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Im Personenbeförderungsgesetz wurde festgelegt, dass die Haltestellen im Öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei se

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass beim Umbau von Haltestellen die Barrierefreiheit und die Belange der Inklusion berücksichtigt werden. Dies ist wichtig, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Personenbeförderungsgesetz wurde festgelegt, dass die Haltestellen im Öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei sein müssen. Deshalb sollte auch beim Umbau von Haltestellen und/beziehungsweise bei der Neuordnung des Straßenraums - wie derzeit zum Beispiel beim fahrradfreundlichen Umbau der Berliner Straße - auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Ich frage daher den Magistrat:

Inwiefern kann der Magistrat sicherstellen beziehungsweise wie stellt er sicher, dass beim Umbau von Haltestellen auch die Belange der Inklusion - Barrierefreiheit und zum Beispiel Leitstreifen für Blinde und Sehbehinderte - berücksichtigt werden?

Antwort des Magistrats

Barrierefreie Umbaumaßnahmen an Haltestellen führen das ASE und die VGF durch. Sie müssen dabei alle gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit beachten. Zusätzlich prüft der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt und alle weiteren Ämter der Stadt Frankfurt, die mit Belangen des öffentlichen Raumes beschäftigt sind, die Umbau-Planungen.

Es werden nur Fördermittel von Land oder Bund zur Verfügung gestellt, wenn die v. g. Bedingungen eingehalten und nachgewiesen wurden. Auch sind die Anforderungen an barrierefreie Haltestellen in Musterplänen von ASE und VGF zusammengefasst, inklusive taktiler Leitstreifen, die ebenfalls mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt und der Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft, FBAG, abgestimmt wurden und werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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