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Eine Brücke, zwei Stadträte, zwei Visionen. Planungsdezernent Edwin Schwarz will die Rosa-Luxemburg-Straße im Rahmen sei

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Frage vom 19.08.2011, F 105 Eine Brücke, zwei Stadträte, zwei Visionen. Planungsdezernent Edwin Schwarz will die Rosa-Luxemburg-Straße im Rahmen seiner "Stadtentwicklungsinitiative 2030" ebenerdig verlaufen lassen und abreißen. Kämmerer Uwe Becker will mit Priorität im PPP-Verfahren die Rosa-Luxemburg-Straße sanieren. Das PPP-Projekt ist derzeit ausgeschrieben und hat eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren, das heißt länger als die Stadtentwicklungsinitiative von Herrn Schwarz.

Ich frage den Magistrat: Welche Vorteile erwachsen der Stadt Frankfurt daraus, eine Brücke vor dem geplanten Abriss zu sanieren?

Antwort des Magistrats: Die Einführung zur Frage beschreibt zutreffend einen Zielkonflikt im Umgang mit kommunaler verkehrlichen Infrastruktur. Verkehrsbauwerke befinden sich teilweise in einem baulichen Zustand, der die Verkehrssicherheit in einem Maße beeinträchtigt, dass kostenintensive Baumaßnahmen zur dauerhaften Erhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich sind; sich aber gleichzeitig die Frage stellt, ob geänderte städtebauliche Prämissen im Einzelfall einen Rückbau angezeigt erscheinen lassen. Am Beispiel der Rosa-Luxemburg-Straße hat mein Kollege Schwarz eine Perspektive für eine städtebauliche Entwicklung aufgezeigt, die sicherlich in den kommenden Jahren intensiv zu diskutieren und einer politischen Entscheidung zuzuführen ist. Auf den ersten Blick könnte man vor diesem Hintergrund durchaus den Schluss ziehen, dass eine Sanierung der Brückenbauwerke im Verlauf der Rosa-Luxemburg-Straße im Rahmen des ÖPP-Projekts nicht notwendig sei. Bei genauerer Betrachtung erweist sich dies jedoch als irrig: Wie der Magistrat in seiner Vorlage M 46/2010 bereits ausführte und in der Stadtverordnetenversammlung auch beschlossen wurde, weisen mehrere Brücken im Verlauf der Rosa-Luxemburg-Straße an maßgeblichen Bauwerksteilen deutliche Schäden auf. Beispielhaft seien hier nur Brückenkappen und Lärmschutzelemente im Verlauf der Fahrbahnfläche genannt. Diese Schäden müssen unabhängig von einer gegenwärtig zeitlich nicht absehbaren Beschlussfassung zu der Stadtentwicklung in diesem Bereich zur Erhaltung der Verkehrssicherheit behoben werden. Im Übrigen, und dies ist für mich ein wesentlicher Punkt im Interesse der Daseinsvorsorge im Umfeld dieser Verkehrsanlage, schützen die gegenwärtigen Maßnahmen zur Verringerung des Lärms die Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld dieser Verkehrsanlage nur unzureichend von dem von der Rosa-Luxemburg-Straße ausgehenden Verkehrslärm. Ebenfalls mangelt es in einigen Bereichen an der Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen. Die Aufnahme der Brückenbauwerke in das ÖPP-Projekt ist also wohlüberlegt, denn und hier darf ich aus der M 46/2010 zitieren: "Bei mehreren dieser Brücken ist eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie der Ausbau des Lärmschutzes vorgesehen. Durch die Integration dieser Maßnahmen in das ÖPP-Projekt können sie deutlich schneller realisiert werden, als sie bei konventioneller Ausschreibung und Sanierung umgesetzt werden könnten." Angesichts der notwendigen Zeiträume für eine Entscheidungsfindung und, unter Berücksichtigung der hierfür notwendigen Kosten, einer möglichen Umsetzung einer Stadtreparatur wie in der "Stadtentwicklungsinitiative 2030" vorgeschlagen, halte ich es für unredlich, den Anwohnerinnen und Anwohnern in diesem Bereich, im Hinblick auf eine gegenwärtig zeitlich und inhaltlich nicht absehbare Entscheidung, zuzumuten, jahrelang erhebliche Abstriche an der Lebensqualität in ihrem Quartier hinzunehmen. Vor diesem Hintergrund sehe ich hier keine konkurrierenden zwei Visionen, sondern eine aktuelle Notwendigkeit zum Handeln vor dem Hintergrund einer möglichen, zeitlich gegenwärtig jedoch nicht hinreichend zu bestimmenden, städtebaulichen Perspektive. Antragstellende Person(en): Stadtv. Lothar Reininger

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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