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Im Falle eines Blackouts brauchen Menschen mit Behinderungen und in Pflegebedürftigkeit schnelle Hilfe durch Notstromagg

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Falle eines Stromausfalls benötigen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit dringend Unterstützung durch Notstromaggregate. Der Magistrat hat eine Arbeitsgruppe zur Energiekrise gegründet, um auf solche Situationen vorbereitet zu sein und die Sicherheit dieser vulnerablen Gruppen zu gewährleisten.

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Frage an den Magistrat

Im Falle eines Blackouts brauchen Menschen mit Behinderungen und in Pflegebedürftigkeit schnelle Hilfe durch Notstromaggregate, um ihre lebenswichtigen Geräte, zum Beispiel für die Beatmung zu Hause, anschließen oder wieder aufladen zu können. Ich frage den Magistrat: Wie wird hier für Sicherheit gesorgt?

Antwort des Magistrats

Das Problem ist dem Magistrat bekannt. Um den Anforderungen im Falle eines Stromausfalls zielgerichtet zu begegnen, hat der Magistrat bereits die übergreifende Arbeitsgruppe "Energiekrise" gegründet. Der Ausfall einer kritischen Infrastruktur, wie etwa des Stromnetzes, kann mit der Ausstattung des Katastrophenschutzes nicht kompensiert werden. Die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes sind vielmehr zur Abwehr für unmittelbare Gefahren für Leib und Leben sowie zur Linderung der schlimmsten Folgen für die Bevölkerung bestimmt. Lageabhängig muss versucht werden besonders vulnerable Menschen zu evakuieren und zentral zu betreuen.

Der Katastrophenschutz kann aufgrund technischer Restriktionen, begrenzter Ressourcen und personeller Kapazitäten nicht flächendeckend alle Auswirkungen abfangen und jedem/jeder Einzelnen die individuell benötigte Hilfe leisten. Die Bürger*innen haben eine Eigenverantwortung zur Selbsthilfe und zum Selbstschutz und sollten sich durch persönliche Notfallvorsorge vorbereiten. Informationen dazu stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, auf seiner Homepage zur Verfügung. Darüber hinaus ist im Rahmen des oben genannten Arbeitskreises eine zusätzliche Information für Frankfurter Bürger*innen geplant.

Insbesondere sollten sich auch Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen auf mögliche Schadenslagen vorbereiten. Nach Kenntnis der Branddirektion haben mangels gesetzlicher Verpflichtung nur sehr wenige dieser Einrichtungen eine Notstromversorgung vorgeplant, wie sie für Krankenhäuser vorgeschrieben ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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