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Seit Monaten haben die Mieter*innen in der Waldschmidtstraße 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jacob-Carl-Junior-Stra

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Mieter*innen in mehreren Straßen kämpfen seit Monaten mit stark verfärbtem Wasser aus dem Wasserhahn und haben keinen Zugang zu den Trinkwasserbefunden. Es wird gefordert, dass der Magistrat Maßnahmen zur Behebung des Problems und einen Zeitplan zur Verfügung stellt.

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Frage an den Magistrat

Seit Monaten haben die Mieter*innen in der Waldschmidtstraße 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jacob-Carl-Junior-Straße 2-8 mit stark verfärbtem, braunem Wasser aus dem Wasserhahn zu kämpfen. Obwohl die Mieter*innen Daten vom Gesundheitsamt angefordert haben, wurden diese bisher nicht ausgehändigt. Die Mieter*innen tragen zudem sehr hohe Wasserkosten, da sie das braune Wasser vor Nutzung in großen Mengen abfließen lassen müssen.

Ich frage den Magistrat:

Wieso erhalten die Mieter*innen der Wohnanlage keinen Zugang zu den Trinkwasserbefunden, und welche Maßnahmen werden eingeleitet, um das Problem des verfärbten Wassers zu beseitigen? Bitte Zeitplan skizzieren.

Antwort des Magistrats

Dem Gesundheitsamt Frankfurt liegen aus dem betroffenen Gebäudekomplex zwei Beschwerden vor:

  1. Eine Geruchsbeschwerde, deren Ursache im Trinkwasser vermutet wurde, aus der Liegenschaft Wittelsbacherallee 20. Bei einem Ortstermin des Gesundheitsamtes am 14.09.2022 konnte diese Beschwerde nicht bestätigt werden, allerdings gab es einen Schädlingsbefall, der vom Gesundheitsamt an den Vermieter weitergegeben wurde.
  2. Eine Beschwerde bezüglich braunem Wasser aus der Waldschmidtstraße 43 vom 13.04.2022. Dem Gesundheitsamt liegt ein Sanierungsgutachten des Vermieters vor. Trinkwasserbefunde wurden beim Gesundheitsamt bisher von den Mieter*innen nicht angefragt.

Bei der Abteilung Wohnraumerhaltung sind aktuell keine Vorgänge zu den genannten Liegenschaften anhängig.

Das Amt für Wohnungswesen kann bei Mängeln und Missständen gemäß §§ 3 und 4 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, HWoAufG, anordnen, dass der/die dinglich Verfügungsberechtigte untragbare Wohnverhältnisse beseitigt oder unterlassene lnstandhaltungsarbeiten, die die Benutzbarkeit des Wohnraums erheblich einschränken, nachholt. Ein solches Verfahren kann allerdings nicht von Amts wegen betrieben werden und setzt voraus, dass sich einzelne Mietende unter wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069 - 212 31 431 an das Amt für Wohnungswesen wenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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