man da ja Gespräche führen könnte, dass es flankierende Maßnahmen gäbe, die gerade diskutiert würden und dass es im Einzelfall wahrscheinlich Hilfeleistungen gibt. Die ABG ist eine kommunale Einrichtung und hat damit eine ganz besondere soziale Aufgabe und eine soziale Verantwortung. Die gilt ganz besonders für die Gruppen, die darauf angewiesen sind. Die Gruppen wurden schon zitiert: alte und kranke Menschen, bewegungseingeschränkte Menschen, kleine Kinder, Babys, besonders Frühchen, aber auch Menschen, die in Schicht arbeiten und die die Wärme und Energie außerhalb der Regelzeiten brauchen. Das sind alles Menschen, die man mit einer generellen Temperaturabsenkung in ihrer Möglichkeit zu leben, deutlich einschränkt, und das teilweise sogar gesundheitsgefährdend. Ich glaube, dass Sie noch einmal überdenken sollten, vor allem Sie, Herr Josef, als wichtiger Politiker bei der ABG, dass die ABG noch einmal die anderen Dinge, die sie proaktiv betreiben kann, verstärkt. Sie hat da schon einiges getan, aber man kann da mehr tun, zum Beispiel beim Energiesparen die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter aktivieren. Die ABG kann sich noch einmal bemühen, Tipps zum Energiesparen zu geben. Sie hat das schon einmal mittels eines Briefes getan. Das kann man intensivieren. Wie man Thermostate richtig einstellt, wie man stoßlüftet, Heizkörper nicht mit Möbeln zustellt und so weiter. Die ABG kann auch aufsuchende Arbeit betreiben und Mieterinnen und Mieter in einem persönlichen Gespräch darüber aufklären, was alles möglich ist. Damit würde sie ihrer individuellen Verantwortung nachkommen.

Mir als LINKE. werden Sie es hoffentlich nachsehen, dass ich darauf hinweise, dass ich heute über solche Maßnahmen und die Folgen von Temperaturabsenkungen in Wohnungen nur sprechen muss, weil die großen Energiekonzerne, die im Moment als Kriegs- und Krisengewinner massiv kassieren, einfach den Hals nicht voll genug bekommen können. Daher empfinde ich auch eine besorgte Nachfrage der CDU, auch wenn ich Ihnen, Frau Fischer, das jederzeit abnehme, als durchaus heuchlerisch, aber auch die Bemerkungen von Mike Josef. Sperren Sie alle sich doch an anderer Stelle mit Händen und Füßen dagegen, wenn hier bei uns, wie in anderen europäischen Staaten, die Extragewinne der großen Konzerne zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden sollen. Ein besonders deutliches Beispiel dafür, wie viel es abzuschöpfen gibt, stand heute in der FAZ: Der Energiekonzern Eni hat von Januar bis September 2022 bereits eine Nettogewinnsteigerung von 475 Prozent auf 13,2 Milliarden Euro erzielt. Da gilt es anzusetzen. Dann bekommen wir diese Probleme in Frankfurt auch schneller geregelt.

Danke schön!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. November 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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