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Im Stadtteil Gallus soll auf dem Gelände zwischen Schwalbacher, Idsteiner und Krifteler Straße der sogenannte Bildungsca

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 22.02.2018, F 1059 Im Stadtteil Gallus soll auf dem Gelände zwischen Schwalbacher, Idsteiner und Krifteler Straße der sogenannte Bildungscampus entstehen. Hierzu wird ein Gebäudekomplex abgerissen und neu gebaut, in dem sich zurzeit verschiedene Einrichtungen befinden. Bis diese wieder auf den Bildungscampus ziehen können, benötigen sie Übergangsimmobilien, um ihre Angebote für den Stadtteil zu erhalten.

Ich frage den Magistrat: Bis wann müssen die Träger ihre Räumlichkeiten verlassen, und was unternimmt die Stadt Frankfurt, um ihnen entsprechende Ersatzimmobilien anzubieten?

Antwort des Magistrats: Ein Beteiligungsprozess, die sogenannte Planungsphase Null, wird noch bis Sommer 2018 durch das Stadtschulamt für den Bildungscampus Gallus koordiniert. Die betroffenen Einrichtungen und weitere Beteiligte erarbeiten in verschiedenen Workshopformaten ihre jeweiligen Anforderungen an das Arbeiten in ihren Häusern und zur Entwicklung des Gesamtareals. Somit werden Architektur und Pädagogik zusammengeführt und Synergieeffekte ermöglicht. Da verschiedene Institutionen auf dem Bildungscampus verortet sind und weitere Einrichtungen auf das Grundstück ziehen sollen, wird dabei vor allem eruiert, inwieweit Synergieeffekte genutzt werden können, um einerseits dem Raum- und Funktionsbedarf der einzelnen Akteure gerecht zu werden, andererseits aber auch den räumlich begrenzten Rahmenbedingungen zu entsprechen. Wann es zu daraus resultierenden Baumaßnahmen kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau benannt werden. Sollte es aufgrund von Abriss oder Sanierung einzelner Gebäude zu Auslagerungen kommen, wird dies rechtzeitig in der Planung des Bauablaufs berücksichtigt, damit geeignete Lösungen in Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern gefunden werden können. Kita Frankfurt organisiert und plant derzeit selbst den Auszug der Kinderkrippe und der Kita 47, da die Gebäude stark sanierungsbedürftig sind und eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich wäre. In Anbetracht des anstehenden Abrisses im Zuge der Neuplanung des Bildungscampus Gallus wird von einer Sanierung von Kita und Krippe aus diesem Grund abgesehen. Die Kinderkrippe zieht in eine Auslagerung in die Schneidhainer Straße unweit des jetzigen Standorts. Für die Kita 47 ist ein Auszug bis Ende des Jahres avisiert, evtl. auf den Gustavsburgplatz. Nach Abschluss der Planungsphase Null kann ein Zeitplan für die weiteren Schritte vorgelegt werden. Erst dann wird es dem Magistrat möglich sein, konkrete Zeitangaben zu Auslagerungen und Umzügen zu machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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