In dem Gebiet zwischen Wittelsbacherallee/Saalburgallee/Röderbergweg/Habsburgerallee hat der Parkdruck unter anderem dur
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Zusammenfassung
In dem Gebiet zwischen Wittelsbacherallee und Habsburgerallee wird voraussichtlich Mitte 2025 das bewirtschaftete Bewohnerparken eingeführt, um den Parkdruck zu reduzieren. Dies soll den Fußgängern mehr Bewegungsraum bieten und die Situation für Anwohner verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ostparkstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Einzäunung der Hundewiese am Röderberghang06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ostparkstraße per E-MailFrage an den Magistrat
In dem Gebiet zwischen Wittelsbacherallee/Saalburgallee/Röderbergweg/Habsburgerallee hat der Parkdruck unter anderem durch Pendlerfahrzeuge weiter zugenommen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass es dort kein Bewohnerparken und keine Parkraumbewirtschaftung gibt, in den angrenzenden Quartieren aber schon. Auch werden dort vermehrt Wohnmobile abgestellt. In der Folge wird durch das Zuparken von Einmündungen und Gehwegen der Bewegungsraum von Fußgängern immer mehr eingeschränkt.
Ich frage den Magistrat:
Wann wird in diesem Bereich das Bewohnerparken oder eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt, und was kann gegen das Abstellen von Wohnmobilen in Wohnvierteln getan werden?
Antwort des Magistrats
In dem Gebiet Wittelsbacher Allee/Saalburgallee/Ratsweg/Ostparkstraße/Habsburgerallee wird voraussichtlich Mitte 2025 das bewirtschaftete Bewohnerparken eingeführt. Ab dann wird das Gebiet über Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Gleichzeitig erhalten die Bewohner mit Hauptwohnsitz in diesem Gebiet einen Bewohnerparkausweis Nr. 42 und sind damit von der monetären Bewirtschaftung befreit.
Das Abstellen von Wohnmobilen in Wohnvierteln ist zulässig, solange die Wohnmobile ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.