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Die Planungen für das neue große Wohngebiet an der Rödelheimer Landstraße sind schon weit fortgeschritten. Die Bauherren

Vorlagentyp: F
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Frage vom 15.03.2018, F 1126 Die Planungen für das neue große Wohngebiet an der Rödelheimer Landstraße sind schon weit fortgeschritten. Die Bauherren warten nun auf die notwendigen Zahlen zum Bedarf der Stadt Frankfurt für eine Grundschule, damit sie dies bei ihren eigenen Planungen rechtzeitig berücksichtig en können.

Ich frage den Magistrat: Können die Bauherren verlässlich davon ausgehen, dass es bei den anvisierten Zahlen von 7.000 Quadratmetern Bruttogrundfläche und 4.900 Quadratmetern Nutzfläche für die Grundschule bleibt, oder müssen sie mit Nachbesserungen beim Raumbedarf rechnen?

Antwort des Magistrats: Ein vierzügiger Grundschulstandort soll an hervorgehobener Stelle im neuen Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" in Frankfurt nach zeitgemäßen Nutzungskriterien neu entwickelt werden. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an Bildungsstandorte in verdichteten, innerstädtischen Gebieten dient er als Anlass, um über den konkreten Fall hinaus in einem zweiten Schritt verallgemeinerbare Leitlinien zur Umsetzung von sogenannten "Investorenprojekten" zu formulieren. Darunter werden Schulbauprojekte für Grundschulen verstanden, die innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als eingeschobene der teileingeschobene Gebäude mit weiterer sozialer Infrastruktur, Wohnraum oder Nahversorgung verbunden werden. Im Zuge des Planungsprozesses soll untersucht werden, welche Nutzungen in Kombination mit Grundschulen sinnvolle Synergien erwarten lassen und die daher zusammengedacht werden können. Gleichzeitig soll bewertet werden, welche Nutzungsbausteine als wenig förderlich oder konkurrierend zu erachten und daher eher auszuschließen sind. In der Entwicklungsplanung "Phase Null" werden im Zeitraum zwischen Dezember 2017 und Juli 2018 die Grundlagen für eine weiterführende Entwurfs- und Realisierungsplanung zum Bau einer Grundschule erarbeitet, die als Teil eines städtischen Wohnblocks fungiert. Flächen und Organisationsmodelle sind festzulegen. Nutzeranforderungen werden erhoben, Flächen strukturiert und in Organisationsmodelle zur baulichen Umsetzung übertragen. Synergien und Einschränkungen zwischen den Nutzungsformen Bildung, Wohnen, Dienstleistung und Einzelhandel sind zu untersuchen. In diesen Prozess sind verschiedene Ämter einbezogen. Auch der Investor beteiligt sich an den Workshops und hat einen Sitz im Projektlenkungskreis. Er hat vor Projektstart dem beispielgebenden Charakter zugestimmt und ist damit einverstanden, dass der Schulstandort nicht als konventionelles Schulgebäude entwickelt wird. Er ist außerdem seit Ende 2017 über den Zeitplan informiert und darüber, dass das erforderliche Raumprogramm zum Sommer 2018 belastbar abgestimmt sein wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulrich Baier

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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