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Laut Berichten sind die über 40 Einrichtungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, KJFH, schon seit Länger

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die fehlende Freischaltung des WLANs in den Einrichtungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, obwohl die Hardware bereits vorhanden ist. Es wird erwartet, dass die Freischaltung zeitnah erfolgt, um den Jugendlichen den Zugang zu ermöglichen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut Berichten sind die über 40 Einrichtungen der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, KJFH, schon seit Längerem mit Hardware für WLAN versorgt. Jedoch hat das Amt 16, dem diese Tatsache bekannt ist, noch keine Anstrengungen zum Freischalten des WLAN unternommen. Dies führte vor kurzem dazu, dass ein in Obhut genommener Jugendlicher aus dringenden Gründen vor eine Spielothek geschickt werden musste, die WLAN anbietet. Gerade die Zielgruppe der KJFH ist an die tägliche Benutzung von Smartphones und so weiter gewöhnt.

Ich frage den Magistrat:

Warum hat bisher das Amt 16 trotz schon länger vorhandener Hardware in den KJFH-Dienststellen WLAN nicht freigeschaltet, und wann ist mit der Freischaltung zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,

meine Damen und Herren!

Das Amt 16 hat 21 Jugendeinrichtungen der KJFH über DSL-Anschlüsse an das städtische Datennetz angebunden. Über eine sogenannte "Closed User Group" kann auf interne Ressourcen, zum Beispiel Dateien oder interne Sharepointseiten, im Stadtnetz zugegriffen werden - diese Verbindungen sind somit der dienstlichen Nutzung vorbehalten. Der WLAN-Zugriff über diesen Weg ist im Einvernehmen mit der KJFH deaktiviert.

Wie mit der KJFH vereinbart, soll der Internetzugriff über WLAN für die Jugendlichen über separate 100 Mbit/s-DSL-Anschlüsse erfolgen. Diese wurden für die 21 Einrichtungen beauftragt, sind jedoch aufgrund von Lieferengpässen noch nicht durch die Telekom bereitgestellt worden. Bereitstellungstermine wurden noch nicht genannt.

Die WLAN-Komponenten in den Einrichtungen wurden durch die KJFH selbst beschafft, installiert und werden dort auch in Eigenleistung betrieben. Die Inbetriebnahme kann erfolgen, sobald die Anschlüsse geschaltet sind.

Über die genannten 21 Einrichtungen hinaus liegen dem Amt 16 keine Aufträge vor.

In dem angeführten Beispiel handelt es sich um eine Einrichtung mit einem Internetzugang. Dieser kann nach Absprache von den Jugendlichen genutzt werden. Allerdings ist es den Jugendlichen aus Gründen der IT-Sicherheit nicht gestattet, Daten aus dem Internet herunterzuladen. So wird von den Jugendlichen häufig das freie WLAN von Geschäften in der Umgebung genutzt, um sich Spiele oder Filme auf ihre Smartphones herunterzuladen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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