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Die Antragszahlen für Wohngeld haben sich seit Pandemiebeginn im März 2020 signifikant erhöht. 2019 wurden 9.195 Wohngel

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Antragszahlen für Wohngeld sind seit Beginn der Pandemie stark gestiegen. Die Wohngeldreform, die für 2023 geplant ist, wird die Anzahl der Anspruchsberechtigten verdreifachen, was zu einer erhöhten Belastung der Mitarbeitenden führen wird.

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Frage an den Magistrat

Die Antragszahlen für Wohngeld haben sich seit Pandemiebeginn im März 2020 signifikant erhöht. 2019 wurden 9.195 Wohngeldanträge gestellt und 6.148 Anträge bewilligt. 2020 wurden bereits 13.341 Anträge gestellt, von denen 7.291 Anträge bewilligt wurden. Durch die Wohngeldreform, die für den

  1. Januar 2023 geplant ist, soll der Kreis der Anspruchsberechtigten verdreifacht werden. Auf die Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen, die für die Bearbeitung der Wohngeldanträge verantwortlich sind, kommt eine sehr viel höhere Belastung zu. Ich frage den Magistrat: Wie viele Wohngeldanträge wurden 2021 insgesamt gestellt, bewilligt und abgelehnt, und wie viel Personal ist momentan für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zuständig?

Antwort des Magistrats

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 14.675 Anträge auf Wohngeld gestellt. 7.870 Anträge wurden bewilligt und in 4.095 Fällen erfolgte eine Ablehnung. Die rechnerische Differenz ergibt sich aus Anträgen, die im Vorjahr 2020 eingegangen, aber erst im Jahr 2021 abschließend und damit statistikrelevant bearbeitet werden konnten, sowie aus Anträgen, die im Jahr 2021 gestellt, aber erst im Folgejahr 2022 statistikrelevant beschieden wurden.

Insgesamt sind drei operative Sachgebiete der Wohngeldbehörde mit der Antrags- und Fallbearbeitung beauftragt, die sich, neben den Führungskräften, auf 21 Sachbearbeiter*innen aufteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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